Beschreibung:
In der Akte "Ministerium des Inneren: Papierfabrikationen" befinden sich unter anderem die im Folgenden vorgestellten Quellen:
Briefumschlag der Firma Diedrich Riedel mit dem Druck: Muster surrogatfreier Schreibpapiere / das Mecklenburgische Landeswappen /
Diedr. Riedel, Rostock. (Abb. 1)
Auf Kartonpapier beidseitig bedruckte Werbekarte, wobei sich auf der ersten Seite der Name und die Anschrift der Firma befinden und die
zweite Seite Angebote und Referenzen auflistet. (Abb. 2)
Einseitiger in Sütterlin gedruckter Brief, in dem verschiedene Sorten des surrogatfreien Papiers angeboten werden. (Abb. 3, linke Seite)
Bleistiftskizze des Fabriklogos Schöller & Bausch aus dem Jahre 1880 und des Landeswappens Mecklenburg-Schwerin, welche beide als
Wasserzeichen auf dem Papier der Fabrik gedruckt werden sollen. (Abb. 3, rechte Seite)
Handgeschriebener Brief mit der Unterschrift der Papierfabrikbesitzer Schöller & Bausch. In Sütterlin verfasst. (Abb. 4, linke Seite)
Abbildung der Papierfabrik Schöller & Bausch aus dem Jahr 1892, erschienen in der Sonntagsbeilage der Mecklenburgischen Zeitung
(LHAS, 13.1-1, Bildersammlung Orte, Neu Kalliß, Signatur 1). (Abb. 4, rechte Seite)
LHAS, 5. 12-3/1 Ministerium des Inneren (1879-1916), 13127/1.
Transkription:
entfällt
Inhaltliche Erläuterung:
Die ersten vier Punkte sind als eine inhaltliche Einheit zu betrachten, die Unterschrift des Dokuments unter Punkt 5 soll dazu dienen, den Schülern
einmal eine Originalunterschrift der Fabrikbesitzer zu präsentieren.
Der Zusammenhang zwischen den Punkten 1-4 besteht darin, dass die Besitzer der Papierfabrik Schöller & Bausch aus Neu Kalliß 1880 bei dem
Großherzog von Mecklenburg-Schwerin die Anfrage stellten, ob es ihnen gestattet sei, das Landeswappen als Wasserzeichen auf das selbst hergestellte
Papier zu drucken. Dem Schreiben ist die Bleistiftskizze mit dem Fabriklogo und dem Landeswappen von Punkt 4 beigelegt.
Diese Anfrage musste spätestens im Juni gestattet worden sein, da der gedruckte Brief von Diedrich Riedel aus Rostock (Punkt 3) auf diese Anfrage
in seiner Einleitung zurückgreift. Herr Riedel vertrieb von Rostock aus das Papier der Fabrik Schöller & Bausch und verschickte, der Name des
Empfängers ist nicht bekannt, mit seinem Anschreiben einen Briefumschlag mit zehn Musterbriefen der Papierfabrik und seine eigene Firmenkarte.
Im Brief wird immer wieder betont, dass das Papier surrogatfrei ist, da die Papierfabrik Neu Kalliß eine der wenigen Fabriken war, die nur mit
Lumpen und ohne Surrogat arbeitete.
Die Anfrage ging von Neu Kalliß an den Großherzog von Mecklenburg-Schwerin und wahrscheinlich wieder zurück nach Neu Kalliß an die Fabrik.
Von dort aus wurde dann der Vertreiber Diedrich Riedel in Rostock informiert, der seinerseits seine Anfragen verschickte.
Das mecklenburgische Landeswappen setzt sich wie folgt zusammen:
Es besteht aus sechs Feldern und einem Schild in der Mitte. Diese sieben Felder stehen für die eroberten bzw. zu Mecklenburg gehörenden Gebiete.
Das Wappen des Herzogtums Mecklenburg hat einen goldenen Grund auf dem ein schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem Maul und heraus
gestreckter roter Zunge, silbernen Hörnern und einer goldenen Lilienkrone auf dem Kopf abgebildet ist.
Die Herrschaft Rostock wird durch einen goldenen Greif auf einem blauen Hintergrund dargestellt, der ebenfalls die Zunge
herausstreckt und die rechte Vorderklaue angehoben hat.
Das Fürstentum Schwerin hat ein geteiltes Wappen. In der oberen blauen Hälfte befindet sich ein goldener Greif,
in der unteren silbernen Hälfte ein grünes Viereck.
In dem Wappen des Fürstentums Ratzeburg ist ein stehendes silbernes Kreuz mit goldener Krone auf rotem Grund abgedruckt.
Das Wappen der Herrschaft Stargard enthält einen silbernen weiblichen Arm, der einen goldenen Ring zwischen den Fingern hält.
Das Wappen des Fürstentums Wenden ziert ein auf goldenem Hintergrund schräg liegender Stierkopf mit geschlossenem Maul,
mit silbernen Hörnern und einer goldenen Lilienkrone. Das quergeteilte Mittelschild, dessen obere Hälfte rot und die untere Hälfte golden ist,
ist das Wappen der Grafschaft Schwerin.
Das siebenteilige Wappen wird von einem Stier auf der linken und einem Greif auf der rechten Seite gehalten und ist wiederum mit der
Königskrone geschmückt.
Die Abbildung zeigt die Papierfabrik im Jahre 1892, in der das von Herrn Riedel angebotene Papier hergestellt wurde.
Vorschläge zur Verwendung im Schulunterricht:
Die vorliegende Quelle kann in der 8. Klasse Verbundene Haupt- und Realschule, Haupt-, Realschule und Gymnasium/integrierte Gesamtschule und
in der 12./13. Klasse Gymnasium im Geschichtsunterricht Verwendung finden.
Die Papierfabrik Neu Kalliß ist ein gutes Beispiel dafür, dass sich auch in Mecklenburg zur Zeit der Industrialisierung Fabriken und große Betriebe
herausgebildet haben. Der Ruf der Fabrik ging sogar über die Landesgrenzen hinaus, da das Papier aus Neu Kalliß eine sehr hochwertige Qualität besaß.
Mit diesem Beispiel soll der regionalgeschichtliche Bezug im Unterricht gewahrt werden, der im Geschichtsunterricht eine immer größere Rolle spielt
und den Schülern so vor Augen führt, dass sich (Industrie-)Geschichte nicht immer nur in Berlin oder im Ruhrgebiet, sondern auch in
Mecklenburg abgespielt hat. Mithilfe der unten angegebenen Literatur kann die weitere Geschichte der Fabrik bis in die Gegenwart verfolgt werden.
Anhand der Dokumente, die alle in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen, erkennen die Schüler, wie die Anfragen und der Handel vor über 120 Jahren
gestaltet waren und welche Vorschriften und Gepflogenheiten es einzuhalten galt. Z.B. musste erst der Großherzog von Mecklenburg seine Zustimmung geben,
dass die Papierfabrik Schöller & Bausch das Landeswappen als Wasserzeichen auf ihr Papier drucken durfte.
Durch die Arbeit mit den schriftlichen und bildlichen Quellen lernen die Schüler Informationen zu erschließen, zu interpretieren und setzen sich
gleichzeitig kritisch mit dem Inhalt der Quellen und der damaligen Zeit auseinander.
Quellennachweis:
Literatur: