Für die Erhaltung von Denkmalen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern mehrere Fördermöglichkeiten. Welches Förderprogramm in Frage kommt, hängt vor allem davon ab, wo sich das Denkmal befindet.
Ländlicher Raum (ganz Mecklenburg-Vorpommern außer Rostock, Schwerin, Wismar, Stralsund, Greifswald, Neubrandenburg und Ostsee):
Rostock, Schwerin, Wismar, Stralsund, Greifswald, Neubrandenburg und Ostsee:
Kommunen, die in das Städtebauförderprogramm aufgenommen sind:
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, für kulturelle Projekte in ganz Mecklenburg-Vorpommern Förderung zu beantragen: