Kann man in Mecklenburg-Vorpommern einfach so mit dem Metalldetektor auf „Strandsuche“ gehen?
Nein, denn „das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Bodendenkmale aufzufinden“ – und das sind Metalldetektoren – ist ohne Genehmigung nicht erlaubt (§ 12 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern [DSchG M-V]).