Öffnungszeiten - Landeshauptarchiv Schwerin

 

Montag

09.00 Uhr - 16.00 Uhr

Dienstag

09.00 Uhr - 16.00 Uhr

Mittwoch

09.00 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr - 16.00 Uhr

 Freitag

geschlossen

  

Wir empfehlen Ihnen, vor der Benutzung Ihr Anliegen schriftlich mitzuteilen. Zur inhaltlichen Vorbereitung Ihrer Anfrage wenden Sie sich bitte an:

poststelle@lakd-mv.de

Berücksichtigen Sie bei schriftlichen Anfragen bitte, dass die Bearbeitung einer gewissen Zeit bedarf. Wenn Sie Gewissheit darüber wünschen, ob Ihre E-Mail eingegangen ist, dann aktivieren Sie in den Einstellungen Ihres Mail-Accounts bitte die Option „Lesebestätigung anfordern“.

Nutzen Sie vor einer schriftlichen Anfrage unbedingt die Online-Recherchedatenbank des Landeshauptarchivs Schwerin unter http://archivdatenbank.landeshauptarchiv-schwerin.de. Sie enthält die Erschließungsinformationen zu den Archivalien zahlreicher Bestände und wird laufend aktualisiert.

Für die Vereinbarung eines Benutzungstermins und die Vorbestellung von Archivalien wenden Sie sich bitte an unser Lesesaalteam unter:

0385/58879421 oder lesesaal@lakd-mv.de

Es dürfen maximal 20 Archivalien pro Tag bestellt werden. Auch eine Vorbestellung über die Online-Recherchedatenbank ist für die darin erfassten Archivalien möglich.

Da die Unterlagen nach der Bestellung technisch vorbereitet und zum Teil aus Außenmagazinen geholt werden müssen, benötigen wir eine Vorlaufzeit bis zum Benutzungstermin von ca. 2 Wochen.

Die Lesegeräte für Mikrofilme und für Makrofiche können nach vorheriger Terminabsprache genutzt werden.

Die von Ihnen bestellten Archivalien und Findmittel stehen Ihnen unter Ihrem Namen im Benutzungsregal zur Verfügung. Es darf nur jeweils ein Archivale am Arbeitsplatz benutzt werden. Auf dem Wagen „Rücklagerung“ werden die Archivalien ins Magazin zurückgebracht. Wenn Sie die Archivalien wieder im Benutzungsregal unter Ihrem Namen ablegen, stehen Sie Ihnen weiterhin zu Verfügung.

Auf dem Tresen und auf den Tischen finden Sie alle benutzungsrelevanten Ordnungen und Formulare, u. a. die Anträge für die Benutzung und für die Reprographie, falls Sie Kopien oder Scans kostenpflichtig in unserer Reprowerkstatt beauftragen möchten.

Sie können Reproduktionen von Archivgut auch selbst mit eigenen technischen Geräten herstellen, soweit die Genehmigung der Benutzung nicht mit anderslautenden Auflagen verbunden ist. Dieses Angebot ist gebührenfrei. Die Anfertigung hat aufgrund des Ruhegebotes im Lesesaal sitzend im Aufsichtsverfahren sowie geräusch-, berührungs- und blitzlichtlos zu erfolgen. Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder Vervielfältigung der Reproduktionen bleibt weiterhin nur mit vorheriger Zustimmung des Archivs möglich. Achten Sie unbedingt darauf, die von ihnen erzeugten Bilddateien möglichst schnell mit den entsprechenden Bestandsinformationen zu verknüpfen. Die Abteilung Landesarchiv kann sie bei einer nachträglichen Zuordnung von Dokumenten in der Regel nicht unterstützen.

Das Lesesaalteam steht Ihnen für Auskünfte zur Verfügung. 

Der Benutzungsraum wird videoüberwacht!

Lesesaal Landeshauptarchiv Schwerin
Telefon: 0385-588 79421
Telefax: 0385-588 79412

 

Für die Benutzung gelten folgende Rechtsvorschriften

Publikationen und Dokumente

Allgemeine Verordnungen

Verordnung über die Benutzung des staatlichen Archivs in Mecklenburg-Vorpommern
 

Erlasse

Lesesaalordnung der Abteilung Landesarchiv 2017
Antrag auf Benutzung des Landesarchivs

Gebührenverordnungen

Verordnung über Kosten im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

(LAKD-Kostenverordnung - LAKDKostVO M-V)

Stand 5.7.2019