Wer meint, nur längst "historische" Überlieferungen vergangener Zeiten und Epochen gingen Archivare etwas an, konnte sich auf dem Landesarchivtag Mecklenburg-Vorpommern am 3. und 4. Juni in Ribnitz-Damgarten eines besseren belehren lassen. Auch mit der unmittelbaren Gegenwart, ja sogar mit noch gar nicht entstandenen Akten der Zukunft beschäftigt sich das Landeshauptarchiv Schwerin. Ein gutes Beispiel dafür ist die Bewertung von Akten, die im Zuge von Bodenordnungsverfahren bei den sechs Ämtern für Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern entstanden sind und noch in den nächsten Jahren entstehen werden.
Die Bodenordnung ist ein Verwaltungsverfahren, dass den komplizierten Eigentumsverhältnissen in den neuen Bundesländern nach 1990 Rechnung trägt. Durch die Kollektivierung und Industrialisierung der DDR-Landwirtschaft vollzog sich seit den 1950er Jahren eine grundlegende Umgestaltung der Bodenbewirtschaftung in Mecklenburg und Vorpommern. Diesen neuen Bedingungen der Großlandwirtschaft sind die in Kataster und Grundbuch festgehaltenen Eigentumsverhältnisse jedoch meistens nicht gefolgt. Sie befanden sich 1990 noch auf einem Stand, der es den Rechtsnachfolgern der LPG und VEG erschwerte, sich aufgrund oft unklarer und verzettelter Pachtverhältnisse den neuen marktwirtschaftlichen Bedingungen anzupassen. Unter bisweilen quatratkilometer großen Schlägen lagen hunderte von Flurstücke, die hunderten von Eigentümern gehörten. Auch die Dorferneuerung und der Naturschutz werden durch heikle Bodeneigentumsverhältnisse stark beeinträchtigt.
Die Bodenordnung versucht, eine vielfältig strukturierte Landwirtschaft mit leistungs- und wettbewerbsfähigen Betrieben zu unterstützen. Sie ermöglicht rechtsstaatlich abgesicherte, umfangreiche Eingriffe in die Eigentumsverhältnisse, die gewiss nicht in ihren Methoden, wohl aber in ihren Auswirkungen mit der Bodenreform 1945 verglichen werden können: eine Zäsur in rechtlicher und historischer Perspektive.
Dass sich das Augenmerk der Archivare auf die Überlieferung dieser Vorgänge richtet, ist nur verständlich. In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz ist ein Bewertungsmodell erarbeitet worden, das die Überlieferung jedes Bodenordnungsverfahrens in Mecklenburg-Vorpommern sicherstellt, ohne dabei unter den anfallenden Aktenmassen zu ersticken. Durch Analyse des Verfahrens und des dabei entstehenden Schriftgutes sind nur die rechtlich und historischen wertvollen Akten, Karten und Pläne für die dauerhafte Aufbewahrung in den Magazinen des Landeshauptarchivs vorgesehen.
Dr. René Wiese