Öffnungszeiten - Landesarchiv Greifswald
Lesesaal des Landesarchivs Greifswald
Foto: LAKD MV / Landesarchiv
Lesesaal des Landesarchivs Greifswald
Foto: LAKD MV / Landesarchiv
Im Jahr 2024 findet am Standort des Landesarchivs in Greifswald (Martin-Andersen-Nexö-Platz 1) eine umfangreiche Baumaßnahme statt, die das ebenfalls dort ansässige Staatliche Schulamt zur barrierefreien Erschließung des Gebäudes durch einen Aufzug veranlasst hat. Die Baumaßnahme wirkt sich insbesondere auf den Öffentlichkeitsbereich des Landesarchivs und einen Teil der Magazine aus, so dass keine Benutzung des Archivgutes möglich ist. Aus diesem Grund schließt der Lesesaal unmittelbar nach dem Jahreswechsel 2023/24 und bleibt wahrscheinlich das gesamte Jahr 2024 geschlossen. Eine Benutzung ist vorerst letztmalig am 18./19. Dezember 2023 möglich.
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Einen Benutzungstermin können Sie vereinbaren unter:
oder telefonisch unter 0385 58879706
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Der Bestellung von Archivalien kann nicht am selben Tag nachgekommen werden. Es dürfen maximal 5 Archivalien bestellt werden. Wir bitten die Archivalienbestellungen mit einer Vorlaufzeit bis zum vereinbarten Benutzungstermin von einer Woche schriftlich zu übermitteln.
Alle benutzungsrelevanten Ordnungen und Gesetzestexte liegen im Lesesaalvorraum aus. Sie finden sie auch unter folgendem link: https://www.kulturwerte-mv.de/Landesarchiv/Service/Rechtsvorschriften/
Im Lesesaalvorraum finden Sie auch Anträge für die Benutzung und für die Reprographie, falls Sie Kopien oder Scans kostenpflichtig in unserer Reprowerkstatt beauftragen möchten.
Sie können Reproduktionen von Archivgut auch selbst mit eigenen technischen Geräten herstellen, soweit die Genehmigung der Benutzung nicht mit anderslautenden Auflagen verbunden ist. Dieses Angebot ist gebührenfrei. Die Anfertigung hat aufgrund des Ruhegebotes im Lesesaal sitzend im Aufsichtsverfahren sowie geräusch-, berührungs- und blitzlichtlos zu erfolgen. Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder Vervielfältigung der Reproduktionen bleibt weiterhin nur mit vorheriger Zustimmung des Archivs möglich. Achten Sie unbedingt darauf, die von ihnen erzeugten Bilddateien möglichst schnell mit den entsprechenden Bestandsinformationen zu verknüpfen. Die Abteilung Landesarchiv kann sie bei einer nachträglichen Zuordnung von Dokumenten in der Regel nicht unterstützen.
Der Benutzungsraum wird videoüberwacht!