Erschließung 2.25-1 Konsistorium und Oberes Kirchengericht abgeschlossen

Ab sofort steht der Bestand mit mehr als 6700 Archivalieneinheiten für die Benutzung vollständig zur Verfügung. Die Archivalien können sowohl über ein analoges Findbuch mit einem Personenregister in unserem Lesesaal als auch in Kürze über unsere Archivdatenbank im Internet recherchiert werden.

Das herzogliche Konsistorium war 1571 als Kirchengericht für die mecklenburgischen Herzogtümer eingerichtet worden. Rostock, Wismar, die Stifte Schwerin und Ratzeburg sowie zu Beginn des 18. Jhs. Mecklenburg-Strelitz schufen sich jedoch unabhängig davon eigene Kirchengerichte.

Abb. 1: Stiftungsurkunde des Konsistoriums in Rostock vom 8. Februar 1571Details anzeigen
Abb. 1: Stiftungsurkunde des Konsistoriums in Rostock vom 8. Februar 1571

Abb. 1: Stiftungsurkunde des Konsistoriums in Rostock vom 8. Februar 1571

Abb. 1: Stiftungsurkunde des Konsistoriums in Rostock vom 8. Februar 1571

Die Prozessakten spiegeln das tägliche Leben der Menschen und die Reglementierung ihres christlichen Lebenswandels vor allem im 17. und 18. Jahrhundert wider. Verfolgt wurden Verstöße zu Aberglaube und Wahrsagerei, Abendmahl und Beichte, Unzucht, Verlobung und Heirat, Taufe, Konfirmation und Begräbnis, ebenso das Arbeiten oder Feiern an Sonn- und Festtagen, allzu üppige Feste, "heidnische" Bräuche, ein "anstößiger" oder "unchristlicher" Lebenswandel durch Unzucht, Trunksucht oder dem absichtlichen Fernbleiben von der Kirche, offene Konflikte innerhalb der Kirchengemeinde oder der Umgang mit Angehörigen nicht-lutherischer Religionen. Angeklagt werden konnte jeder, der gegen christliche Gebote und die mecklenburgische Kirchenordnung verstieß, vom Landstreicher und Soldaten über Bürger und Bauern bis hin zum Amtmann und Gutsbesitzer.

Abb. 2: Mecklenburgischer BauerntanzDetails anzeigen
Abb. 2: Mecklenburgischer Bauerntanz

Abb. 2: Mecklenburgischer Bauerntanz

Abb. 2: Mecklenburgischer Bauerntanz

Abb. 3: Der Teufel auf der Suche nach "Partnern"Details anzeigen
Abb. 3: Der Teufel auf der Suche nach "Partnern"

Abb. 3: Der Teufel auf der Suche nach "Partnern"

Abb. 3: Der Teufel auf der Suche nach "Partnern"

Als besonderes geistliches Forum für die Kirchendiener wachte das Konsistorium zudem speziell auch über deren Lebenswandel und Amtsführung. Klagen richteten sich gegen die Vernachlässigung der Amtspflichten, Abweichungen von der lutherischen Lehre und Streitigkeiten mit der Gemeinde, ebenso gegen menschliche Verfehlungen, wie Trunksucht, Unzucht und Ehebruch, Betrug oder Diebstahl. Auf der anderen Seite unterstützte das Konsistorium bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. die Kirchendiener, vom Pastor bis hinunter zum Pfarrbauern, bei Konflikten über die Wahrung ihrer Rechte und Einkommen, die Versorgung der Witwen und Waisen oder die Einrichtung und Instandhaltung der Pfarren. Es regelte Probleme wegen Schulden, Erbschaften oder Vormundschaften, entschied über Dispensanträge zu Heiraten und Begräbnissen, ebenso zur Errichtung von Kirchenstühlen oder der Stiftung von Erbbegräbnissen, Glocken, Orgeln oder Altären.

Zwischen 1750 und 1850 verlor das Konsistorium Stück für Stück seine Kompetenzen an die weltlichen Landesgerichte und zuletzt auch an den neu gegründeten Oberkirchenrat. Spätestens seit der Mitte des 19. Jahrhunderts diente das Konsistorium nur noch als Disziplinarbehörde für Pastoren, Küster und Schullehrer und wurde 1924 schließlich ganz aufgelöst. Die wenigen Akten des 1880 als Berufungsinstanz eingerichteten Oberen Kirchengerichts sind dem Bestand beigelegt.

Weitere Akten des Konsistoriums, vor allem ältere Verwaltungsakten sowie Ehe- und Verlöbnissachen, sind im Pertinenzbestand "2.12-3/4-1 Kirchen und Schulen, Generalia" zu finden.

Drei nach heutiger Ansicht eher kuriose Beispiele sind bereits in den Archivalien des Monats vom Juni 2011November 2011 und Juni 2012 vorgestellt worden.

Dr. Kathleen Jandausch
Schwerin, 28.08.2018