Gartendenkmalpflege

Landeshauptstadt Schwerin, Burggarten.Details anzeigen
Landeshauptstadt Schwerin, Burggarten.

Landeshauptstadt Schwerin, Burggarten.

Landeshauptstadt Schwerin, Burggarten.

Mecklenburg-Vorpommern ist nicht nur das Land der Seen und Wälder, sondern auch der Alleen, Gutsanlagen, Parks und Gärten. Letztere sind Zeugnisse bewusster gärtnerischer oder gartenkünstlerischer Gestaltung verschiedener Jahrhunderte, unterschiedlichster stilistischer Ausformung, Pflanzenverwendung und Handwerkstechnik.

Gartendenkmale, die sogenannten "grünen" Baudenkmale, sind ebenfalls Kunstwerke ihrer Zeit, gestaltet nach architektonischen und gartenkünstlerischen Ideen und Gestaltungsprinzipien. Wegen ihrer Bedeutung als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte gehören sie auch in Mecklenburg-Vorpommern zu den gesetzlich geschützten Baudenkmalen.

Gartenkunstwerke vergegenwärtigen Ideen und Ideale ihrer Entstehungszeit, Gestaltungsstile und Gestaltungsmoden, wirtschaftliche Verhältnisse, das Verständnis und Verhältnis des Menschen zur Kunst und Natur, den Stand des Gartenbaues und der Technik sowie insbesondere gärtnerische Kunstfertigkeit.

Der geschichtliche und künstlerische Zeugniswert der historischen Gärten, der sie in den Rang eines Denkmals erhebt, ist an die originale Substanz und Struktur gebunden.

Um die vergegenständlichte Idee eines Gartens zu erhalten, muss der Mensch im Unterschied zu den Bauwerken und zur Natur ständig pflegend eingreifen. Ein Garten, der durch unterlassene Pflege wieder zur Natur wird, ist für die Wissenschaft wertlos, er verliert seinen Zeugniswert. Hieraus resultiert der gesellschaftliche Auftrag der Pflege und Erhaltung, verankert im Denkmalschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Als Spezialdisziplin der Bau- und Kunstdenkmalpflege befasst sich die Gartendenkmalpflege mit den "grünen Geschichtszeugnissen", den historisch überlieferten Zeugnissen der Garten- und Landschaftsgestaltung.

Aufgrund der jeweiligen Anlagengeschichte, ursprünglichen Zweckbestimmung, Nutzung sowie Gestaltung denkmalgeschützter gärtnerischer Anlagen, gibt es dementsprechende Differenzierungen und Klassifizierungen der Gartendenkmale, so beispielsweise in Wall-, Burg-, Kloster- , Klinik-, Stadtpark-, Kur- und Friedhofsanlagen, Parks und Gärten ehemaliger herzoglicher Residenz- und Schlossanlagen oder Gutsanlagen, Villen, Landhäuser, Wohnhäuser, des Weiteren Platzanlagen, Straßenräume, Promenaden, Ehrengedenkstätten, Denkmalanlagen, Botanische Gärten, Pfarrgärten, Alleen, Freiflächen von Siedlungen, Gestütsanlagen, Sportstätten, Fliegerhorsten, Heeresversuchsanstalten und dergleichen mehr.

Da die Hauptgestaltungselemente der Gartendenkmale lebende/organische Baustoffe, Pflanzen, also vergängliche Materialien sind, aus Gewässersystemen, baulichen Anlagen und baukünstlerischer, plastischer Ausstattung bestehen, erfordert die Betreuung und der Umgang mit Gartendenkmalen spezielle Kenntnisse und eine interdisziplinäre Zusammenarbeit. Aus bau- und gartendenkmalpflegerischer Sicht geht es vordergründig um die Klärung der ursprünglichen Gestaltungsabsicht und realisierten Gestaltung, die erhaltene überlieferte historische Substanz und Struktur sowie deren Erhaltung, Herausarbeitung, Pflege, Instandsetzung, Reparatur und Sanierung.

In diesem Prozess gibt es viele Berührungspunkte mit anderen Fachdisziplinen, anderen zu berücksichtigenden Belangen und gesetzlichen Bestimmungen wie Naturschutz, Wasser- und Waldgesetzgebung und die Auseinandersetzung mit widerstreitenden Interessenslagen zur Durchsetzung der denkmalpflegerischen Belange.

Aufgaben des Arbeitsgebietes Gartendenkmalpflege sind die fachwissenschaftliche Anleitung, Beratung und Betreuung von Pflege-, Erhaltungs- und Restaurierungsvorhaben, die Prüfung und Feststellung der Denkmalwertigkeit, die fachgutachterliche Tätigkeit, die Prüfung der Denkmalverträglichkeit von Nutzungen und Maßnahmevorhaben im und in der Umgebung von Gartendenkmalen, die Interessenvertretung der Gartendenkmalpflege auf allen Ebenen, Mitwirkung in allen öffentlichen Planungsprozessen und denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren, Koordinierung und Moderation zwischen Behörden, Denkmaleigentümern, Planern, anderen Akteuren und Interessenten, die Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Dazu zählen auch die Vermittlung von Information über die Gartendenkmale und die Methodik der Gartendenkmalpflege und die enge Zusammenarbeit und der fachliche Austausch mit Universitäten und Hochschulen, einschließlich der Betreuung von Studenten im Rahmen von Praktika oder Semester-/Abschlussarbeiten. Des Weiteren gehören die Mitwirkung in regionalen und deutschlandweiten Facharbeitsgruppen der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landespflege (DGGL M-V) von Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesrepublik Deutschland, AK "Historische Gärten" sowie der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschlands (VdL), AG Gartendenkmalpflege, sowie die Organisation, Veranstaltung und Mitwirkung an Fachtagungen und Exkursionen dazu.

Birgid Holz

Gartendenkmalpflege

 

Denkmalschutz­behörden

Untere_Denkmalschutzbehoerden.jpg (Interner Link: Untere Denkmalschutzbehörden)

Ihre Ansprechpartner in den Landkreisen, kreisfreien und großen kreisangeh..

Untere Denkmalschutzbehörden

UNESCO-Welterbe-Bewerbung

Infobox welterbe-bewerbung-schweriner-schloss-370x206.jpg (Externer Link: www.welterbe-bewerbung-schwerin.de)

"Residenzensemble Schwerin - Kulturlandschaft des romantischen Historismus"

www.welterbe-bewerbung-schwerin.de

Rechtsvorschriften

E-Mail Tastatur Paragraf (Interner Link: Rechtsvorschriften)

Hier finden Sie die Rechtsvorschriften der Landesdenkmalpflege.

Rechtsvorschriften