Wertvolles Salz

Archivalie des Monats März 2012

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Stadtansicht Bad Sülze um 1840 mit Gradierwerk

Stadtansicht Bad Sülze um 1840 mit Gradierwerk

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Heute beträgt der Preis für 500g Speisesalz je nach Qualität und Herkunft um 1,00 Euro. Salz ist zur Selbstverständlichkeit geworden. Allerdings, ohne Zugaben von Salz wäre manches Lebensmittel, manche Mahlzeit fade. Salzlösung, in der Medizin angewandt, kann Leben retten. Streusalz im Winter eingesetzt, schützt vor Ausrutschern und Unfällen.

Salz nutzten die Menschen über Jahrhunderte als Konservierungsmittel, weil es keine Kühlschränke gab. Fisch und Fleisch wurden über längere Zeit, auch für lange Reisen über das Meer, durch Pökeln (Einsalzen) haltbar gemacht. Salz aus dem Meer und aus den Salinen war ein gefragtes Produkt und sehr wertvoll.

In Mecklenburg wurden Salinen seit dem 16. Jahrhundert in Conow, in Sülze, in Sülten bei Tempzin und Sülten bei Stavenhagen betrieben. Es bestand ein fürstliches Handelsmonopol, gegen das sogar die mecklenburgischen Landstände prozessierten. Das Salz wurde von den Salinen in die Städte und Orte des Landes gebracht. Salzfactoren betrieben den Handel und die Verteilung des Salzes. Der Salzhandel verlief nicht ohne Probleme. Dafür finden sich etliche Dokumente in Akten des Bestands 2.12-2/14, Bodenschätze, Salinen- und Hüttenwesen des Landeshauptarchivs wie folgendes Beispiel zeigt.

Am 13. Januar 1669 gab der Amtmann aus Dömitz vor dem Vizekanzler und dem Zollinspektor in Schwerin zu Protokoll, dass aus Lüneburg kommendes Salz zum Schaden für die fürstliche Salzfactorei führte. Das fürstliche Salz wurde teurer verkauft, aber der Preis für das Lüneburger Salz war ein marktgängiger Preis. Er stieg oder fiel, wurde jedoch nicht immer an die Käufer weitergegeben. Diese waren dann wiederum verärgert. So schlug der Amtmann zwecks Vermeidung von Nachteilen für Mecklenburg vor, fremdes Salz zu beschlagnahmen, mit dem Ziel, den Handel damit zu unterbinden. In der Folge wurde am 9. Oktober 1669 eine fürstliche Verordnung erlassen, die die Einfuhr fremden Salzes, dessen Transport und Verkauf verbot. Sie gestattete allen Beamten, Bürgermeistern und Zöllnern, fremdes Salz zu beschlagnahmen. Auch die Pferde und Wagen sollten einbehalten und den fürstlichen Factoreien geliefert werden.

Die Einfuhr und der Handel mit fremden Salz müssen sich gelohnt haben. Wiederholen sich doch neue Verordnungen ähnlichen Inhalts in regelmäßigen Abständen; zum Beispiel in den Jahren 1703, 1746 und 1803.

Speziell für Sülze ist die Verordnung von 1703 erlassen worden. Darin wurde kundgetan, dass in dem "herrlichen Saltzwerk" bei der Stadt Sülze so viel Salz gesotten wurde, dass nicht allein das Fürstentum Güstrow damit versorgt werden konnte. Und obwohl es sich um ein hervorragendes Salz handelte, welches überall zu einem guten auch geringerem Preis zu kaufen war, wurde immer wieder fremdes Salz verkauft. Damit musste das Sülzer Salz liegen bleiben, verlackte und verdarb. Also wurde angeordnet, dass nicht nur im Herzogtum Güstrow sondern auch in den umliegenden Ämtern Bützow/Rhün und Doberan und den Städten nur Salz aus Sülz verkauft wird. Bei Zuwiderhandlungen sollten Salz, Pferde und Wagen einbehalten sowie 50 Reichstaler Strafe gezahlt werden.

Am 23.Juni 1746 folgte eine Verordnung, weil der Inspektor Koch des Salzwerks bei Sülze sich beklagte, dass in alle Ämter und in das Herzogtum viel fremdes Salz "heimlich und öffentlich" gebracht würde.

Alle Verordnungen halfen nicht. Im Jahre 1803 resümiert "Unsere Cammer", dass alle erlassenen "Cirkularverordnungen" ungeachtet blieben und die Verbote mittels Geldstrafen verschärft werden müssen.

Nachzulesen u.a. im Bestand 2.12-2/14 Bodenschätze, Salinen-und Hüttenwesen, Signaturen 150 und 151.

Elke Krügener, Landeshauptarchiv Schwerin

Archivalie des Monats März 2012

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