Einsatz von Metalldetektoren

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Detektorbegehung

Detektorbegehung

Detektorbegehung

Metalldetektoren sind technische Hilfsmittel zur Suche und Auffindung von Metallgegenständen im Boden.

In den letzten Jahren hat der Verkauf von Metallsuchgeräten einen regelrechten Boom erlebt. Einfach in der Handhabung und erschwinglich im Preis, scheint der Traum vom eigenen "Schatzfund" mit dem Kauf eines Detektors für viele Menschen greifbar zu werden. Doch stellt die unqualifizierte und illegale "Schatzsuche" für das archäologische Kulturerbe unseres Landes eine große Gefahr dar.

Für die Geschichte der Menschen, ihrer Siedlungen und Gräber, ihrer Lebensumstände und ihrer kulturellen Leistungen sind archäologische Fundstellen und Funde eine unersetzliche Informationsquelle. Die Erfassung archäologischer Fundstellen und Funde ist von öffentlichem Interesse und Bestandteil der wissenschaftlichen Landesforschung, denn weite Teile der Heimat- und Landesgeschichte sind nur mit archäologischen Mitteln zu erschließen. Auch für Zeugnisse der jüngeren und jüngsten Vergangenheit, beispielsweise in Zusammenhängen mit Kriegshandlungen und Gefangenenlagern, ist die Archäologie oftmals eine unentbehrliche Informationsquelle.

Illegale "Schatzsuche"

Die unqualifizierte und illegale "Schatzsuche" mit einem Metalldetektor kann großen Schaden an dieser Informationsquelle anrichten, denn die volle Information über eine historische Wirklichkeit erschließt sich nur aus dem originalen, ursprünglichen Zusammenhang zwischen Fund und Befund: Ein Grab etwa, aus dem die Metallbeigaben entfernt wurden, liefert nur noch einen Bruchteil der ursprünglich vorhandenen Information. Gleiches gilt für im Boden überlieferte Gebäudereste, aus denen verlorene oder bewusst vergrabene Gegenstände entnommen wurden. Aber auch Schlachtfelder der frühen Neuzeit liefern durch die Verteilungsmuster von Uniformbestandteilen und Geschossen wertvolle Informationen über das historische Geschehen. Das gilt auch und besonders für Funde aus der Pflugschicht. Zwar kommt es zu einer gewissen Verlagerung der Funde durch landwirtschaftliche Technik, doch zeigen vollständig ausgepflügte und jetzt wissenschaftlich dokumentierte Hortfunde der Bronzezeit ebenso wie Münzschätze, dass die Verlagerung bestimmten Regeln folgt und längst nicht so stark ist, wie gemeinhin angenommen wird. Damit führt auch die unsachgemäße Bergung von Bodendenkmalen aus "bewegten" Böden zu unumkehrbarem Informationsverlust für die wissenschaftliche Erforschung. Eingriffe in das Bodenarchiv, unkontrollierte Sammelleidenschaft und Plünderungen zerstören also nachhaltig und unwiederbringlich geschichtliche Zeugnisse und Quellen.

Der Einsatz von technischem Suchgerät (z. B. Metalldetektoren) zum Auffinden von Bodendenkmalen steht deshalb unter dem Genehmigungsvorbehalt des§ 12 DSchG MV. Dort heißt es:

Nachforschungen, insbesondere Grabungen oder der Einsatz von technischen Suchgeräten, mit dem Ziel, Denkmale, insbesondere Bodendenkmale, zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde.

Wer ohne eine Genehmigung mit dem Metalldetektor Bodendenkmale ortet und ausgräbt bzw. auf Bodendenkmalen mit einem Detektor sucht, kann im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens oder sogar im Rahmen eines Strafverfahrens im Sinne des StGB zur Verantwortung gezogen werden.

Metalldetektoren in der ehrenamtlichen Bodendenkmalpflege

Der sachgerechte Einsatz von Metallsuchgeräten im Rahmen der ehrenamtlichen Bodendenkmalpflege kann dagegen einen wichtigen Beitrag zur Erfassung archäologischer Funde und Fundstellen leisten. Oftmals werden auf diese Weise bislang unbekannte archäologische Kulturdenkmäler lokalisiert und identifiziert. Damit können sie bei konkreter Meldung im Rahmen zukünftiger Planungen berücksichtigt, geschützt oder aber präventiv archäologisch dokumentiert werden

Der erste Schritt, um ehrenamtlich an der Erfassung der Bodendenkmale in Mecklenburg-Vorpommern mitzuarbeiten, ist ein Gespräch mit dem zuständigen Dezernenten der Landesarchäologie. Besteht ernsthaftes Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit, schließt sich daran der Besuch des Lehrgangs „Methoden der Feldbegehung“, die Teilnahme an regionalen Arbeitstreffen und der Weiterbildungslehrgänge für ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger/innen an. Dieser Ausbildungsgang bis zur Ernennung dauert in der Regel ca. 2 Jahre.

Ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger erhalten bei ihrer Ernennung einen Ausweis mit einem Einlegeblatt, in dem für die Dauer von fünf Jahren bescheinigt wird, dass der Auftrag zur Erfassung der Bodendenkmale in einer bestimmten Region auch unter Zuhilfenahme eines Metalldetektors erfolgen darf. Die Gültigkeit dieses Einlegeblatts kann auf Antrag verlängert werden.

Durch den Einsatz des Metalldetektors im Rahmen der ehrenamtlichen Bodendenkmalpflege ist die ständige, fachliche Kooperation mit der zuständigen Denkmalfachbehörde gewährleistet. Die Funde werden, da sie im Sinne des § 13 DSchG MV bei staatlichen Nachforschungen entdeckt werden, mit ihrer Auffindung Landeseigentum. Der ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger erwirbt also als Entdecker keine Eigentumsrechte, denn er ist im Rahmen eines staatlichen Auftrages für das Land Mecklenburg-Vorpommern tätig.

Folgende Voraussetzungen sollen ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger, die mit dem Metalldetektor arbeiten, erfüllen:

  • Solide Kenntnisse der regionalen Archäologie
  • Fähigkeit zum Erkennen von archäologischen Kulturdenkmälern aller Epochen von der Steinzeit bis in die Neuzeit
  • Bereitschaft zur beständigen Weiterbildung in den relevanten archäologisch fachlichen, rechtlichen und vermessungstechnischen Bereichen
  • Einhaltung der fachlichen Standards in Bezug auf die Erfassung von Bodendenkmalen sowie die sachgerechte Bergung und Sicherung von Funden
  • Bewusstsein für das Gefahrenpotenzial von Kampfmitteln und Vertrautheit mit den daraus resultierenden notwendigen Verhaltensregeln
  • Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit bei der Eindämmung illegaler Archäologie
  • Mitwirkung an der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Schutz des archäologischen Erbes.
  • Außerdem werden körperliche Fitness, ausreichend Zeit und eine hohe Frustrationstoleranz benötigt, denn nur intensive und systematische Begehungen führen mittelfristig zu befriedigenden Ergebnissen.