Änderung der Öffnungszeiten und Benutzungsbedingungen im Landeshauptarchiv Schwerin
Ab Montag, den 13. März, wird unser Lesesaal wieder durchgehend von 9-16 Uhr geöffnet haben. Gleichzeitig passen wir unsere Benutzungsbedingungen insgesamt an, nachdem die Corona-Landesverordnung für Mecklenburg-Vorpommern keine Beschränkungen für die Nutzung von Lesesälen mehr vorsieht. Weitere Hinweise erhalten Sie auf unserer Internetseite unter dem Punkt Öffnungszeiten sowie mit Ihrer Terminbestätigung.