Bekenntnis von Herzog Magnus
Beschreibung
Niederschrift einer Rede, von Herzog Magnus auf dem Landtag gehalten.
Frühneuhochdeutsch, Reinschrift auf Papier, 4 Folioseiten.
10. November 1538.
Herzog Magnus’ III., Administrator des Bistums Schwerin, Bekenntnis zur lutherischen Lehre, vorgetragen auf dem Landtag zu Parchim
LHAS, 2.12-3/4 Kirchen und Schulwesen (Acta ecclesiarum et scolarum), Generalia, Nr. 1697.
[Abb. 1]
Welcher gestalth die Peticion unnd
Protestacion zu Parchim fur den Hochgebornen
fursten, hern Heinrichen unnd hern Albrechten,
gebrudere, hertzogen zu Meckelnburgk etc, als
regirende Landesfursten, unnd iren Landtrethen,
durch mich, Magnus, von Gots gnaden Confirmirter
Administrator des stiffts Schwerin, Hertzogk
zu Meckelnburgk, am abende Martini gescheen.
1538
Hochgebornen fursten, gnediger lieber her
unnd vater, freuntlicher lieber vetter. Es bewegen
mich zweyerley ursachenn, diese meynunge ewer
gnadenn, als den loblichenn regirendenn Landeß
furstenn, furtzubringenn. Die eine ist diesse, weil
diesser tzeit ewer gnaden sampt den vornhemisten
rethen der Lantschaft beieinander sein, unnd villeicht
dergleichenn vorsamlunge sich etwas vorweilen mochte,
derhalbenn, mich dieser bequemicheit zugebrauchenn.
Die ander ursache aber ist diesse, derweil dieselbe sache nicht
allein wichtigk, nutz unnd guth, sonnder auch ßo notigk,
das sie fur den allertrefflichstenn hendeln willich
vorgenommen wurde, unnd ist kurtzlich diß die
meynunge.
Es bedurfte meines erachtens in der Religionn sachen
wol einer guthen Ordinantz in diessem lande unnd
Furstenthumb, weil ich mennicherley unnschicklicheitenn
unnd mengel piß annher unnd noch teglich darin befinden.
Szo habe ich als ein administrator des stiffts bey mir
bewogenn, nach deme mir nicht annders geborenn
wolte, ( weil ich vormals bey euch als den Lanndeß-
fursten, deßhalbenn keine anregunge gethaenn, solichs
damit mein gemueth hefftigk beschwert gewesenn, mich
[Abb. 2]
enntlich des zuenntlestigen) dan es frey anzutziegenn,
in betrachtunge des, das es nicht leib noch guth, erhe, noch
gelimpff, sonnder der selenn wolfart unnd seligkeit,
welches das tewreste unnd ewige guth ist, betreffenn thueth.
Unnd wiewol ich nicht vast bedechtigk, viel weniger vorstendig
bin, dennoch kan ich wol ermessenn, das in der sachen
niemandts, den Ewer gnadenn gebure, Ordenunge
zumachenn. Unnd weil dan ane rath unnd zuthat
gelerter unnd trefflicher lewthe darinne nichts bestendiges
unnd ordentlichs magk vorgenommen werden,
szo bin ich erputtigk dieselbigenn, so zu solchenn gross
wichtigenn hendlen diennstlich zu furdernn, an vleis
noch arbeith unnd unkosten nichts erwinden zulassenn
unnd wil hirmit nicht allein erinnert, sonnder auch
mit allem trewen unnd hochesten vleis gebethenn haben,
Ewer gnaden wollenn ein gotliche unnd Christliche
Ordinantz auffrichtenn und halten. Im fal so es
geschieht, wilchs in sunderheit wunschen thue, wirt es anhe
zweivel zu wolfart gemeines nutzes unnd[a]
Ewer gnaden sampt derselbenn Lanntschafft zu heil
unnd ßeligkeit der selenn gereichen. Im fal aber, so es
nicht geschieht, wilchs mir trewlich leidt were, mocht es
freilich zu bewegunge gotlichs Zornes unnd unver-
wintlichem schadenn gedeien. Demnach wil ich
ewer gnadenn gebeten habenn, dieselben wollenn diess
meines ansuchens gnediglich in gedenncke sein unnd
mit besten dartzu trachten. Wo es sich aber zutruge, das
in diessen geschwinden unnd sterblichen leufften, so
itzundt vorhandenn unnd hinfurter vorfallen mochten,
einicherleie vorseumnus der gemeinen Lantschafft,
es were noch van Prelaten, der Ritterschaft noch den
[Abb. 3]
Stetten ader Pawren, an irer selenn seligkeit vorwarlosinge
geschehe, szo wil ich protestirt unnd bedinget haben. Protestire
unnd bedinge, das ich vor Godt dem almechtigenn, wo
ewer gnaden als den Regirendenn Landesfursten, vor
den Rethen, der loblichenn Lantschafft unnd der gantzen
werlt, derwegenn meines gewissenns sicher unnd frey
stehenn wil. Mit bit, ir wollet diß mein furbringen
gnediglich vermerckenn, dan es heist mich nichts annders
dan mein gewissen reden. Unnd wiewol es durch einen
geschickten man pillich solte gereedt sein, szo habe ichs
doch selber geredt, weil es mir meiner ßelen ßelickeit
betrifft, unnd thue mich hiermit Ewer gnaden, als
den loblichen Landesfursten, dienstlich bevelenn.
Dergleichenn ist mein ansinnen unnd begern an euch
hern von Rethenn. Ir wollet mir diesses meines
anbrengens vor Goth unnd der welt zeugkniß
geben. Das bin ich umb euch mit allem guthenn
zuvergleichenn geneigt.
Darauff bin ich entwichenn unnd haben sich die
fursten mit den Rethen beratschlaget, unnd mir
darnach diesse antwort durch den Cantzler geben
lassenn, in ireraller beywesenn, wie auch das
furbringen gescheenn:
Die fursten hetten mein furbrengen allenthalbenn
vormerckt, unnd wiewol anhe zweivel dasselbe Christ-
licher wolmeynunge gescheenn. Dennoch were es eine
wichtige sache, derhalbenn woltenn sie solches in bedencken
zciehen, unnd zu gelegener tzeit sich mit zimlicher und
gepuerlicher antwurt vornhemen lassenn.
Darauff ich angetzeigt,
Ich vormerckte, men wolte dem handel nach denckenn
[Abb. 4]
unnd alßo den mi[t][b] der antwurt sich gepuerlich ertziegenn.
Nu kunde ich wol gedenckenn, das die sache zu dieser tzeit
nicht mochte fuglich vorgenommen werden. Aber aus
angetzeigten ursachenn hette ich anregunge gethaen,
zuvorsicherunge meines gewissens, mit emsiger bitte,
sie wollenn der sachenn, weil es irer gnaden ampt unnd
selickeit betrifft, eine gottliche unnd Christliche masse
gebenn, solchs were ich zuvordeinen gantzwilligk.
Welche Rethe darbey gewesen
Der Abbet von Dobberann,
Der Preceptor zu Temptzin, Detloff von Bulow,
Her Mathias von Ortzenn, Heinrich Hane,
Der Canntzler, Vicke Bassevitze,
Achim Hane, Doctor Philips Jacob
Dietherich Moltzaenn, Oseler
Vicke Vieregge,
Lippelth von Ortzenn,
[a] "seeligkeith" dahinter gestrichen.
[b] Buchstaben unleserlich.
Erläuterung
Im November 1538 versammelten sich die Herzöge und Vertreter der Geistlichkeit, der adligen Ritterschaft und der Städte aus allen mecklenburgischen Landesteilen zu einem der regelmäßig abgehaltenen Landtage, diesmal in Parchim. Herzog Magnus III., Sohn des regierenden Herzogs Heinrich V. und Inhaber des Schweriner Bischofsstuhls, brachte bei dieser Gelegenheit eine Erklärung vor, von der sich eine Niederschrift im Landesarchiv in Schwerin befindet.
Magnus bezeichnet sein Vorbringen als "Petition und Protestation", als Antrag, Bitte oder auch Klage. Als Gründe für die öffentliche Äußerung seiner "Meinung" auf diesem Landtag nennt Magnus die Bequemlichkeit der Gelegenheit und die enorme Wichtigkeit der Sache. Magnus’ "Meinung" war nun, dass es bisher in den mecklenburgischen Ländern vielerlei "Unschicklichkeiten" und "Mängel" in religiösen Dingen gegeben hätte und dass es endlich einer guten Ordnung ("Ordinantz") in "der Religion Sache" bedürfte. Es habe sein "Gemüt heftig beschwert", dass er deshalb noch keine Anregung gemacht habe, und so hätte er sich entschlossen, es "frei anzuzeigen". Schließlich gehe es hierbei nicht einfach um "Leib, Gut oder Ehre", sondern um das "teuerste und ewige Gut": um die "Wohlfahrt und Seligkeit der Seelen". Magnus richtete sich an die Landesherrn mit der Begründung, dass es niemand anderen als ihnen gebühre, die Religionsangelegenheiten im Lande zu regeln. Er bot an, hierfür "gelehrte und treffliche Leute" zu vermitteln und diese ohne Rücksicht auf "Fleiß, Arbeit und Unkosten" zu unterstützen. Magnus betonte mit Nachdruck, dass er mit dieser Petition nicht nur daran erinnern, sondern "mit allem treuen und höchsten Fleiß" darum gebeten haben will, dass die Fürsten eine "göttliche und christliche Ordnung" errichten, was zweifellos zu allgemeiner Wohlfahrt und zu "Heil und Seligkeit der Seelen" führen würde. Sollte dies aber nicht geschehen, werde es zu einer "Bewegung göttlichen Zornes und zu unverwindlichem Schaden" kommen. Und für den Fall, dass etwa durch ein "Versäumnis" der gemeinen Landschaft, der Prälaten (Geistliche), Ritter (Adlige), Städte und Bauern, deren Seelen Schaden nehmen würden, sprach Magnus sich von aller Verantwortung los, da er öffentlich protestiert habe und mit seinem Gewissen "sicher und frei stehe". Magnus schloss seine Rede mit dem Hinweis, dass ihn nichts anderes als sein Gewissen zu diesem Vorbringen veranlasst habe und dass man es gnädig vermerken, bedenken und mit dem "Besten dazu trachten" solle. Die Landesfürsten und ihre Räte, also die ehrenvollsten Adligen des Landes, sollten vor Gott und der Welt die Zeugenschaft für sein Vorbringen übernehmen.
Magnus berichtet weiter, dass er nun die Versammlung verlassen habe, die Fürsten und Räte sich beratschlagt und ihm ihre Antwort durch den Kanzler öffentlich mitgeteilt hätten. Die Antwort war ausweichend: Die Fürsten hätten Magnus’ Ansinnen wohlwollend zur Kenntnis genommen, aber es sei eine so wichtige Sache, dass man es genauer überdenken müsse und zu gegebener Zeit eine "ziemliche und gebührliche Antwort" geben würde.
Magnus wiederum, nahm die Antwort zur Kenntnis, betonte aber zur "Versicherung seines Gewissens" noch einmal seinen Standpunkt: Sowohl das Amt als auch die Seligkeit der Fürsten würden es erfordern, eine Regelung der Sache herbeizuführen.
Magnus war eine sehr interessante Persönlichkeit der Reformationszeit. Bereits als 7-jähriges Kind war er zum zunkünftigen Schweriner Bischof erkoren worden. Dies war auf Betreiben seines Vaters, Herzog Heinrichs V., geschehen, der den Einfluss des mecklenburgischen Fürstenhauses auf das Schweriner Bistum sicher stellen wollte. Ausgebildet wurde Magnus von humanistisch und lutherisch gesinnten Lehrern und im Rahmen eines längeren Aufenthaltes am Hof des Kurfürsten von Sachsen, einem der wichtigsten Beförderer der Reformation, lernte er Luther und Melanchthon kennen, mit denen er in Briefwechsel stand. Als Anhänger der reformatorischen Lehre schwor Magnus nicht den Treueeid auf den Papst in Rom und ließ sich nicht zum katholischen Bischof weihen. So führte er lediglich den Titel eines "confirmierten Administrators", also eines (vom Domkapitel) bestätigten Verwalters, des Bistums Schwerin.
Magnus’ auf dem Landtag öffentlich vorgetragene Forderung, in Mecklenburg endlich eine gute Ordnung in Religionsangelegenheiten herzustellen, bedeutete zu dieser Zeit nichts anderes, als dies entsprechend der lutherischen Lehre zu tun, also die Reformation einzuführen. Aufgrund der unterschiedlichen religiösen Orientierung der beiden regierenden Landesherren kam es dazu jedoch erst mehr als zehn Jahre später, nach dem Tode Herzog Albrechts.
Trotz der Parchimer "Protestation" war es Magnus anscheinend nicht gelungen, sein Gewissen zu beruhigen. Er schrieb an Luther und Melanchthon und stellte ihnen die Frage, ob er mit seiner öffentlichen Erklärung genug für den wahren Glauben getan habe, was ihm von beiden Reformatoren bestätigt wurde.
Vorschläge zur Verwendung im Unterricht
- Was waren Gründe für den Übertritt zur Reformation? Als "Bischof" war Magnus eigentlich an Aufrechterhaltung der alten Hierarchie interessiert. ("Gewissen" als Schlüsselbegriff; persönliche Religiosität)
- Was ist/macht ein Bischof? (Organisation eines Bistums: Domkapitel, Bischofswahl, Papstbestätigung)
- Kirchenorganisation/Bistümer in Mecklenburg; Verbindung Schweriner Bischofsstuhl - Herzogsfamilie (Machtpolitik, Versorgung der nachgeborenen Söhne)
Literaturhinweise
Eike Wolgast: Artikel Magnus III. In: Biographisches Lexikon für Mecklenburg, hrsg. von Sabine Pettke, Bd. 2, Rostock 1999, S. 162-165.
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