Behörde
Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern (LAKD M-V) ist als nachgeordnete obere Landesbehörde dem Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern zugeordnet. Als zentrale Fachbehörde des Landes nimmt es die Aufgaben der Erfassung, Erforschung, Pflege und des Schutzes des kulturellen Erbes wahr. Organisatorisch gliedert sich das LAKD in vier Abteilungen:
- Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern „Günther Uecker“: Modernes Informationszentrum und Regionalbibliothek mit ca. 805.000 Medieneinheiten, das Landeskunde, Fachliteratur und historische Bestände sammelt, erschließt, bewahrt und überregional bereitstellt. Die Bibliothek beteiligt sich aktiv an der Digitalisierung historischer Bestände und fördert den Zugang zu Wissen über Land und Leute.
- Landesdenkmalpflege: Verantwortlich für die Inventarisierung und fachliche Betreuung von Bau-, Kunst- und Grün-Denkmälern. Sie berät öffentliche und private Träger, entwickelt Schutz- und Konservierungsmaßnahmen und sorgt für die rechtssichere Bewertung von Denkmalwerten.
- Landesarchiv: Archiviert und erschließt historisch und administrativ relevante Unterlagen, gewährleistet ihre langfristige Sicherung und macht sie für Forschung, Verwaltung und Öffentlichkeit nutzbar. Das Landesarchiv vermittelt Wissen durch Ausstellungen, Publikationen und Führungen und entwickelt Lösungen für die digitale Archivierung.
- Landesarchäologie: Zuständig für die Inventarisierung und wissenschaftliche Betreuung von Bodendenkmalen und archäologischen Fundplätzen. Sie bewertet Fundstellen nach fachlichen und rechtlichen Kriterien, betreut Grabungsschutzgebiete und fördert die archäologische Forschung im Land.
Das LAKD M-V vereint damit wissenschaftliche Expertise, rechtliche Kompetenz und kulturelle Vermittlung und gewährleistet die nachhaltige Bewahrung, Erschließung und öffentliche Zugänglichkeit des kulturellen Erbes des Landes. Mit dieser gebündelten Fachkompetenz sichert das LAKD das kulturelle Erbe generationenübergreifend und stellt sicher, dass fachlich fundierte Überlieferungen als verlässliche Wissens- und Entscheidungsgrundlagen für Staat, Gesellschaft und Forschung zur Verfügung stehen.