Mittelalterliche Entstehung noch deutlich zu erkennen: das Rathaus von Grimmen

Denkmal des Monats Januar 2010

Grimmen, Rathaus (Foto um 1900; Zustand nach 1865)Details anzeigen
Grimmen, Rathaus (Foto um 1900; Zustand nach 1865)

Abb. 1: Grimmen, Rathaus (Foto um 1900; Zustand nach 1865)

Abb. 1: Grimmen, Rathaus (Foto um 1900; Zustand nach 1865)

Das kurz nach 1393 erbaute Rathaus von Grimmen (Lkr. Nordvorpommern) gehört zu den wenigen gut erhaltenen mittelalterlichen Rathäusern in Mecklenburg-Vorpommern und stellt abgesehen von den großen Rathäusern der Hansestädte das einzige binnenländische Beispiel dar, dessen mittelalterliche Entstehung noch deutlich ablesbar ist: Während sich in den Hansestädten Rostock, Stralsund und Greifswald die mittelalterlichen Rathausgebäude mit vergleichsweise geringen Veränderungen erhalten haben, wurde das Rathaus der Hansestadt Wismar im klassizistischen Stil so stark überformt, dass nur noch die Laube am Westgiebel und der Gewölbekeller den mittelalterlichen Gebäudekern erkennen lassen. Auch bei den Rathäusern von Schwerin und Parchim ging der mittelalterliche Charakter durch die historisierenden Umgestaltungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts verloren. Und schon in der Barockzeit wurden die Rathäuser von Wolgast und Gadebusch überformt, indem in Wolgast die Hauptfassade zum Marktplatz durch Schließen der Laube und Änderung der Giebelsilhouette verändert wurde und in Gadebusch ein neuer Vorbau mit Laube und Schweifgiebel entstand. Insofern nimmt das Rathaus von Grimmen mit seinem gotischen Staffelgiebel und der gewölbten offenen Gerichtslaube innerhalb der mittelalterlichen Rathausarchitektur Mecklenburg-Vorpommerns in architekturgeschichtlicher Hinsicht eine hervorragende Stellung ein.

Folglich war der Erhalt dieser mittelalterlichen Bausubstanz vordringliches Ziel der im Januar 2007 mit ersten Freilegungen begonnenen Sanierung. Anlass war das Rissbild im nördlichen Gebäudeabschnitt, dessen stete Veränderung auf statische Unzulänglichkeiten beim Dachstuhl verwies. Darüber hinaus erforderte die räumliche Situation im Ratssaal eine Modernisierung, denn seine geringe Größe und Höhe sowie eingeschränkte Belüftungsmöglichkeiten beeinträchtigten die Nutzung. Schließlich stellten die 1928/29 eingebaute Treppe zum Obergeschoss – und damit zum Ratssaal und Bürgermeisterzimmer – aufgrund ihrer steilen Stufenfolge und das Fehlen einer behindertengerechten Erschließung dieser wichtigen Räume deutliche Funktionsdefizite dar.

Nach der zimmermannsgerechten Instandsetzung des Dachtragwerks, das im 18. Jahrhundert unter Wiederverwendung der mittelalterlichen Konstruktionshölzer errichtet worden war, und umfangreichen Reparaturen an der 1885 nach barockem Vorbild hergestellten Laterne, die wegen der Schäden infolge der Verblechung der Stielfüße und Plattform in den 1990er Jahren nötig wurden und bedauerlicherweise nicht in situ realisiert werden konnten, wurde die Backsteinfassade saniert. Die bauhistorische Untersuchung ergab, dass der mittelalterliche Bestand im Zuge einer umfangreichen Instandsetzung 1865 vor allem durch den Austausch der Giebelstaffeln mit ihren Wimpergen und Fialtürmen reduziert worden war; mit der Erneuerung des Dachstuhls und dem Aufbau der Laterne im 18. Jahrhundert hingegen ließen sich nur wenige Sanierungsmaßnahmen am Mauerwerk in Verbindung bringen. Während sich die Mauerwerkssanierung 1865 weitestgehend am überlieferten Bestand orientiert haben dürfte, folgte der zugleich vorgenommene Einbau von Maßwerkfenstern in die Arkaden der Laube nicht dem mittelalterlichen Vorbild – die offene Gerichtslaube wurde erst in Verbindung mit dem umfangreichen Umbau 1937 wieder geschaffen. So stellte sich die Fassade zu Beginn der Sanierungsarbeiten 2007 als gewachsener Bestand dar, den zwar der mittelalterliche Bestand dominiert, aber die Restaurierungen von 1865 und 1937 wesentlich mitgestalteten. Da beide Male offenbar der Erhalt respektive die Wiederherstellung der mittelalterlichen Anlage im Vordergrund stand, fiel die Entscheidung, den Schaugiebel in der überlieferten Gestalt von 1937 zu belassen. Aufgrund der erheblichen Schäden an den Steinen war der umfangreiche Austausch der im 19. Jahrhundert ersetzten Giebelstaffeln mit ihren Fialen und Wimpergen unvermeidlich; der Krabbenbesatz der Wimperge und die Dreipässe wurden nun wieder wie im 19. Jahrhundert aus Holz hergestellt, obwohl anhand der Mörtelabdrücke und Fundstücke im Bauschutt für das Mittelalter eine Ausbildung aus gebrannten Formsteinen vorauszusetzen war. Entsprechend behielten die Fialen ihre fast 150 Jahre alten Metallspitzen. Auch die Rücklagen der Dienstbündel, die wegen der Verwendung von Formsteinen mutmaßlich eines anderen Bauwerks nicht maßhaltig und folglich mittels reichlich Mörtel versetzt sind, wurden – wie seit den Restaurierungen 1865 und 1937 überliefert – steinsichtig und mit teilweise großen Mörtelplomben belassen und nicht – wie für ältere Fassungen restauratorisch nachgewiesen – farbig behandelt. Lediglich in Hinblick auf die Fenster stellte die aktuelle Sanierung partiell eine deutliche Abweichung von dem historischen Vorbild dar: Während von den 1937 nach barockem Vorbild ausgewechselten Erdgeschossfenstern zumindest eines exemplarisch neben dem zeitgleichen Haupteingang erhalten werden konnte, war gleiches im Obergeschoss leider nicht möglich. Die Obergeschossfenster von 1937, die im Schaugiebel an die Stelle der Maßwerkfenster von 1865 mit ihren etwas jüngeren Vorsatzflügeln getreten waren und Bleiverglasungen besaßen, entsprachen nicht den brandschutzrechtlichen Anforderungen an Rettungsfenster und mussten deshalb durch geänderte Konstruktionen ersetzt werden. Bedauerlicherweise gelang es nicht, die neuen Fenster wieder mit einer Bleiverglasung auszustatten, die die äußere Ansicht der Fenster bestimmte. Die alternative Fensterteilung mittels Holzsprossen wurde aus denkmalpflegerischer Sicht abgelehnt, weil sie für die großen Bogenfenster nicht überliefert war und die vorhergehenden Barockfenster im Schaugiebel eher als schmale Rechteckfenster unter dem weiten Bogen bestanden haben dürften, wie dies für den Hofgiebel überliefert ist. Da auch eine Rekonstruktion der Maßwerkfenster von 1865 keinen ausreichend dimensionierten Rettungsweg ergeben hätte, und der für alle Fenster auf der Grundlage restauratorischer Untersuchungen entschiedene helle Anstrich eine Teilung mittels Holzsprossen diese zu stark in den Vordergrund hätte treten lassen, wurde schließlich der gänzliche Verzicht auf eine Teilung der Fensterflügel präferiert, so dass wie seit den 1930er Jahren die kräftigen Kämpfer- und Stulpprofile die Erscheinung dominieren.

Die Eindeckung des Daches mit Biberschwanzziegeln weicht von den dominierenden Instandsetzungsphasen ab, denn die historischen Fotografien belegen sowohl für die Restaurierung 1937/38 als auch das 19. Jahrhundert eine Eindeckung mit S-Pfannen. Gleichwohl weisen Fotografien aus der Zeit vor 1937 eine Eindeckung mit den regionaltypischen Biberschwanzziegeln nach, für die außerdem technische Vorzüge geltend gemacht wurden. Da sich im Gebäude zahlreiche barocke Biberschwanzziegel in Zweitverwendung fanden, die spätestens in Zusammenhang mit der Erneuerung des Daches im 18. Jahrhundert verlegt worden waren, wurden diese schließlich als Vorbild für die nachgebrannten Dachziegel gewählt. In Verbindung mit der am barocken Vorgänger orientierten Laterne, die insbesondere in der Schrägansicht auf die Traufe mit ihren barockisierenden Fenstern in Erscheinung tritt, erhält die dritte entscheidende Umbauphase zumindest dadurch einen baulichen Beleg.

Konnte im Außenbau also im Wesentlichen die überlieferte Gestalt bewahrt werden, galt Gleiches nicht für das Innere: Die mächtige Treppe von 1927/28 konnte nicht belassen werden, die Ausstattung des Ratssaals in altdeutschem Stil war bereits in den 1990er Jahren durch eine neue Wandbeschichtung verfremdet worden und der nun geplante Einbau einer Klimaanlage zur Verbesserung der Raumnutzung setzte Eingriffe in die Bretterdecke voraus. Darüber hinaus ließen die brandschutzrechtlichen Anforderungen an den zweiten Rettungsweg den Erhalt der prägenden Bleiverglasungen mit ihren gemauerten Fensterpfosten nicht zu. Da außerdem die Ausstattung des 19. Jahrhunderts bereits durch die Veränderungen 1937 weitestgehend verloren gegangen war und schließlich ein Großteil der ursprünglichen, breiten Dielen der Saaldecke im Dachboden lagerte, erfuhr der Vorschlag, bei der notwendigen Neugestaltung des Obergeschosses auf die spätmittelalterliche Raumstruktur zurückzugreifen, die denkmalpflegerische Zustimmung. Die bauhistorischen und restauratorischen Untersuchungen ergaben für die mittelalterliche Ausgangssituation einen großen, das gesamte Obergeschoss einnehmenden Saal mit materialsichtigen Backsteinwänden und einer von einem Unterzug unterstützten Balkendecke. Erschlossen wurde er über eine geradläufige Treppe in der südwestlichen Ecke. Relativ bald wurde das nördliche Viertel über der offenen Gerichtslaube als separater Raum abgetrennt. Aufgrund des Umbaus von Dachstuhl und Obergeschossdecke Mitte des 18. Jahrhunderts, der Verlegung der Treppe und Schaffung eines Flures im Obergeschoss 1865 sowie des Ausbaus der barocken Lehmwickeldecke 1937 ließ sich im Bestand keine komplette Raumfassung nachweisen. Wohl aber erlaubte die Feststellung eines roten Anstrichs auf den Deckenbalken und ausgelagerten Dielenbrettern eine Zuordnung zur ersten restauratorisch nachweisbaren Wandfassung mit gemaltem roten Wandsockel und hellen Wandflächen.

Wegen der auch zukünftig notwendigen Abtrennung von Treppe und Aufzug wurde die im 19. Jahrhundert geschaffene räumliche Situation im Obergeschoss beibehalten und die Trennwand als neutrales Element den neuen Einbauten von Aufzug und Treppe zugeordnet, während die Wände und Decken im Bereich des ehemals großen Saals gemäß der ersten restauratorisch nachweisbaren Raumfasung mit einem roten Wandsockel, hellen Wandflächen und einer roten Bretterdecke gestrichen wurden. Auf diese Weise konnte die ehemals großzügige Situation im Obergeschoss veranschaulicht werden. Die Zu- und Abluftöffnungen der Klimaanlage im Saal ließen sich in die schmalen Schlitze zwischen den breiten Dielenbrettern integrieren und die niedrigen Heizkörper konnten im Randbereich des Fußbodens versenkt werden, so dass die technische Ausstattung des Saals seine Raumwirkung nicht beeinträchtigt. Einblicke auf die mittelalterliche Situation bietet – abgesehen von der Treppenhauswand mit ihren zahlreichen Bauspuren – auch eine Wand im Vorzimmer des Bürgermeisters, die als materialsichtige Backsteinwand mit den zeittypischen Dachfugen unverdeckt stehen bleiben konnte. Die gleichermaßen auf mittelalterlichen Bestand zurückgehende Erdgeschossdecke, deren kräftige Balken in das Backsteinmauerwerk eingebunden sind und nur in einzelnen Auflagern saniert und im Bereich der mittelalterlichen Treppe statisch ergänzt werden mussten, war aus brandschutzrechtlichen Gründen zu verkleiden.

In wenigen Wochen wird der Abschluss der Sanierung des historischen Rathauses von Grimmen gefeiert werden können, das dann wieder für die repräsentativen Funktionen der Stadt zur Verfügung steht. Dank dieser eingeschränkten Nutzung war es möglich, die ältesten Raumstrukturen dieses kleinen mittelalterlichen Rathauses herauszuarbeiten, die sich nicht wesentlich von denen der großen Vergleichsbeispiele unterscheiden und für die Geschichte der Rathausarchitektur von hervorragender Bedeutung sind.

Dr. Bettina Gnekow

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