Pflichtexemplar

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Gesetzliche Pflichtexemplarregelungen existieren in Deutschland sowohl auf der Landes- als auch auf der Bundesebene. Wesentlicher Zweck dieser Regelung ist die möglichst lückenlose Sammlung und Bewahrung des geistigen und kulturellen Erbes der jeweiligen Region bzw. des jeweiligen Landes. Das Pflichtexemplarrecht auf Bundesebene wird von der Deutschen Nationalbibliothek (Leipzig und Frankfurt am Main) wahrgenommen. Auf Landesebene nehmen in der Regel die Landesbibliotheken der einzelnen Bundesländer dieses Recht wahr.

Von jeder in Deutschland verlegten Veröffentlichung sind zwei Pflichtexemplare auf Bundesebene an den zuständigen Standort der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) abzugeben. Auf Landesebene muss in der Regel ein Exemplar an die jeweils zuständige regionale Landesbibliothek des Bundeslandes abgeliefert werden.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin gesetzlich beauftragt, die aktuellen Druckwerke zu sammeln, zu erschließen und zu archivieren.

Laut Landespressegesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 06.06.1993 sowie der Verordnung über die Ablieferung von Druckwerken vom 20.03.1996 sind alle Druckerzeugnisse, die in Mecklenburg-Vorpommern verlegt werden, binnen eines Monats nach Erscheinen kostenfrei an die Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern abzuliefern.

Zu den abgabepflichtigen Medienarten zählen:

  • Druckwerke (auch Zeitungen, Zeitschriften, Noten und geographische Karten)
  • elektronische Datenträger
  • Tonträger und Filmwerke auf CD bzw. DVD

Die beiden gesetzlichen Regelungen gewährleisten, dass alle wesentlichen Arten von in Mecklenburg-Vorpommern verlegten Medienwerken als Sammelgut im Bestand der Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern erfasst und damit dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Manchen Verlegern ist die Abgabepflicht nicht bekannt. Stoßen wir auf fehlende Veröffentlichungen, nehmen wir Kontakt mit dem Verlag auf. Hinweise auf erschienene Publikationen der letzten Jahre, die sich nicht in unserem Bestand befinden, nehmen wir gerne entgegen.

Kontakt

Pflichtexemplare
Joris Busch
Telefon: 0385-588 79 248