In den Landesarchiven wird eine Vielzahl historischer Dokumente aufbewahrt. Für das Landeshauptarchiv Schwerin sind diese in der Regierungs- und Verwaltungstätigkeit der mecklenburgischen (Groß-) Herzogtümer, des Freistaates und des Landes Mecklenburg sowie der Bezirke Schwerin und Neubrandenburg erwachsen.
Für die vorpommersche Überlieferung bis 1945 und den DDR-Bezirk Rostock ist das Landesarchiv Greifswald zuständig.
Die Aufgabe der Archivarinnen und Archivare besteht jedoch nicht nur in der Sorge um das bereits in ihrer Obhut befindliche Schriftgut, sondern auch in der Bewertung und Übernahme der Unterlagen, die in den heutigen Verfassungsorganen, Behörden, Gerichten sowie sonstigen Stellen des Landes entstehen.
Das Archivgesetz regelt: "Archivwürdig sind Unterlagen, die nach Feststellung des zuständigen Archivs aufgrund ihrer rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Bedeutung für Wissenschaft und Forschung, für das Verständnis von Geschichte und Gegenwart, für die Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung von bleibendem Wert sind." [§ 3 (3)] - Gerade hinter den letztgenannten Punkten steckt ein hoher Anspruch: indem Archivare die Entscheidungen über Aufbewahrung oder Vernichtung von Akten so treffen, dass Entscheidungsprozesse der öffentlichen Verwaltung nachvollziehbar bleiben, tragen Archive maßgeblich zur Demokratie bei, denn so bleibt auch für die Zukunft das staatliche Handeln transparent.
Mit der Übernahme von Unterlagen aus dem nichtstaatlichen Bereich, z. B. Schriftgut von Vereinen, Plakaten, Postkarten sowie Reise- und Freizeitkarten, von Wirtschaftsschriftgut aber auch von Nachlässen mecklenburgischer Persönlichkeiten ergänzt das Landesarchiv seine Bestände um historisch wichtiges Material.