Wie wird man ehrenamtliche Bodendenkmalpflegerin / ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger?

Wenn Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit haben, wenden Sie sich bitte zunächst an unser Dezernat 510 (Erfassung der Bodendenkmale), Herrn Dr. Schmidt (Tel. 0385-588-79642, E-Mail j.p.schmidt@lakd-mv.de) oder Herrn Dr. Schirren (Tel. 0385-588-79516, E-Mail m.schirren@lakd-mv.de), oder an Ihre zuständige Untere Denkmalschutzbehörde.

Für die Aus- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger werden regelmäßig Lehrgänge – sowohl theoretisch als auch praktisch im Gelände – angeboten.

Wenn Interessenten in den Lehrgängen die nötige Sachkunde erworben haben, können sie zum ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger ernannt werden. Für die Ernennung ist das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern zuständig.

Bei der Ernennung wird der "Ausweis für Ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger" übergeben, mit dem sich der Inhaber bzw. die Inhaberin als ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger zu erkennen geben können. Der Ausweis ist mit dem Landeswappen und dem Siegel des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern versehen.

Zudem erhalten die ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger ggf. ein Einlegeblatt für ihren Bodendenkmalpfleger-Ausweis, in dem die zusätzliche Qualifikation zum Einsatz eines Metalldetektors (Lehrgang Methoden der Feldbegehung) bescheinigt wird. In dem Einlegeblatt ist das jeweilige regionale Tätigkeitsgebiet vermerkt. Die Gültigkeit des Einlegeblatts ist auf fünf Jahre befristet und kann verlängert werden.