Archivalie des Monats Mai 2026

Rathaus vs. Gymnasium. Oder: Warum der 1. Mai 1919 der letzte Arbeitstag des Warener Bürgermeisters Karl Klockow war

Hochdramatisch erscheint der einzige Tagesordnungspunkt einer „eilig einberufene[n]“ Sitzung des Bürgerausschusses der Stadt Waren, über den die „Mecklenburgische Zeitung“ am 5. Mai 1919 berichtete: Zum Schutz von „Ruhe und Ordnung in der Stadt“ ging es um nicht weniger als die „Sicherung gegen die Gefährdung der Stadt durch Anordnungen des Bürgermeisters“ Karl Klockow. Die Zeitung redete einer „gewaltigen Erregung“ seiner politischen Gegner das Wort, seiner „herausfordernde[n] Handlungsweise“ und seiner provozierenden „politische[n] Demonstration gegen das heutige Regierungssystem.“ Im Ergebnis der „erregten Debatten“, in denen sämtliche Redner das Vorgehen „in schärfster Form“ tadelten, wurde ein Ausschuss für „unverzüglich[e]“ Ad-hoc-Verhandlungen mit dem gar nicht anwesenden Stadtoberhaupt gewählt, das nach einigem Hin und Her schließlich seine endgültige Demission unterzeichnete. Vorausgegangen war zweierlei.

Abb. 1: Der Markt in Waren, nach 1900, an der rechten Seite das RathausDetails anzeigen
Abb. 1: Der Markt in Waren, nach 1900, an der rechten Seite das Rathaus

Abb. 1: Der Markt in Waren, nach 1900, an der rechten Seite das Rathaus

Abb. 1: Der Markt in Waren, nach 1900, an der rechten Seite das Rathaus

Zum einen beschloss die Bürgervertretung zwecks „Neuordnung der Verhältnisse“ bereits am 7. März 1919 die Entlassung des Bürgermeisters zum 1. April, vollzog sie aufgrund einer fehlenden Einigung über die Ruhestandsbezüge aber noch nicht. Zum anderen „[hatte] unser städtisches Gymnasium auf Veranlassung des Gymnasialdirektors und Landtagsabgeordneten Dr. [Martin] Wilbrandt am 1. Mai die Fahne ausgesteckt, die im Laufe des Tages auf Anordnung des Bürgermeisters wieder eingezogen werden mußte.“ Ergänzt sei, dass ersterer nach dem 9. November 1918 in verschiedenen Funktionen sehr selbstbewusst an der Veränderung der tradierten stadtpolitischen Hierarchien und Verhältnisse mitwirkte. Da er diese Strukturen seit der Novemberrevolution als unrechtmäßig betrachtete und daher nicht akzeptierte, umging er immer wieder bis dato übliche Dienstwege und Instanzenzüge. Infolge dessen geriet der von Karl Klockow repräsentierte städtische Magistrat mit der Bürgervertretung, in der der Gymnasialdirektor durchaus meinungsführend agierte, mehr und mehr aneinander. Schließlich eskalierten die mit Blasphemievorwürfen gegen Martin Wilbrandts Ehefrau und Beleidigungsklagen von Karl Klockow angereicherten Meinungsverschiedenheiten, die überdies ihren Weg in die regionale Presse fanden, bis hin zum erwähnten Amtsenthebungsbeschluss vom 7. März.

Abb. 2: Das Gymnasium in Waren, ca. 1913Details anzeigen
Abb. 2: Das Gymnasium in Waren, ca. 1913

Abb. 2: Das Gymnasium in Waren, ca. 1913

Abb. 2: Das Gymnasium in Waren, ca. 1913

Martin Wilbrandt äußerte zum 1. Mai, am Morgen des „Nationalfeiertags habe ich pflichtgemäß am Gymnasialgebäude die Fahne aufziehen lassen“ und am Mittag habe Karl Klockow der Schuldienerin „ʽbefohlenʼ, daß die Fahne sofort heruntergeholt werde.“ Diese Handlung sei ein „Gewaltakt des Bürgermeisters“, ein „unerhörte[r] Eingriff“ in seine Direktionsbefugnisse sowie eine „Demonstration gegen einen von Regierung und Landtag gefaßten Beschluß.“ Karl Klockow räumte seine entsprechende Weisung unumwunden ein und erklärte zugleich sein Unverständnis für die Vorhaltungen des Direktors. Gewalt sei nicht ausgeübt worden, sondern er habe eine seiner Zuständigkeit gemäße Anordnung getroffen. Der Direktor hingegen habe seine Kompetenzen aufgrund einer fehlenden Magistratsweisung zur Beflaggung überschritten und ein entsprechender Regierungs- oder Landtagsbeschluss läge gar nicht vor.

Tatsächlich erhoben der Verfassunggebende Landtag von Mecklenburg-Schwerin am 10. April und die Nationalversammlung des Deutschen Reiches am 15. April den 1. Mai 1919 zum Feiertag bzw. deutschen Nationalfeiertag. Ausführungen zur Beflaggung öffentlicher Gebäude beinhalteten diese Festlegungen, anders als von Martin Wilbrandt suggeriert, jedoch nicht. Überdies musste sich die Frage stellen, welcher „Fahne“ der Gymnasialdirektor denn überhaupt das Wort redete. Davon ausgehend, dass mit der Novemberrevolution 1918 die schwarz-weiß-rote Symbolik der Monarchie ihre Geltung verlor, verfügte das Deutsche Reich am 1. Mai 1919 nämlich nicht über amtliche Nationalfarben. Der nationale Rat der Volksbeauftragten, d.h. die zwischen 10. November 1918 und 13. Februar 1919 amtierende deutsche provisorische Regierung, fasste im November und Dezember 1918 mehrere – untergesetzliche – Beschlüsse zur „republikanischen Fahne“, d.h. zur roten Fahne der Revolution, und bezeichnete sie als „Symbol der Deutschen Republik“. Parallel fand Schwarz-Rot-Gold, später die Farben der Weimarer Republik, seit November 1918 über verschiedene Protagonisten aus unterschiedlichen Motiven heraus den Weg in die öffentliche Meinung. Allerdings enthielten die beiden im Januar 1919 veröffentlichten Entwürfe der Reichsverfassung noch keinen Farbenartikel, sondern erst die am 21. Februar in die Verfassunggebende Nationalversammlung eingebrachte Fassung. Die Diskussion des Artikels zu den neuen Nationalfarben begann am 28. Februar mit seiner ersten Lesung, am 2. Juli fand die Schlussdebatte statt und am Folgetag die Abstimmung. Verabschiedet wurde die Weimarer Reichsverfassung, die in Artikel 3 Schwarz-Rot-Golden als Reichsfarben definierte, schließlich am 11. August.

Am 1. Mai ließ Karl Klockow zu Recht eine inoffizielle Symbolik von einem öffentlichen Gebäude entfernen. Damit forcierte er jedoch, da die Bürgervertretung um Martin Wilbrandt die Rechtmäßigkeit dieser Handlung nicht gegeben sah, lediglich den Vollzug seiner ohnehin feststehenden Amtsenthebung.

Dr. Matthias Manke

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