Liste der Schande? „Franzosenkinder“ in Mecklenburg-Vorpommern

Archivalie des Monats Juli 2019

Auszug aus der „Aufstellung der Kinder, die von Angehörigen der französischen u. belgischen Nation erzeugt worden sind“Details anzeigen
Auszug aus der „Aufstellung der Kinder, die von Angehörigen der französischen u. belgischen Nation erzeugt worden sind“

Auszug aus der „Aufstellung der Kinder, die von Angehörigen der französischen u. belgischen Nation erzeugt worden sind“

Auszug aus der „Aufstellung der Kinder, die von Angehörigen der französischen u. belgischen Nation erzeugt worden sind“

Am 24. Juli 1947 ließ die Dienststelle des französischen Kontrollrates in Berlin gegenüber Vertretern der mecklenburgischen Landesregierung gesprächsweise erkennen, dass deutsche Kinder von französischen oder belgischen Kriegsgefangenen „mit Spenden bedacht werden“. Gemeint war wohl eher „bedacht werden  k ö n n e n“ , aber das ursprünglich letzte Wort des Satzes war im entsprechenden Gesprächsvermerk der mecklenburgischen Landesregierung dann aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen gestrichen. Am 14. August 1947 jedenfalls informierte die zuständige Ministerialabteilung Landesjugendamt die Jugendämter sämtlicher Räte der Kreise und Städte. Erbeten wurde von ihnen eine sofortige Meldung der Kinder mit deutschen Müttern und französischen oder belgischen Vätern, weil sie „vom Franz[ösischen] Kontrollrat mit Spenden bedacht werden  s o l l e n.“ Die Änderung zweier Worte wandelte also eine eher vage Möglichkeit binnen drei Wochen in eine anscheinend ziemlich konkrete Absicht.

Regierungsrätin Lucia HardtDetails anzeigen
Regierungsrätin Lucia Hardt

Regierungsrätin Lucia Hardt

Regierungsrätin Lucia Hardt

Sukzessive trafen aus den Kreisjugendämtern von Anklam bis Wismar die Ergebnisse ihrer Recherchen bei der federführenden Regierungsrätin Lucia Hardt, im Übrigen eine Re-Migrantin jüdischer Abstammung, in Schwerin ein. Von den Kreisen Schönberg-Grevesmühlen, Schwerin, Stralsund und Wismar-Stadt abgesehen, die Fehlanzeige meldeten, konnten alle Stellen die Namen von Kindern deutscher Mütter und kriegsgefangenen französischen bzw. belgischen Vätern in ihrem Zuständigkeitsbereich mitteilen. Welche Quellen diesen Mitteilungen zu Grunde lagen, erschließt sich aus den Kreismeldungen allerdings nicht. Geradezu spektakulär präsentierte sich die Situation im Kreis Randow, obwohl hier lediglich ein Kind namhaft gemacht wurde: „Nach Angabe der Mutter [soll es] von einem Angehörigen der belgischen Nation erzeugt sein. Der [deutsche – d. Verf.] Ehemann befindet sich nach ihren Angaben noch in Kriegsgefangenschaft. Die Ehe besteht noch.“

Im Ergebnis der Abfrage, der Recherchen vor Ort und der Rückmeldungen entstand eine 101 Namen umfassende „Aufstellung der Kinder, die von Angehörigen der französischen u. belgischen Nation erzeugt worden sind“ und in Mecklenburg(-Vorpommern) lebten. Dieses Verzeichnis übermittelte das Landesjugendamt am 6. November 1947 der mecklenburgischen Präsidialkanzlei mit der Bitte, sie an die Dienststelle des französischen Kontrollrates in Berlin weiterzureichen. Offenbar musste jedoch noch nachgebessert werden, denn per 17. November erhielten mehrere Kreisjugendämter aus dem Ministerium noch eine Aufforderung zur namentlichen Benennung der Väter der bereits mitgeteilten Kinder. Ob je eines dieser „Franzosenkinder“ eine Spende des französischen Kontrollrates erhielt, ist bisher nicht bekannt.

Bekannt ist hingegen, dass das Leben der Mütter zunächst nicht ganz ungefährlich war und sodann, was oft auch für das Schicksal der Kinder galt, nicht immer einfach. Die Mütter hatten sich, ebenso illegal wie lebensgefährlich, auf eine Liaison mit dem „Feind“ eingelassen. Die Rollen bei dieser „horizontalen Kollaboration“ waren aber gleichsam vertauscht, denn hier gehörten die Väter einer besiegten Nation an. Üblicher war eher, dass Besatzungssoldaten aus der Siegernation mit Frauen aus der besetzten bzw. besiegten Nation Kinder zeugten. Gleichwohl, Einvernehmen vorausgesetzt, eine Frucht der Liebe wurden diese Kinder in mehr oder weniger allen Nationen nach dem Ende des Krieges bzw. der Besatzung als „Kinder der Schande“ stigmatisiert: In Frankreich wuchsen die Têtes des boches („Germanenschädel“, zugleich auch „Holzkopf“) ohne ihre deutschen Väter und oft sozial ausgegrenzt auf, in Belgien die Koekoekskinder („Kuckuckskinder“), in Norwegen die Tyskebarna („Deutschenkinder“), oder eben in Deutschland die „Franzosenkinder“ ohne ihre französischen Väter.

Die Liste der „Franzosenkinder“ in Mecklenburg(-Vorpommern) hat ein Dreivierteljahrhundert nach Kriegsende nichts an Aktualität verloren. Anfang 2019 präsentierte Spiegel-Online einen heute in Slate bei Schwerin lebenden Sohn eines französischen Kriegsgefangenen, im April dann das Arte-Journal die in Schwerin lebende Enkelin eines solchen. Der Vater eines heute ebenfalls in Schwerin lebenden „Franzosenkindes“ war in Ruthenbeck bei Crivitz kriegsgefangen, wo der mündlichen Überlieferung zufolge jeder französische Kriegsgefangene seine deutsche Freundin gehabt habe. Und schließlich meldete sich zu Jahresbeginn beim Landeshauptarchiv Schwerin ein „Franzosenenkel“ in der Hoffnung, seinen in Anklam kriegsgefangenen französischen Großvater mithilfe der Aufstellung identifizieren zu können. Sie erfasste jedoch weder seine Großeltern noch ihr Kind, seinen Vater.

Dr. Matthias Manke

Quellen

LHAS, 6.11-21, Nr. 3936
LHAS, 6.11-11, Nr. 8336

2024

2023

2022

2021

2020

2019

2015

2014

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007