Archäologisches Archiv

Mit der Ratifizierung im Jahr 2002 ist das Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (Konvention von Malta, 1992) als Bundesgesetz in Kraft getreten. Damit haben die Bundesländer die Verpflichtung übernommen, geeignete Aufbewahrungsorte für archäologische Überreste, die von ihrem Ursprungsort entfernt wurden, zu schaffen.

Die archäologischen Bestände des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden durch das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (LAKD) betreut. Sie werden auch als Sammlung des Archäologischen Landesmuseums oder als "Archäologisches Archiv" bezeichnet. Dieses Archiv ist beim LAKD angesiedelt, das als Denkmalfachbehörde für die Erfassung (Inventarisierung) der Denkmale zuständig ist.

Die Bestände setzen sich aus den teilweise seit dem 17. Jahrhundert bestehenden Sammlungen der Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, der Sammlung des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, den Beständen des Museums für Ur- und Frühgeschichte Schwerin sowie dem Zuwachs seit 1991 zusammen.

Pro Jahr kommen rund 1500 bis 2000 archäologische Funde und Fundkomplexe hinzu. Sie werden entweder zufällig entdeckt, von ehrenamtlichen Bodendenkmalpflegern gemeldet oder im Zusammenhang mit Baumaßnahmen geborgen. Das LAKD entscheidet nach den im Denkmalschutzgesetz definierten Kriterien darüber, welche der Fundstücke wegen ihres geschichtlichen Quellenwertes im Fundarchiv aufbewahrt werden.

An den Neuentdeckungen haben die ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger einen Anteil von etwa 60 %, der Anteil der Bergungen in Zusammenhang mit Baumaßnahmen liegt bei etwa 30 %. Betrachtet man dagegen die Menge der Funde, so beträgt der Anteil der bei Ausgrabungen geborgenen Funde rund 80 %, da es sich oft um größere Fundkomplexe handelt. Die von ehrenamtlichen Bodendenkmalpflegern geborgenen Fundkomplexe sind dagegen eher klein, so dass ihr Anteil an der Gesamtmenge bei rund 15 % liegt. Nicht zuletzt wegen des zunehmenden Einsatzes von Metalldetektoren zählen dazu jedoch überdurchschnittlich viele Objekte von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung.

Der "Aufbewahrungsort für archäologische Überreste" hat überwiegend die Funktion eines Archivs und wird auch von seinen Benutzern – Wissenschaftler, Heimatforscher, Studenten und interessierte Bürger – als solches gesehen. Darüber hinaus sind viele der Funde natürlich auch ausstellungswürdig. Regelmäßig stellt das LAKD Funde für Ausstellungen im In- und Ausland zur Verfügung.

Das Volumen der zu verwahrenden Funde wird maßgeblich dadurch bestimmt, wie viele Funde von ihrem Ursprungsort entfernt werden (müssen). Welche Funde zu verwahren sind, unterliegt – analog zum Archivwesen – der kriteriengebundenen fachlichen Bewertung.

Die fachliche Bewertung wird vom LAKD als Denkmalfachbehörde im Rahmen der Erfassung (Inventarisierung) der Denkmale (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 DSchG M-V) vorgenommen. Auch für bewegliche Objekte gilt der Kriterienkatalog des § 2 DSchG M-V, nach dem sich die Eigenschaft eines Denkmals aus Denkmalfähigkeit und Denkmalwürdigkeit ergibt (vergleiche dazu den Abschnitt "Archäologisches Kulturerbe").

Verantwortlich für die Bewertung sind in letzter Instanz die Fachdezernenten des LAKD, die die Bewertung entweder selbst vornehmen oder die von den Grabungsleitern und Grabungstechnikern in ihrem Auftrag vorgenommenen Bewertungen überwachen.

Die archäologischen Bestände des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in den letzten 20 Jahren überwiegend provisorisch gelagert worden. 2006 begannen deshalb die Vorbereitungen für ein zentrales Depot, das künftig eine sachgerechte und geordnete Aufbewahrung der Funde ermöglichen wird. Parallel dazu wird an der Zusammenführung, Erfassung und gegebenenfalls auch Dekontamination der bislang provisorisch gelagerten Depotbestände gearbeitet.

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