Zuständigkeiten & Ansprechpartner
Zuständigkeiten
Bevor Sie Kontakt aufnehmen, prüfen Sie bitte, wer für Ihr Anliegen zuständig ist. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter den jeweiligen Verlinkungen. Vielen Dank!
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind eine Gemeinschaftsaufgabe. Die Zuständigkeiten sind im Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Denkmalschutzbehörden sind:
- das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (WKM M-V) als oberste Denkmalschutzbehörde.
Das WKM M-V ist im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht über das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege zuständig für die Bau- und Bodendenkmalpflege. - die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Denkmalschutzbehörden
Die unteren Denkmalschutzbehörden sind für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Sie arbeiten mit den am Denkmalschutz und der Denkmalpflege interessierten Verbänden, Bürgern und ehrenamtlichen Denkmalpflegern zusammen. - Denkmalfachbehörde ist das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (Ansprechpartner der Abteilung Landesdenkmalpflege, siehe unten).
Es berät und unterstützt die Gemeinden, Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte in der Denkmalpflege und dem Denkmalschutz. Es wirkt fachlich bei den Entscheidungen der unteren Denkmalschutzbehörden und der obersten Denkmalschutzbehörde mit.
Die Denkmalfachbehörde nimmt im Rahmen der Denkmalpflege insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- systematische Erfassung der Denkmale (Inventarisierung),
- wissenschaftliche Untersuchung und Erforschung der Denkmale sowie Veröffentlichung und wissenschaftliche Behandlung der Fragen von Methodik und Praxis der Denkmalpflege,
- Anleitung und Betreuung von Konservierung und Restaurierung von Denkmalen sowie fachliche Überwachung dieser Maßnahmen,
- Bewirtschaftung der ihnen vom Land bereitgestellten Mittel für Denkmalpflege,
- allgemeine Vertretung der Interessen der Denkmalpflege bei Planungen und sonstigen Maßnahmen.
Die Denkmalfachbehörde kann auf Vorschlag der unteren Denkmalschutzbehörden ehrenamtliche Denkmalpfleger ernennen.
Klicken Sie auf die interaktive MV-Karte, um Ansprechpartner der Landesdenkmalpflege und der Unteren Denkmalschutzbehörden (UDB) nach regionalen Zuständigkeiten zu finden!
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Das LAKD ist als Fachbehörde für die verschiedenen Bereiche beratend tätig:
Landesdenkmalpflege
Bau- und Kunstdenkmalpflege
Dr. Jan Schirmer
Amtsrestauratorin
Friederike Funke
Inventarisation und Dokumentation
Dr. Tanja Seeböck
Dr. Jörg Kirchner (Stadt Neubrandenburg)
Gartendenkmalpflege und Landschaftskultur
Dr.-Ing. Ewa de Veer
Prof. Dr. Caroline Rolka
Frauke Pixberg
Für denkmalrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen ist
die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises zuständig.
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Das LAKD ist als Fachbehörde für die verschiedenen Bereiche beratend tätig:
Landesdenkmalpflege
Bau- und Kunstdenkmalpflege
Stefan Beate
Amtsrestauratorin
Friederike Funke
Inventarisation und Dokumentation
Beatrix Dräger-Kneißl
Gartendenkmalpflege und Landschaftskultur
Dr.-Ing. Ewa de Veer
Prof. Dr. Caroline Rolka
Johannes Martin Müller
Für denkmalrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen ist
die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises zuständig.
Landkreis Vorpommern-Rügen
Das LAKD ist als Fachbehörde für die verschiedenen Bereiche beratend tätig:
Landesdenkmalpflege
Bau- und Kunstdenkmalpflege
Jens Amelung
Amtsrestauratorin
Friederike Funke
Inventarisation und Dokumentation
Beatrix Dräger-Kneißl
Dr. Tanja Seeböck (Hansestadt Stralsund
Gartendenkmalpflege und Landschaftskultur
Dr.-Ing. Ewa de Veer
Prof. Dr. Caroline Rolka
Johannes Martin Müller
Für denkmalrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen ist
die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises zuständig.
Landkreis und Hansestadt Rostock
Das LAKD ist als Fachbehörde für die verschiedenen Bereiche beratend tätig:
Landesdenkmalpflege
Bau- und Kunstdenkmalpflege
Annette Krug
Amtsrestauratorin
Friederike Funke
Inventarisation und Dokumentation
Beatrix Dräger-Kneißl
Dr. Jörg Kirchner (Hansestadt Rostock)
Gartendenkmalpflege und Landschaftskultur
Dr.-Ing. Ewa de Veer
Prof. Dr. Caroline Rolka
Silke Dähmlow
Für denkmalrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen ist
die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises zuständig.
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Das LAKD ist als Fachbehörde für die verschiedenen Bereiche beratend tätig:
Landesdenkmalpflege
Bau- und Kunstdenkmalpflege
Sabine Schöfbeck
Ämter Zarrentin, Wittenburg, Boitzenburger Land, Hagenower Land, Dömitz-Malliß,
Grabow, Neustadt-Glewe, Ludwigsluster Land, Stralendorf, Crivitz,
Parchimer Umland, Sternberger Seenlandschaft – Städte Boizenburg,
Hagenow, Ludwigslust, Lübtheen, Parchim
Annette Krug
Ämter Goldberg-Mildenitz, Plau Am See, Eldenburg Lübz
Amtsrestauratorin
Friederike Funke
Inventarisation und Dokumentation
Dr. Tanja Seeböck
Gartendenkmalpflege und Landschaftskultur
Dr.-Ing. Ewa de Veer
Prof. Dr. Caroline Rolka
Frauke Pixberg
Für denkmalrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen ist
die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises zuständig.
Schwerin
Das LAKD ist als Fachbehörde für die verschiedenen Bereiche beratend tätig:
Landesdenkmalpflege
Bau- und Kunstdenkmalpflege
Dr. Ramona Dornbusch
Amtsrestauratorin
Friederike Funke
Inventarisation und Dokumentation
Dirk Handorf
Gartendenkmalpflege und Landschaftskultur
Dr.-Ing. Ewa de Veer
Prof. Dr. Caroline Rolka
Frauke Pixberg
Für denkmalrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen ist
die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises zuständig.
Landkreis Nordwestmecklenburg
Das LAKD ist als Fachbehörde für die verschiedenen Bereiche beratend tätig:
Landesdenkmalpflege
Bau- und Kunstdenkmalpflege
Sabine Schöfbeck
Amtsrestauratorin
Friederike Funke
Inventarisation und Dokumentation
Dirk Handorf
Gartendenkmalpflege und Landschaftskultur
Dr.-Ing. Ewa de Veer
Prof. Dr. Caroline Rolka
Silke Dähmlow
Für denkmalrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen ist
die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises zuständig.
- Adresse
- Leitung
- Inventarisation und Dokumentation
- Bau- und Kunstdenkmalpflege
- Gartendenkmalpflege und Landschaftskultur
Kontaktieren Sie uns.
Landesweite Zuständigkeit: Landesschlösser, Bauten der öffentlichen Hand
Regionale Zuständigkeit: Landkreis Nordwestmecklenburg, Landeshauptstadt Schwerin, UNESCO-Weltkulturerbe
Regionale Zuständigkeit: Landkreise Rostock, Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald
Regionale Zuständigkeit: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Ludwigslust-Parchim, Hansestadt Stralsund
Regionale Zuständigkeit: Hansestadt Rostock, Stadt Neubrandenburg
Regionale Zuständigkeit: Landeshauptstadt Schwerin
Inventarisation von Gärten, Parks und Kulturlandschaften
(in den Landkreisen VG, VR)
(in den Landkreisen LUP, MSE, Stadt SN)
(in den Landkreisen NWM, LRO, Hansestadt ROS)


