Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte

Die Landesarchäologie kümmert sich um das archäologische Kulturerbe in Mecklenburg-Vorpommern. Grundlage ihrer Arbeit sind das Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V) sowie die Verwaltungsvorschrift über die ehrenamtlichen Denkmalpfleger (VV ehrenamtliche Denkmalpfleger). Sie berät und unterstützt die unteren Denkmalschutzbehörden und die oberste Denkmalschutzbehörde, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus nimmt sie insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Erfassung der Bodendenkmale: Die Landesarchäologie erfasst die Bodendenkmale landesweit nach gleichen Standards und gewährleistet damit Rechtssicherheit sowie die Gleichbehandlung der Denkmaleigentümer. Sie bindet ehrenamtliches Engagement ein und gewährleistet die sachgerechte Verwendung der Ergebnisse.
  • Vertretung öffentlicher Belange: Die Landesarchäologie vertritt die öffentlichen Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege landesweit in Plan- und Genehmigungsverfahren und gewährleistet damit Rechtssicherheit sowie die Gleichbehandlung der Verfahrensbeteiligten.
  • Praktische Bodendenkmalpflege: Die Landesarchäologie berät zum fachgerechten Umgang mit Bodendenkmalen. Maßnahmen zur Konservierung und Restaurierung von Bodendenkmalen werden von ihr angeleitet, betreut und fachlich überwacht.
  • Bergung von Bodendenkmalen: Zu den Aufgaben der Landesarchäologie gehören wissenschaftliche Ausgrabungen, Bergung und Restaurierung von Bodendenkmalen. Werden Maßnahmen nicht von der Landesarchäologie durchgeführt, ist sie für die fachliche Überwachung dieser Maßnahmen zuständig.
  • Archäologisches Archiv: Die Landesarchäologie kümmert sich um die Aufbewahrung und Erhaltung der archäologischen Funde, die von ihrem ursprünglichen Ort entfernt wurden, und der mit diesen Funden verbundenen Informationen (Fundmeldungen, Berichte, Dokumentationen usw.). Das Archäologische Archiv dient der wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Forschung und stellt z. B. auch Funde für Ausstellungen bereit.
  • Erforschung: Die Landesarchäologie arbeitet in Zusammenarbeit mit Universitäten und Forschungseinrichtungen an der wissenschaftlichen Erforschung der Bodendenkmale, damit diese stets sachgerecht und nach neuestem Kenntnisstand beurteilt werden können.
  • Veröffentlichung: Die Landesarchäologie veröffentlicht die Ergebnisse ihrer Arbeit in wissenschaftlicher und populärwissenschaftlicher Form. Dazu dient z. B. auch das Archäologische Freilichtmuseum Gross Raden.
  • Ehrenamtliche Bodendenkmalpflege: Die Landesarchäologie berät Interessenten, bietet Lehrgänge und Weiterbildungen an und ernennt ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger. Sie kümmert sich auch um die laufende Betreuung der ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger und ihrer regionalen Arbeitsgemeinschaften.

Innerhalb des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern nimmt die Landesarchäologie die Aufgaben der Denkmalfachbehörde für die Bodendenkmale wahr. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern.

Die Wurzeln der Landesarchäologie reichen in Mecklenburg-Vorpommern bis weit ins 19. Jahrhundert zurück. Bereits 1804 erließ Großherzog Friedrich Franz ein „Verbot alles und jeden Aufgrabens heidnischer Gräber“, das 1836 unter dem Titel „Großherzogl. meklenburg-schwerinsche Verordnungen zum Schutz und zur Rettung vaterländischer Altertümer“ bekräftigt und um eine Erlaubnispflicht für Eingriffe in Bodendenkmale und eine Ablieferungspflicht für Zufallsfunde erweitert wurde. 1823 stellte die Universität Greifswald alle entsprechenden Objekte auf den umfangreichen Universitätsländereien unter Schutz.

Die Ernennung von Georg Christian Friedrich Lisch zum Aufseher der Großherzoglichen Altertümer- und Münzsammlung in Ludwigslust im Jahre 1836 war ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, von wissenschaftlichen Grundsätzen geleiteten Archäologie. 1852 wurde Lisch zum Konservator der geschichtlichen Kunstdenkmäler des Landesteils Mecklenburg-Schwerin und damit zum ersten hauptamtlichen Denkmal- und Bodendenkmalpfleger in Mecklenburg ernannt. Sein Nachfolger, Robert Beltz, nahm ab 1882 als Vorsteher der Abteilung vaterländischer Altertümer des Großherzoglichen Museums zugleich die Aufgaben des Denkmalpflegers für archäologische Denkmale wahr.

Für Vorpommern wurden Wilhelm Petzsch (1892–1938) in Greifswald und Otto Kunkel (1895–1984) in Stettin zu Wegbereitern einer modernen Bodendenkmalpflege mit Einbeziehung zahlreicher ehrenamtlicher Helfer.

Im Jahre 1945 wurde Vorpommern in das Land Mecklenburg-Vorpommern integriert, und die Verwaltungsreform 1952 beendete schließlich auch administrativ die Eigenständigkeit Vorpommerns. Die nördlichen Kreise kamen zum Bezirk Rostock, die südlichen zum Bezirk Neubrandenburg.

Aus der Abteilung vaterländischer Altertümer des nun Staatlichen Museums ging 1953 das Museum für Ur- und Frühgeschichte Schwerin unter der Leitung von Ewald Schuldt hervor. Im selben Jahr erschien auch das erste Jahrbuch Bodendenkmalpflege in Mecklenburg. Mit seinen Forschungsstellen in Waren und Stralsund nahm das Museum die archäologische Denkmalpflege in den damaligen drei Nordbezirken der DDR wahr. Mit dem Erlass der „Verordnung zum Schutze und zur Erhaltung der ur- und frühgeschichtlichen Bodenaltertümer“ am 28. Mai 1954 war eine einheitliche Grundlage für die Forschung gelegt. Hier wurde unter anderem die ehrenamtliche Bodendenkmalpflege gesetzlich verankert. Durch den systematischen Aufbau eines dichten Netzes ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger machte die Erfassung der Bodendenkmale erhebliche Fortschritte, die auch die Grundlage für erfolgreiche Forschungsvorhaben waren.

Aus dem Museum für Ur- und Frühgeschichte entstand 1992 schließlich das Landesamt für Bodendenkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern, das die Aufgaben der Landesarchäologie fortführte. 1993 wurde mit dem neuen Denkmalschutzgesetz und der Einführung des Verursacherprinzips die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Bergung und Dokumentation von Bodendenkmalen mit der stark zunehmenden Bautätigkeit Schritt halten konnte. 2003 wurde das Landesamt für Bodendenkmalpflege zunächst mit dem Landesamt für Denkmalpflege vereinigt, bevor beide 2006 in das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege integriert wurden.