Förderungen & Steuervergünstigungen

Förderungen

Für die Erhaltung von Denkmalen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern mehrere Fördermöglichkeiten.

Steuervergünstigungen

Mit Wirkung vom 1. Juli 2012 ist die Zuständigkeit für die Erteilung von Bescheinigungen über Denkmale für steuerliche Zwecke auf die Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte übergegangen (Gesetz über die Zuordnung von Aufgaben im Rahmen der Landkreisneuordnung vom 12. Juli 2010). Bitte wenden Sie sich in dieser Sache künftig an Ihre dortigen Ansprechpartner.