Der Bevollmächtigte des Präsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Vorpommern

Archivalie des Monats August 2021

Arno Hübner um 1948 (LHAS, 6.11-11-1, Nr. 8006)Details anzeigen
Arno Hübner um 1948 (LHAS, 6.11-11-1, Nr. 8006)

Arno Hübner um 1948 (LHAS, 6.11-11-1, Nr. 8006)

Arno Hübner um 1948 (LHAS, 6.11-11-1, Nr. 8006)

Um es gleich zu Beginn klarzustellen: Das gegenwärtige Mecklenburg-Vorpommern hat eine Ministerpräsidentin und seit 2016 u.a. auch einen Parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern. Im Folgenden geht es jedoch um keine dieser beiden Personen, sondern um den im August / September 1945 im Landesdienst stehenden Sozialdemokraten Arno Hübner.

Am 20. August 1945 verkündete Vizepräsident Johannes Warnke (KPD) den in Schwerin versammelten Landräten und Oberbürgermeistern aus Mecklenburg-Vorpommern die beabsichtigte Bestellung von Bevollmächtigten für zwei kreisübergreifende "Bezirke" – einerseits für die nordvorpommerschen Kreise Franzburg-Barth, Greifswald, Grimmen und Rügen mit den Städten Greifswald und Stralsund, andererseits für die südvorpommerschen Kreise Anklam, Demmin, Randow, Ueckermünde, Usedom und das ostmecklenburgische Stargarder Land mit den Städten Neustrelitz und Neubrandenburg. Ihre Aufgabe sollte zum einen sein, die Übermittlung von Präsidialverfügungen an die Chefs der kommunalen Verwaltungen sicherzustellen und zum anderen eventuelle Übergriffe einer Kommunalverwaltung über ihre Grenzen hinaus zu unterbinden, insgesamt aber überkreislich ausgleichend zu wirken. Warum die Wahl letztlich auf Arno Hübner fiel, bleibt ebenso unklar wie manch anderes Detail im Kontext dieses Amtes.

Arno Hübner wurde am 10. September 1893 in Burg bei Magdeburg geboren, sein Vater Hermann war dort Rektor. Nach dem 1913 in seiner Geburtsstadt abgelegten Abitur studierte er in München, Leipzig und Berlin Geschichte und Kunstgeschichte. Er diente während des gesamten Ersten Weltkrieges in einem Artillerie-Regiment, zuletzt als Leutnant der Reserve. 1919 begann Arno Hübner erneut zu studieren, allerdings Rechtswissenschaften in Freiburg, Berlin und Halle, wo er 1924 promovierte. An das 1923 beendete Studium schlossen sich mehrere Stationen in der öffentlichen Verwaltung an – als Referendar und Assessor im Regierungspräsidium Stettin 1923-1925, als Stellvertretender Landrat des Kreises Altenkirchen 1925-1927, im Regierungspräsidium Wiesbaden 1927-1928, als Landrat in Oldenburg in Holstein von 1928 bis 1933. 1926 oder 1927 – die Selbstauskünfte schwanken – trat Arno Hübner in die SPD ein. Nach seiner Entlassung im Gefolge der nationalsozialistischen "Machtergreifung" lebte er drei Jahre arbeitslos in Stralsund. Zwischen 1937 und 1945 übte er in Demmin, Stettin, Litzmannstadt und Danzig mehrere Tätigkeiten für die Allianz AG aus, von Februar bis August 1945 befand er sich bei seiner evakuierten Familie in Neuenkirchen auf Rügen.

Am 27. August 1945 verfügte Präsident Wilhelm Höcker (SPD) die Einsetzung von Arno Hübner als Bevollmächtigten für Vorpommern, machte die Ernennung sowie die damit verbundenen Aufgaben und Befugnisse jedoch erst am 13. September verwaltungsintern bekannt. Am Vortag bestätigte die Sowjetische Militäradministration des Landes den Bevollmächtigten, an beiden Tagen fanden zwischen ihm, dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Greifswalder Bürgermeister Hugo Pfeiffer (KPD) in Schwerin "Unterredungen" statt. Und bereits am 14. stellte der frisch ernannte Bevollmächtigte sich in Greifswald dem Block der antifaschistisch-demokratischen Parteien vor.

Als oberstes Credo seiner Amtsführung gab Arno Hübner, der "zum Segen unseres engeren Heimatlandes Pommern" wirken wollte, aus: "Es soll jede Bürokratisierung vermieden werden." Deshalb würde die Verwaltung des Bevollmächtigten keine Mittelinstanz, über die der gesamte Schriftverkehr zwischen Landesregierung und Stadt- und Landkreisen laufe, und sie wäre auch keine Beschwerde-Instanz. Vielmehr sei es Aufgabe, den Aus- und Aufbau von Staat, Verwaltung und Wirtschaft in Stadt und Land des "Sektors Pommern" zu überwachen, als "Verbindungsstelle" zwischen dem Präsidenten und den regionalen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung zu fungieren. Die Bevollmächtigteninstitution an sich kam gut an, aber der Block störte sich nahezu einhellig an den personellen Ambitionen von Arno Hübner – er beabsichtigte nämlich, einige wichtige Kader aus kommunalen Ämtern zu rekrutieren: den erwähnten Hugo Pfeiffer, den zweiten Landrat des Kreises Greifswald Wilhelm Bieg (KPD) und den Greifswalder Oberbürgermeister Paul Hoffmann (CDU). Obwohl der Block die Personalien letztlich freigab, musste Arno Hübner Praxistauglichkeit bzw. Wirksamkeit seiner Dienststelle nicht mehr unter Beweis stellen. Bereits mit Wirkung vom 20. September galt seine Beauftragung für den Präsidenten als "erloschen", eine Woche später wurde diese Beschlusslage zumindest verwaltungsintern auch kommuniziert.

An der Person Arno Hübner lag diese Entscheidung eher nicht, denn seine Karriere bekam keinen Knick. Er wurde unmittelbar darauf Landrat des Kreises Rügen, im Oktober 1947 ordentlicher Professor an der Universität Rostock und im Januar 1948 zudem Präsident des Landesverwaltungsgerichtes, von 1950 bis 1959 schließlich ordentlicher Professor an der Universität Jena. Vielmehr scheint es, als wenn sich die entscheidungsrelevanten Schweriner Kommunisten an seinen Personalvorstellungen stießen. Während Hugo Pfeiffer und Wilhelm Bieg für Arno Hübner zu den "saubersten Kräfte[n] in Partei, Verwaltung und Wirtschaft" zählten, galten sie den Schweriner Machthabern aufgrund fehlenden Bewusstseins für Zentralismus und Parteidisziplin als wenig linientreu.

Dr. Matthias Manke

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