Das ehemalige Amtsgericht von Malchow - Außen und innen ein repräsentativer Verwaltungsbau

Denkmal des Monats Juli 2008

denkmal07_malchow_abb1_450.jpgDetails anzeigen
denkmal07_malchow_abb1_450.jpg

Abb. 1: Amtsgericht Malchow

Abb. 1: Amtsgericht Malchow

Die Justizreform zu Beginn der 1870er Jahre begründete die Notwendigkeit, in zahlreichen Städten des Landes neue Gerichtsgebäude zu erbauen, denn nur in wenigen Orten konnten die Bauten früherer Nieder- und Obergerichte weiter verwendet werden. So entstanden 1877 auch Pläne für das Gerichtsgebäude in Malchow, das in unmittelbarer Nachbarschaft zum Rathaus errichtet wurde. Das von Stier und Greif gerahmte Landeswappen im Giebel des Mittelrisalits und eine fast lebensgroße Terrakottafigur der Justitia in einer rundbogigen Nische der zum Marktplatz gerichteten Südfassade kennzeichnen den zweigeschossigen Backsteinbau als Amtsgericht.

Die Notwendigkeit einer Anbindung an das historische Rathaus und ein ausgedehnter Befall mit Echtem Hausschwamm im Dachgeschoss begründeten umfangreiche Sanierungsarbeiten. Dabei wurden Dach und Fassade dem ursprünglichen Gestaltungskonzept entsprechend saniert: Das Dach wurde wieder mit Naturschiefer gedeckt, und der ehemalige Abschluss des weit ausladenden Traufgesimses mit aufliegender Rinne wurde rekonstruiert. Die durch die Rötelung des Mauerwerks einschließlich der Fugen erzielte kompakte Erscheinung des Backsteinbaus wurde wiedergewonnen, indem für die unabwendbare Neuverfugung ein spezieller dunkelroter Fugenmörtel entwickelt und verwendet wurde. In Verbindung mit dem Rot der Sandsteingesimse und der dunklen Fassung der Fenster zeigt die Fassade nun wieder jene kompakte Erscheinung, die für repräsentative Backsteinbauten dieser Größenordnung aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Mecklenburg-Vorpommern typisch ist.

Doch nicht nur die äußere Gestalt kennzeichnet das ehemalige Amtsgericht in Malchow als repräsentativen Verwaltungsbau, auch in den Innenräumen fanden sich zahlreiche Belege einer hochwertigen Raumausstattung: Offenbar war es im Laufe der über 125-jährigen Nutzung kaum zu Umbauten gekommen, so dass die Raumzuschnitte und -erschließungen nur geringfügig verändert waren. Das heißt, nahezu sämtliche Innentüren waren einschließlich Futter und Bekleidung vorhanden, die Dielenfußböden fanden sich unter den späteren Fußbodenbelägen und auch der Fliesenfußboden im Eingangsbereich stellte sich als weitestgehend aufarbeitungsfähig dar. Eine besondere kulturgeschichtliche Bedeutung kommt den Resten bauzeitlicher Tapeten und weiterer Hinweise auf die ursprüngliche Wandgestaltung in allen Räumen des Gerichtsgebäudes zu.

Im Treppenhaus ließen sich drei aufeinander folgende farbige Wandgestaltungen nachweisen, die teilweise auf dem Lehmputz aufgebracht waren, doch wegen dessen schlechten Zustands bereits reduziert waren und in großen Partien nicht erhalten werden konnten. Die Wandflächen gliederten sich in einen dunklen Sockel und graue Wandflächen, die unterhalb der Decke endeten. Der dunkle, braune Sockel besaß eine gemalte Kassettierung und einen Abschluss in Form eines horizontalen Bandes. Diese Gliederung fand sich auch im Bereich des Treppenlaufs. Die graue Wandfläche wurde durch rot eingefasste hellbraune Bänder gegliedert, und in den Ecken der grauen Wandfelder befanden sich florale, in Schablonenmalerei ausgeführte Ornamente. Im Windfang wurde das System variiert, die Details allerdings wichen von denen des Treppenhauses ab.

Besonders aufwendig war die Wandgestaltung im großen Gerichtssaal des Obergeschosses – hier legten die Befunde einen vierzonigen Wandaufbau nahe: Die vertikalen braunen Streifen im Sockelbereich ließen sich darauf zurückführen, dass dieser Bereich ehemals durch breite Lincrusta-Tapeten bekleidet war, die mittels eines entsprechenden dunklen Anstrichs als Lederimitation in Erscheinung traten. Das Wandfeld darüber besaß eine blau-türkisfarbene Tapete mit kleinteiliger Ornamentik – von ihr hatten sich geringe Reste an der Wand erhalten. Sie wurde von einem etwa 60 cm hohen Streifen abgeschlossen. Zur Decke vermittelte ein 23 cm hoher befundloser Streifen, das heißt hier war mutmaßlich ein Profil zu ergänzen. Die Holzdecke, die im Dachraum von einem großen Hängewerk getragen wird, kontrastiert hierzu in braunen Farbtönen, das heißt die Bretter in den Deckenfeldern waren ockerfarben gehalten, die Balken etwas dunkler und die Rundstabprofile der Balken waren in einem dunklen Braun abgesetzt. Die Farbe der Decke fand sich auch auf den Wandfeldern zwischen den Deckenauflagern.

Auch in den Büroräumen und den ehemaligen Wohnräumen des Gerichtsdieners im Erdgeschoss ließ sich die bauzeitliche Ausstattung in Form von Tapeten nachweisen, die lediglich den Bereich der Ofennische aussparten. So hatten sich unter anderem in den Fensternischen der ursprünglichen Gerichtsdienerwohnung größere Reste einer Gobelintapete erhalten. Die in einzelnen Räumen nachweisbare Abstimmung der Grundfarbigkeit der Tapete mit der Farbgebung der Ofennische erlaubt Rückschlüsse auf Gestaltungsgrundsätze für die Raumausstattungen des späten 19. Jahrhunderts.

Der Raum, über den ursprünglich die Gefangenen aus den acht Zellen des rückwärtig anschließenden Gefängnisflügels dem Gericht zugeführt wurden und der später für Gespräche der Gefangenen mit ihren Angehörigen diente, wich in seiner Oberflächenbehandlung von den übrigen Räumen ab, indem hier keine Tapeten existierten, sondern die Wände lediglich einen Anstrich auf dem Putz aufwiesen. Dieser wiederholte allerdings die Differenzierung in Sockel und obere Wandfläche.

Diese Funde zur ursprünglichen Raumausstattung im ehemaligen Amtsgericht von Malchow sind insofern von hohem kulturgeschichtlichem Interesse, als erst seit den 1870er Jahren Räume jeglicher Art mit Tapeten ausgestattet wurden – ein Erfolg der um 1850 beginnenden Mechanisierung der Tapetenherstellung. Die Leder oder Holz imitierenden Strukturtapeten (Lincrusta), die für den Sockel des Gerichtssaales vorauszusetzen sind, wurden sogar erst 1877 entwickelt und waren wegen ihrer Abwaschbarkeit speziell für öffentliche Gebäude geeignet, das heißt, dieser Gerichtssaal präsentierte sich in der seinerzeit aktuellen Ausstattungsmode. Die auf wandhohe Tapetenflächen und nur herabgezonte Deckenbereiche reduzierte Ausstattung in den Büro- und Wohnräumen wiederum stellt sich als einfache Variante dar, die sich allerdings seit 1890 durchsetzte. Insofern befand sich das Malchower Amtsgericht auch mit der Gestaltung dieser Räume auf der Höhe der Zeit.

Angesichts dessen, dass der Überlieferungsstand bei der Mehrzahl der historischen Gerichtsgebäude in Mecklenburg-Vorpommern infolge früherer Umbauten und Sanierungen keine vergleichbaren Erkenntnisse mehr erwarten lässt und die nachweisbaren Innenraumgestaltungen bei verwandten öffentlichen Bauten des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts zumeist direkt auf den Putz aufgetragene Anstriche belegen, stellt der umfangreiche Nachweis der bauzeitlichen Innenraumgestaltungen in Malchow eine Besonderheit innerhalb der rund 30 Bauten umfassenden Gruppe von Gerichtsgebäude der Zeit von 1871–1918 in Mecklenburg-Vorpommern dar. Gleichwohl ist angesichts der weiten Verbreitung der Tapete im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts davon auszugehen, dass das Amtsgericht von Malchow kein Einzelfall war. Vor diesem Hintergrund war eine exemplarische Demonstration der bauzeitlichen Raumausstattung in einem Amtsgericht des späten 19. Jahrhunderts von hohem denkmalpflegerischem Interesse. Aufgrund der Befundlage und in Anbetracht der in den letzten Jahrzehnten erweiterten wissenschaftlichen Kenntnisse zur Entwicklung der (industriellen) Tapetenherstellung und -gestaltung erschien es möglich, in Malchow eine entsprechende Vorstellung solcher historischen Amts- und Wohnräume zu vermitteln.

Für die Farbgebung des Treppenhauses bot sich eine Wiedergewinnung der ersten Fassung an, weil diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der wieder hergestellten repräsentativen Außenbaugestaltung entstand. Für den Gerichtssaal und weitere Einzelräume wurden solche Tapeten ausgewählt, deren Dekor weitestgehend mit den Befunden übereinstimmt. Angesichts des bemerkenswerten Befundes eines vierzonigen Wandaufbaus fiel die Entscheidung, auf Grundlage der Befunde und in Analogie zu vergleichbaren Raumausstattungen eine adäquate Gestaltung wieder zu gewinnen. Aus dem Vergleich mit ähnlichen Raumausstattungen, das heißt zeittypischen Ausstattungsmotiven, der stilistischen Einordnung der befundeten Treppenhausmalerei und den Motiven der Fassadengliederung entwickelte sich für den 65 cm hohen Fries unter der Balkendecke eine Gestaltung, die sich aus einem gemalten Säulenrapport mit Festons und fliegenden Bändern zusammensetzt. Die auch im Detail vergleichsweise historisierende Gestaltung wurde gewählt, um eine Einheit mit der Ergänzung einer historischen Lincrusta-Tapete am Sockel und der historischen graugrünen Tapete mit zartem Goldornament an der Wandfläche zu schaffen.

Die Büroräume erhielten mit Zustimmung des Nutzers eine vergleichbare Ausstattung, wobei sich die Farbigkeit an den jeweiligen Befunden in den Ofennischen orientieren. Die funktional begründete Differenzierung des ehemaligen Depositenraumes von den übrigen Büro und Wohnräumen des Amtsgerichts wurde auch im Rahmen der aktuellen Sanierung trotz geänderter Raumnutzungen beibehalten. Auf sämtlichen Türen wurde die nachgewiesene Holzimitation nachempfunden und die Fußböden erhielten zur Einhaltung des bauzeitlichen Farbkonzepts mittels pigmentierten Öles eine dunkle Farbigkeit. Die neuen Wände und Ausbauelemente erhielten einen einheitlichen, neutralen Farbton erhielten, der sie formal und farblich als neuzeitliche Ergänzungen kenntlich macht.

Nach der feierlichen Einweihung am 16. Mai 2008 werden wieder – wie in vielen Jahren zuvor – kommunale Amtsgeschäfte im ehemaligen Amtsgericht getätigt.

Dr. Bettina Gnekow

Denkmal des Monats Juli 2008

Das ehemalige Amtsgericht von Malchow

Denkmalschutz­behörden

Untere_Denkmalschutzbehoerden.jpg (Interner Link: Untere Denkmalschutzbehörden)

Ihre Ansprechpartner in den Landkreisen, kreisfreien und großen kreisangeh..

Untere Denkmalschutzbehörden

UNESCO-Welterbe-Bewerbung

Infobox welterbe-bewerbung-schweriner-schloss-370x206.jpg (Externer Link: www.welterbe-bewerbung-schwerin.de)

"Residenzensemble Schwerin - Kulturlandschaft des romantischen Historismus"

www.welterbe-bewerbung-schwerin.de

Rechtsvorschriften

E-Mail Tastatur Paragraf (Interner Link: Rechtsvorschriften)

Hier finden Sie die Rechtsvorschriften der Landesdenkmalpflege.

Rechtsvorschriften