"Magnetangeln" in Mecklenburg-Vorpommern

Wasser schützt Bodendenkmale jahrtausendelang - wenn sie ungestört bleiben.Details anzeigen
Wasser schützt Bodendenkmale jahrtausendelang - wenn sie ungestört bleiben.

Wasser schützt Bodendenkmale jahrtausendelang - wenn sie ungestört bleiben.

Wasser schützt Bodendenkmale jahrtausendelang - wenn sie ungestört bleiben.

Magnetangeln oder Magnetfischen kann lebensgefährlich sein, vor allem, wenn der Magnet am Gewässergrund auf scharfe Munition trifft, was nicht unwahrscheinlich ist. Nicht ohne Grund warnen Polizei und Munitionsbergungsdienste regelmäßig eindringlich vor den Gefahren des Magnetangelns.

Aber auch aus Sicht des Denkmalschutzes verbietet sich ein Einsatz der Magnetangel von selbst. Erstens sind Bodendenkmale in Gewässern sehr gut aufgehoben und zweitens zerstört man mit der Magnetangel unweigerlich den Fundzusammenhang. Selbst wenn man es nur auf Schrott abgesehen haben sollte: Man kann gar nicht unterscheiden, was am Magneten unter Wasser hängenbleibt. Ob es sich um Schrott handelt oder ob man gerade den Fundzusammenhang eines Bodendenkmals zerstört, merkt man erst, wenn man das magnetische Objekt aus dem Wasser geholt hat – und dann ist es leider zu spät.

Wenn Sie trotzdem überlegen, mit einem Magneten in Gewässern in Mecklenburg-Vorpommern nach eisernen oder eisenhaltigen Gegenständen zu suchen, sollten Sie folgendes bedenken:

  • Das Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V) gilt überall im Land, auch in Gewässern, völlig unabhängig von deren Nutzungsart und Eigentumsverhältnissen.
  • Auch in Gewässern sind Bodendenkmale zu finden. Sie können also niemals ausschließen, dass der Gegenstand, der an Ihrem Magneten hängt, ein Bodendenkmal ist.
  • Auch verlagerte Gegenstände können Bodendenkmale sein.
  • Auch neuzeitliche Gegenstände können Bodendenkmale sein.
  • Die ungenehmigte Suche nach Bodendenkmalen ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 26 DSchG M-V).
  • Bodendenkmale von hervorragendem wissenschaftlichem Wert werden mit ihrer Entdeckung Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern (§ 13 DSchG M-V). Wer solche Gegenstände an sich nimmt, begeht u. U. eine Unterschlagung.
  • Alle Bodendenkmale (und auch Gegenstände, von denen dies anzunehmen ist) müssen in jedem Fall unverzüglich den unteren Denkmalschutzbehörden gemeldet und ggf. herausgegeben werden (§ 11 DSchG M-V).
  • Alle anderen Gegenstände, die mehr als 10 Euro wert sind, müssen den nach dem Fundrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches zuständigen Behörden gemeldet und ggf. übergeben werden. Der Finder erwirbt kein Eigentum an diesen Gegenständen.

Darüber hinaus ist eine Reihe weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen zu beachten. Gewässer unterliegen z. B. verschiedenen wasser- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen, die Nutzungen einschränken oder ausschließen. Darüber hinaus können Gesetz- und Verordnungsgeber und/oder Eigentümer weitergehende Regelungen getroffen haben. Für Kampfmittel gelten die Bestimmungen der Kampfmittelverordnung Mecklenburg-Vorpommern. Über die rechtlichen Rahmenbedingungen sollten Sie sich deshalb unbedingt rechtzeitig und umfassend informieren.

Wenn Sie jedoch weniger am Magnetangeln, sondern mehr daran interessiert sind, aus kulturgeschichtlichem Interesse heraus an der Erfassung und Erhaltung der Bodendenkmale in Mecklenburg-Vorpommern mitzuarbeiten, dann empfehlen wir Ihnen den Einstieg in die ehrenamtliche Bodendenkmalpflege.