Die Einrichtung eines Wetterdienstes für Mecklenburg

Archivalie des Monats März 2013

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Das Wetter bietet ständig Gesprächsstoff. Es sorgt im positiven Fall für Wohlbefinden, oder auch, wenn die Vorhersagen nicht immer stimmen, für Verärgerung. Nachrichtensendungen und Tageszeitung liefern täglich die aktuelle Wettervorhersage, oft auch für mehrere Tage im Voraus.

Seit wann existiert in Mecklenburg ein Wetterdienst?

Eine Akte aus dem Landständischen Archiv des Landeshauptarchivs Schwerin gibt darüber Auskunft. Der Titel lautet:

Die Bewilligung von Landesmitteln zum Anschluß beider Großherzogtümer an einen das Reichsgebiet umfassenden wettertelegrafischen Nachrichtendienst betr., Oktober 1905-1918.

Darin enthalten sind mehrere Vorgänge zur Meinungsäußerung im Land als Vorleistung für die Beschlusslage und Umsetzung. Diese begannen nach einem Schreiben des Reichskanzlers im Reichsamt des Inneren, IV 6901, aus Berlin, vom 8. August 1905. In diesem wurde mitgeteilt.

Nachdem die übrigen Bundesregierungen und der Kaiserliche Statthalter in Elsass-Lothringen auf mein Rundschreiben vom 23. Juli 1903 - IV 7154 - zu dem Plane der Einrichtung eines Wetternachrichtendienstes für das Reich in Übereinstimmung mit der dortseitigen Stellungnahme im allgemeinen sich zustimmend geäußert haben, ist die Angelegenheit meinerseits soweit gefördert worden, dass im Falle der Erlangung der erforderlichen Mittel die Durchführung vom Jahre 1906 an in Aussicht genommen werden kann. Während in Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und Elsass-Lothringen dem Ausbau des Reichswetterdienstes durch die dortigen Einrichtungen bereits mehr oder weniger vorgearbeitet ist, müssen in vielen, namentlich nördlichen Teilen Deutschlands die Voraussetzungen für sein Inslebentreten in der Hauptsache erst geschaffen werden. Zu diesem Zwecke wird Preussen zunächst ... Prognosecentren (Wetterdienst-Haupt bzw. Neben-Stellen) errichten; ferner wird auch an der Deutschen Seewarte in Hamburg ein Prognosecentrum eingerichtet werden.

Die nichtpreußischen Bundestaaten sollten zu den Kosten der Wetterdienststelle, von der sie die Prognosen erhalten werden, nach Maßgabe der Fläche beitragen.

Am 23. August 1905 antworteten Vertreter namens der Regierung in Schwerin und der Landstände in Rostock in einer Stellungnahme dem Reichskanzler:

Die Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz sollen ihre täglichen Wetterprognosen von einer an der Seewarte in Hamburg einzurichtenden Wetterdiensthauptstelle erhalten. Die täglichen Meldungen sollten mittags um 12.00 Uhr erfolgen.

Die zuständigen Beamten in Schwerin gaben zu bedenken:

... Wenn die Hamburger Seewarte glaubt, im Stande zu sein, für einen so ausgedehnten und heterogenen Prognosebezirk eine brauchbare Wetterprognose, rechtzeitig im Voraus für 36 Stunden aufzustellen, und für deren Zuverlässigkeit und praktische Brauchbarkeit die Verantwortung übernehmen zu können, dann ist diese Einrichtung, durch welche Mecklenburg der schwierigen Aufgabe enthoben wird, eine eigene Einrichtung ... zu schaffen, mit Dank anzunehmen.

Sie meinten auch, dass das Prognosegebiet nach ihrer Erfahrung zu groß sei. Es würde sich schon nach den Niederschlägen, als wichtigstem Element, in mehrere Wetterlagen teilen. Neben den Vorgängen in der Atmosphäre, wären weitere wetterbildende Faktoren wie die Oberflächengestalt des Erdbodens, die Verteilung von Wald und Gewässern in diesem Land ausschlaggebend. Für die Berichterstattung zum Wetter wurden die Standorte Schwerin, Rostock, Neustrelitz und Marnitz empfohlen. Die meteorologischen Beobachter diese Standorte sollten morgens und bei Gewitter an die Seewarte in Hamburg melden. Da die Arbeit ehrenamtlich und kostenlos zu leisten war, gab es Bedenken, dass Sorgfalt und Zuverlässigkeit darunter litten. Für den Arbeitsaufwand wurde daher eine Entschädigung gefordert, um besonders tüchtige Leute für die Wetterbeobachtung zu werben.

Die Wetterprognosen aus Hamburg sollten in öffentlichen Telegrafenämtern im Land ausgehängt werden. Landwirte und Gemeinden konnten diese gegen Bestellung und Gebühr von 3,00 Mark (Post/Brief), 4,50 Mark (telegrafisch) und 6,00 Mark durch Landbriefträger erhalten. Alle landwirtschaftlichen Vereine brachten dem Wetternachrichtendienst erhebliches Interesse entgegen.

Nachdem der Wetterdienst 1906/07 in Mecklenburg eingerichtet wurde, sollte überprüft werden, wie dieser funktionierte. Das Großherzogliche Statistische Amt berichtete am 29. April 1913, in einer Stellungnahme über die Erfahrungen mit dem öffentlichen Wetterdienst im Jahre 1912, an das Großherzogliche Ministerium des Innern. Von 151 landwirtschaftlichen Vertrauensmännern, die nach ihren Erfahrungen befragt wurden, hätten 88 geantwortet. Und davon über die Hälfte sich mehr oder wenig günstig über die Zuverlässigkeit der Wettervoraussage ausgesprochen. Besonders wurde die Wettervorhersage mit der Wetterkarte und der eigenen Barometerbeobachtung als sehr nützlich bezeichnet. 18 Vertrauensmänner lehnten ein Urteil ab, 14 waren gegen die Einrichtung eines Wetterdienstes. 11 Vertrauensmänner für die Prüfung der Wettervorhersagen sprachen sich sehr günstig über die Zuverlässigkeit aus. Bemängelt wurde, dass die Landwirte anscheinend trotz der Zuverlässigkeit der Wettervoraussagen, diese wenig beachten, andrerseits würden Landwirte ihre wirtschaftlichen Maßnahmen zunehmend nach den Wettervorhersagen einrichten.

Es erfolgte der Hinweis, dass Kindern in den Schulen das Lesen der Wetterkarten gelehrt werden sollte. Der Vertrauensmann aus Boizenburg bezeichnete 4/5 der Vorhersagen für zutreffend. Der Schweriner teilte mit, dass in den Monaten Mai und Juni nur jeweils zwei Vorhersagen verfehlt waren, ansonsten trafen alle Vorhersagen zu. Zur Verbesserung des Wetterdienstes wurde eine frühere Bekanntgabe der Vorhersagen, bestens bis 10.00 Uhr vormittags, sowie eine Verbreitung der öffentlichen Bekanntmachung in allen Orten und Gütern, ohne Postanstalten, gewünscht.

Für das Jahr 1915/16 musste das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin für den reichsweit eingerichteten telegrafischen Wetternachrichtendienst einen Beitrag in Höhe von 4.300 Mark aus der Landessteuerkasse zahlen. Die Beitragssumme schwankte jährlich zwischen 3.300 und 4.300 Mark.

Elke Krügener, LHAS


Quelle

LHAS, 3.1-1, Signatur 20.338.374.

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