"Magnetangeln" in Mecklenburg-Vorpommern


Wasser schützt Bodendenkmale jahrtausendelang - wenn sie ungestört bleiben.
Foto: LAKD MV/LA
Wasser schützt Bodendenkmale jahrtausendelang - wenn sie ungestört bleiben.
Foto: LAKD MV/LA
Magnetangeln oder Magnetfischen kann lebensgefährlich sein, vor allem, wenn der Magnet am Gewässergrund auf scharfe Munition trifft, was nicht unwahrscheinlich ist. Nicht ohne Grund warnen Polizei und Munitionsbergungsdienste regelmäßig eindringlich vor den Gefahren des Magnetangelns.
Aber auch aus Sicht des Denkmalschutzes verbietet sich ein Einsatz der Magnetangel von selbst. Erstens sind Bodendenkmale in Gewässern sehr gut aufgehoben und zweitens zerstört man mit der Magnetangel unweigerlich den Fundzusammenhang. Selbst wenn man es nur auf Schrott abgesehen haben sollte: Man kann gar nicht unterscheiden, was am Magneten unter Wasser hängenbleibt. Ob es sich um Schrott handelt oder ob man gerade den Fundzusammenhang eines Bodendenkmals zerstört, merkt man erst, wenn man das magnetische Objekt aus dem Wasser geholt hat – und dann ist es leider zu spät.
Wenn Sie trotzdem überlegen, mit einem Magneten in Gewässern in Mecklenburg-Vorpommern nach eisernen oder eisenhaltigen Gegenständen zu suchen, sollten Sie folgendes bedenken:
- Das Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V) gilt überall im Land, auch in Gewässern, völlig unabhängig von deren Nutzungsart und Eigentumsverhältnissen.
- Gemäß § 12 DSchG M-V bedarf jedes Verwenden von „Suchgeräten, die geeignet sind, Bodendenkmale aufzufinden“ – und dazu zählen auch die Magneten –, einer Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde.
- Wer vorsätzlich Nachforschungen mit dem Ziel unternimmt, Bodendenkmale zu entdecken, ohne die dafür erforderliche Genehmigung zu haben, kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 DSchG M-V).
- Gleiches gilt für das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Bodendenkmale aufzufinden, ohne die erforderliche Genehmigung nach § 12 DSchG M-V oder eine Befugnis nach anderen Rechtsvorschriften. Ausgenommen sind lediglich die auf Wasserfahrzeugen üblicherweise eingesetzten Sonare und Echolote (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 DSchG M-V).
- Die zur Begehung der Tat verwendeten Gegenstände können eingezogen werden (§ 26 Abs. 2 DSchG M-V).
- Auch in Gewässern sind Bodendenkmale zu finden. Sie können also niemals ausschließen, dass der Gegenstand, der an Ihrem Magneten hängt, ein Bodendenkmal ist.
- Auch verlagerte Gegenstände können Bodendenkmale sein.
- Auch neuzeitliche Gegenstände können Bodendenkmale sein.
- Die ungenehmigte Suche nach Bodendenkmalen ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 26 DSchG M-V).
- Bodendenkmale von hervorragendem wissenschaftlichem Wert werden mit ihrer Entdeckung Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Bodendenkmale, die bei ungenehmigten Grabungen oder Nachforschungen entdeckt werden, sind unabhängig von ihrem wissenschaftlichen Wert Landeseigentum (§ 13 DSchG M-V). Wer solche Gegenstände an sich nimmt, begeht u. U. eine Unterschlagung.
- Alle Bodendenkmale (und auch Gegenstände, von denen dies anzunehmen ist) müssen in jedem Fall unverzüglich den unteren Denkmalschutzbehörden gemeldet und ggf. herausgegeben werden (§ 11 DSchG M-V).
- Alle anderen Gegenstände, die mehr als 10 Euro wert sind, müssen den nach dem Fundrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches zuständigen Behörden gemeldet und ggf. übergeben werden. Der Finder erwirbt kein Eigentum an diesen Gegenständen.
Darüber hinaus ist eine Reihe weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen zu beachten. Gewässer unterliegen z. B. verschiedenen wasser- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen, die Nutzungen einschränken oder ausschließen. Darüber hinaus können Gesetz- und Verordnungsgeber und/oder Eigentümer weitergehende Regelungen getroffen haben. Für Kampfmittel gelten die Bestimmungen der Kampfmittelverordnung Mecklenburg-Vorpommern. Über die rechtlichen Rahmenbedingungen sollten Sie sich deshalb unbedingt rechtzeitig und umfassend informieren.
Wenn Sie jedoch weniger am Magnetangeln, sondern mehr daran interessiert sind, aus kulturgeschichtlichem Interesse heraus an der Erfassung und Erhaltung der Bodendenkmale in Mecklenburg-Vorpommern mitzuarbeiten, dann empfehlen wir Ihnen den Einstieg in die ehrenamtliche Bodendenkmalpflege.



