Zuständigkeiten & Ansprechpartner
Bevor Sie Kontakt aufnehmen, prüfen Sie bitte anhand der folgenden Liste, wer für Ihr Anliegen zuständig ist.
Sie möchten …
mit einem Metalldetektor oder einer Magnetangel auf die Suche gehen?
Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Häufige Fragen.
einen archäologischen Fund melden?
Bitte wenden Sie sich zunächst an die untere Denkmalschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt. Die Kontaktdaten finden Sie auf Untere Denkmalschutzbehörden. Die untere Denkmalschutzbehörde leitet Ihre Meldung dann an uns weiter.
wissen, ob sich auf Ihrem Grundstück Bodendenkmale befinden?
Auskunft kann die Untere Denkmalschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt erteilen. Voraussetzung ist, dass Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, indem Sie z. B. belegen, dass Sie Eigentümer des Grundstücks sind. Die Kontaktdaten der unteren Denkmalschutzbehörden finden Sie auf Untere Denkmalschutzbehörden.
für eine Ortschronik recherchieren?
In unserem Ortsaktenarchiv haben Sie die Möglichkeit dazu. Hinweise zur Benutzung des Ortsaktenarchivs und den Benutzungsantrag finden Sie auf unserer Seite Ortsaktenarchiv.
Funde für eine Ausstellung ausleihen?
Unser Archäologisches Archiv ist Leihgeber für viele Museen im In- und Ausland. Wegen des Umzugs in einen Neubau ist das Archäologische Archiv jedoch derzeit geschlossen. Während des Umzugs können wir leider keine Leihgaben bereitstellen.
Fotos für Publikationen bestellen oder eine Publikationsgenehmigung einholen?
Bitte richten Sie Ihre Anfrage an d.jantzen@lakd-mv.de. Es erleichtert unsere Arbeit wesentlich, wenn Sie Ihre Wünsche so genau wie möglich beschreiben. Die Kosten für die Bearbeitung richten sich nach der Verordnung über Kosten im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (LAKD-Kostenverordnung - LAKDKostVO M-V).
zur Erhaltung und Pflege von Bodendenkmalen beraten werden?
Bitte wenden Sie sich an unser Dezernat 520 (Archäologische Denkmalpflege, dezernat_520@lakd-mv.de).
an einer Ausgrabung teilnehmen?
Leider können wir Ihnen nicht die Möglichkeit bieten, an Ausgrabungen teilzunehmen.
eine Förderung zur Erhaltung von Bodendenkmalen beantragen?
Über Fördermöglichkeiten zur Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern können Sie sich auf der Seite Förderungen & Steuervergünstigungen informieren.
Veröffentlichungen der Landesarchäologie bestellen?
Veröffentlichungen zur Archäologie Mecklenburg-Vorpommerns finden Sie im Webshop des Archäologischen Freilichtmuseums Groß Raden: Publikationen.
ehrenamtlich in der Bodendenkmalpflege mitarbeiten?
Die Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Ehrenamtliche Mitarbeit.
am Strand nach Münzen suchen?
Hinweise dazu finden Sie auf unserer Seite Häufige Fragen.
das Archäologische Freilichtmuseum Groß Raden für Filmaufnahmen nutzen?
Bitte richten Sie Ihre Anfrage an d.jantzen@lakd-mv.de. Es erleichtert unsere Arbeit wesentlich, wenn Sie Ihre Wünsche so genau wie möglich beschreiben. Die Kosten für die Betreuung von Foto- und Filmaufnahmen richten sich nach der Verordnung über Kosten im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (LAKD-Kostenverordnung - LAKDKostVO M-V)
das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege im Rahmen von Genehmigungs- oder TÖB-Verfahren beteiligen?
Bitte beteiligen Sie uns ausschließlich über die Adresse poststelle@lakd-mv.de.
Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege mit den Fachabteilungen Landesarchäologie und Landesdenkmalpflege ist die Denkmalfachbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Es nimmt im Rahmen der Denkmalpflege insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- systematische Erfassung der Denkmale (Inventarisierung),
- wissenschaftliche Untersuchung und Erforschung der Denkmale sowie Veröffentlichung und wissenschaftliche Behandlung der Fragen von Methodik und Praxis der Denkmalpflege,
- Anleitung und Betreuung von Konservierung und Restaurierung von Denkmalen sowie fachliche Überwachung dieser Maßnahmen,
- wissenschaftliche Ausgrabungen, Bergung und Restaurierung von Bodendenkmalen, Überwachung dieser Maßnahmen sowie die Erfassung der beweglichen Bodendenkmale,
- Bewirtschaftung der ihnen vom Land bereitgestellten Mittel für Denkmalpflege,
- allgemeine Vertretung der Interessen der Denkmalpflege bei Planungen und sonstigen Maßnahmen.
Die Denkmalfachbehörde kann auf Vorschlag der unteren Denkmalschutzbehörden ehrenamtliche Denkmalpfleger ernennen.
Die Ansprechpartner der Landesarchäologie finden Sie in der nachfolgenden Liste.