Für Archivare ist es keine ungewöhnliche Erfahrung, dass sie bei Ihrer Arbeit immer wieder auf Akten stoßen, die nicht in die von ihnen gebildeten Bestände, ja mitunter sogar nicht einmal in ihr Archiv gehören. Im Fachjargon heißt das Beseitigen dieser Störungen "Bestandsbereinigung", d. h. es sollten nach der Erschließung nur noch die Akten im Bestand vorhanden sein, die auch wirklich in der jeweiligen Behörde bzw. beim jeweiligen Archivträger entstanden sind. Dass es bei der Durchführung dieses seit Ende des 19. Jahrhunderts verfolgten Herkunftsprinzips immer auch Grenzfälle geben kann, ist schon angesichts der ständigen Veränderungen in der gegenwärtigen Landesverwaltung leicht verständlich.
Einen ähnlichen Effekt hatte die Reichsjustizreform im Jahr 1879, die die Gerichtsorganisation im Deutschen Reich vereinheitlichte und die heutige in ihren Grundlagen immer noch prägt. Die Reform wirkte sich nachhaltig auf die alte Gerichtsverwaltung der Städte und Güter aus, deren Orts- und Niedergerichte beseitigt und in gewissem Sinn "verstaatlicht" wurden. So kam es nicht ganz unerwartet, dass im Landeshauptarchiv bei der Erschließung der Akten der mecklenburgischen Justizkanzleien Schwerin, Rostock und Güstrow (entsprechen etwa Landgerichten) in Pergament gebundene Gerichtsprotokolle des Schweriner Stadtgerichtes aufgetaucht sind. Sie enthalten die vor dem Gericht verhandelten Klagen der Jahre 1651 bis 1667 unter Aufführung der Prozessparteien, der Klagegründe, der Beweise sowie des Gerichtsbescheides. Diese kurz nach Ende des 30jährigen Krieges einsetzende Überlieferung ist eine für viele historische Fragestellungen aussagefähige Quelle, ob nun rechts-, wirtschafts- oder kulturgeschichtlicher Natur. Den Seltenheitswert des Bandes macht aber vornehmlich aus, dass nach dem großen Stadtbrand von 1651 städtisches Leben sich hier wieder in zahlreichen Facetten zu spiegeln beginnt.
Auch wenn dem Archivar die Abgabe von wertvollen Archivalien nicht leicht fällt, so sind die Gerichtsprotokolle im Stadtarchiv Schwerin nicht nur wegen ihrer städtischen Herkunft gut aufgehoben. Vor allem ihre Beachtung durch Forscher und interessierte Bürger kann so am besten sichergestellt werden.
Dr. René Wiese, LHAS