"Strandsuche" in Mecklenburg-Vorpommern

Kann man in Mecklenburg-Vorpommern einfach so mit dem Metalldetektor auf „Strandsuche“ gehen?

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Weite Sandstrände prägen die Küsten Mecklenburg-Vorpommerns, hier an der Westseite der Insel Hiddensee.

Weite Sandstrände prägen die Küsten Mecklenburg-Vorpommerns, hier an der Westseite der Insel Hiddensee.

Nein, denn „das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Bodendenkmale aufzufinden“ – und das sind Metalldetektoren – ist ohne Genehmigung nicht erlaubt (§ 12 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern [DSchG M-V]).

Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern (LAKD M-V) erteilt auch keine Sonderbescheinigungen für die Suche nach Eheringen oder neuzeitlichen Münzen, da es weder eine sachliche noch eine rechtliche Grundlage für die Ausstellung solcher Bescheinigungen gibt.

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern einen Metalldetektor einsetzen möchten, brauchen Sie also eine Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde (§ 12 Abs. 1 DSchG M-V), und zwar überall im Land, unabhängig von Nutzungsart und Eigentumsverhältnissen des Bodens oder Gewässers. Wer vorsätzlich ohne diese Genehmigung einen Metalldetektor verwendet, kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden (§ 26 Abs. 1 DSchG M-V). Die zur Begehung der Tat verwendeten Gegenstände – also zum Beispiel der Metalldetektor – können eingezogen werden (§ 26 Abs. 1 DSchG M-V).

Wenn Sie strafrechtliche Konsequenzen vermeiden und aus kulturgeschichtlichem Interesse heraus an der Erfassung der Bodendenkmale in Mecklenburg-Vorpommern mitarbeiten möchten, dann empfehlen wir Ihnen den Einstieg in die ehrenamtliche Bodendenkmalpflege.