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Nachrichten aus dem Sächsischen Archivblatt

Holmes (r.) und Dr. Watson im<br>Zugabteil, Illustration von Sidney<br>Paget, 1892, Quelle:<br> http://commons.wikimedia.org
Holmes (r.) und Dr. Watson im
Zugabteil, Illustration von Sidney
Paget, 1892, Quelle:
http://commons.wikimedia.org

Reihen Sie es in unser Archiv ein, Watson!

„Reihen Sie es in unser Archiv ein. Eines Tages wird vielleicht die wahre Geschichte erzählt werden“ – mit diesen Worten von Sherlock Holmes an Dr. Watson endet die Erzählung „Der Farbenhändler im Ruhestand“, die ihrerseits den letzten, 1927 erschienenen Band der Geschichten um den berühmten Londoner Meisterdetektiv abschließt. Das ad acta an dieser Stelle gilt daher nicht nur den Dokumenten zum spannenden Fall um den Farbenhändler Josiah Amberley, sondern der langen Reihe brillanter Detektivstories aus der Feder von Sir Arthur Conan Doyle (1859 – 1930) überhaupt, die damit für abgeschlossen erklärt wird. Holmes´ Hinweis auf das Archiv ist freilich mehr als ein literarischer Schlussakkord: Die Lektüre seiner Fälle macht deutlich, dass die spektakulären Ermittlungserfolge nicht nur Resultat scharfsinniger Denkarbeit, systematischer Spurensuche und einzigartiger Intuition waren, sondern auch auf rasch und zuverlässig ermittelten Informationen vor allem aus der eigenen Registratur bzw. dem eigenen Archiv beruhten.

Wie Holmes mit Schrift- und Archivgut umging und wie er daraus die gewünschten Informationen ermittelte, wird an mehreren Stellen geschildert. Ganz seinen genialen Fähigkeiten entsprechend hatte der Meisterdetektiv seine Registratur so perfekt eingerichtet, „dass es schwierig war, einen Gegenstand oder eine Person zu nennen, über die er sich nicht sofort zu informieren vermochte“ (Ein Skandal in Bohemia). Umfangreiche Materialsammlungen, gefüllt mit Zeitungsausschnitten und Abschriften, waren in dicken Indexbänden erschlossen, deren Nutzen Holmes in der Geschichte „Der Vampir von Sussex“ lakonisch mit den Worten lobte: „Gutes altes Register. Es ist unschlagbar“. Neben dem Register gab es eine lange Reihe von „Jahrbüchern“, die das Material der Fälle offenbar in ihrer zeitlichen Abfolge erfassten und einen chronologischen Zugriff ermöglichten.

Die streng analytisch-rationale Arbeitsweise des Detektivs schwächte Arthur Conan Doyle bekanntlich dadurch ab, dass er in Zeiten intellektueller Unterforderung (wenn keine oder nur langweilige Fälle zu bearbeiten waren) Holmes´ bohèmehafte Charakterzüge hervortreten ließ. Beim records management zeigte sich dies daran, dass die Unterlagen erledigter Fälle dann lange Zeit unbeachtet in der Wohnung herumlagen und nur in größeren Abständen registriert wurden, zumal der Detektiv meinte, „dass ein Mann in seinem Gehirnstübchen alle die Dinge stapeln sollte, die er wahrscheinlich brauchen wird, und das übrige mag er in der Rumpelkammer seiner Bibliothek verstauen, von wo er es nach Wunsch wiederbekommen kann“ (Fünf Apfelsinenkerne).

Über Holmes´ eigenwilligen Umgang mit Schriftgut und zugleich das mühsame Finden von Bewertungsentscheidungen berichtet sein Chronist Dr. Watson in der Geschichte „Das Ritual der Familie Musgrave“ folgendermaßen: „Aber meine größte Crux waren seine Papiere. Er hatte einen Horror davor, Dokumente zu vernichten, besonders solche, die mit seinen früheren Fällen zusammenhingen. Immerhin geschah es alle ein oder zwei Jahre, dass er sie entschlossen durchsah, um sie zu registrieren und zu ordnen. Aber – ich habe es schon irgendwo in diesen unzusammenhängenden Memoiren erwähnt – auf seine Ausbrüche leidenschaftlicher Energie, in denen er auch alle die bemerkenswerten Taten vollbrachte, die mit seinem Namen verbunden sind, folgten Phasen von Lethargie; dann hing er herum mit seiner Violine und seinen Büchern und bewegte sich kaum, höchstens zwischen Sofa und Tisch. So häuften sich seine Papiere Monat um Monat zu Bergen, bis jede Ecke des Raums vollgestopft war mit Manuskriptbündeln, jedoch nicht gestapelt, um verbrannt zu werden, und sie durften auch nicht weggeräumt werden, es sei denn, durch den Eigentümer. In einer Winternacht, als wir am Kamin saßen, erlaubte ich mir die Bemerkung, er könnte doch nun, da er die Auszüge aus abgeschlossenen Fällen in seine Sammlung eingeklebt habe, die nächsten zwei Stunden darauf verwenden, unser Zimmer ein wenig wohnlicher zu machen. Er konnte sich der Berechtigung meiner Bitte nicht entziehen und ging mit einem ziemlich grämlichen Gesicht in seinen Schlafraum, kam aber sogleich wieder zurück, einen großen Blechkasten hinter sich her zerrend, den er mitten ins Zimmer stellte. Er hockte sich auf einen Schemel davor, schlug den Deckel auf, und ich sah, dass der Kasten zu einem Drittel mit rot verschnürten Manuskriptbündeln angefüllt war. `Hier drin sind lauter Fälle, Watson`, sagte er und sah mich schadenfroh an. `Ich glaube, wenn Sie wüssten, was ich alles in diesem Kasten habe, Sie würden mich bitten, einiges herauszuholen, statt noch mehr hineinzupacken.`“

Wie dieser Schilderung zu entnehmen ist, erfolgte die Registrierung und Bewertung von Dokumenten im Hause Holmes/Dr. Watson also vorwiegend unorganisiert und spontan. Die Unterlagen der Fälle wurden nur in großen Zeitabständen geordnet und registriert; die Entscheidung über Kassation oder Archivierung wurde so lange hinausgezögert, bis Raumnot und Watsons Nörgelei ein nicht mehr erträgliches Maß erreicht hatten. Eigenwillig ist die Technik der Archivierung: Soweit erkennbar, wurden einerseits Auszüge bzw. Abschriften für die Materialsammlungen angefertigt, dort eingeklebt und standen als Dokumentation für die rasche Informationsermittlung zur Verfügung. Der Großteil der Unterlagen wurde anschließend vernichtet. Der archivwürdige Kern hingegen blieb in Form verschnürter Manuskriptbündel erhalten und fand seinen Platz in einem großen Blechkasten, was unter bestandserhalterischem Aspekt vielleicht keine besonders gute Lösung war. Ganz offensichtlich hatten hier Sicherheitsfragen Priorität, denn Watson deponierte später Aufzeichnungen über nicht aufgeklärte oder besonders brisante Fälle, von denen vorerst nichts an die Öffentlichkeit dringen sollte, im Tresor einer Londoner Bank – ebenfalls in einer Blechkassette.

Dass Zugriffssicherheit und Datenschutz für das Archiv eines Privatdetektivs zentrale Probleme sind, verwundert nicht. Unterlagen zu Ermittlungen und Klienten musste vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. In der Geschichte „Die verschleierte Mieterin“ berichtet Watson über „die in letzter Zeit unternommenen Versuche, die Papiere zu entwenden und zu vernichten“, womit offenbar Belastungsmaterial beseitigt werden sollte. Dem Drahtzieher drohte er mit Veröffentlichung der entsprechenden Unterlagen. In der Regel achteten Holmes und Watson freilich auf äußerste Diskretion, so dass die Übernahme in das Privatarchiv auch dazu diente, Kompromittierungen oftmals prominenter Personen und Familien dauerhaft zu vermeiden und somit – modern gesprochen – Belange des Datenschutzes zu erfüllen.

Sieht man vom Privatarchiv Holmes/Watson ab, so begegnen Archive und das Archivwesen in Doyles Detektivgeschichten freilich nur gelegentlich. Immerhin spielt in mehreren Fällen die Entwendung von Unterlagen aus Behördenregistraturen und Familienarchiven bzw. deren unbefugte Benutzung eine Rolle. In der Geschichte um die „Fünf Apfelsinenkerne“ wurde Holmes selbst zum Archivbenutzer und rekonstruierte anhand von Lloyd´s Register und „alten Aktenstößen“ den Schiffsverkehr in Pondicherry (Indien) im Januar/Februar 1883.

Erstaunlich ist, dass der auf vielen Wissensgebieten kenntnisreiche Detektiv, der Musikliebhaber war und Monographien über verschiedenste kriminalistische, aber auch natur- oder sprachgeschichtliche Problemstellungen verfasste, die hilfswissenschaftlichen Methoden des Archivars offenbar in Vollendung beherrschte. Watson berichtete in „Die drei Studenten“ vom gemeinsamen Aufenthalt „in möblierten Zimmern nahe einer Bibliothek, in der Sherlock Holmes aufwendige Nachforschungen in frühen englischen Urkunden anstellte – Nachforschungen, die so aufsehenerregende Resultate erbrachten, dass ich sie möglicherweise eines Tages zum Gegenstand einer meiner Berichte machen werde“ (dies erfolgte leider nicht). Dem Roman um den grausigen „Hund der Baskervilles“ entnimmt man mit Verblüffung, dass Holmes das Alter eines Schriftstücks aus dem 18. Jahrhundert jahrzehntgenau zu bestimmen wusste und dazu herablassend bemerkte: „Es müsste schon ein unfähiger Experte sein, wer nicht imstande wäre, das Alter eines Dokuments auf zehn Jahre genau zu bestimmen. Vielleicht haben Sie meine kleine Monographie zu diesem Thema gelesen.“ Und in „Das goldene Pincenez“ entzifferte der Meisterdetektiv „mit Hilfe einer starken Lupe die Überreste der Originalschrift auf einem Palimpsest“ und stellte nach mühevoller Entzifferung ernüchtert – und zur Datierung jedenfalls vergleichsweise unpräzise – fest: „Soviel ich erkennen konnte, ist das hier nichts Aufregenderes als eine klösterliche Rechnung aus der zweiten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts.“

(Die Zitate entstammen folgenden Ausgaben: Sämtliche Sherlock-Holmes-Erzählungen. Herausgegeben von Alice und Karl Heinz Berger. Gustav Kiepenheuer Verlag, Leipzig und Weimar 1984 – 1986; Der Hund der Baskervilles. Insel Verlag, Frankfurt Main und Leipzig 2007)

Jörg Ludwig
Sächsisches Staatsarchiv


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