Archivalie des Monats März 2026

Brennholzeinschlag vs. Naturdenkmalschutz. Der Gutspark Johannstorf 1947/48

Vor Jahresfrist, am 1. März 2025, schockierte die Menschen in Nordwestmecklenburg und darüber hinaus der Brand des Dachstuhls von Herrenhaus Johannstorf (Abb. 1). Bekannt wurde das barocke Kleinod mit seiner sehr vollständigen Innenausstattung zuvor zum einen als Filmkulisse für „Das weiße Band“ (2008) und zum anderen aufgrund jahrelanger Rechtsstreitigkeiten der Stadt Dassow mit dem Eigentümer. Ungeachtet letzterer, die 2013 mit einem Vergleich abschlossen, konnten Dach und Fassade bis 2020 erneuert bzw. weitgehend in Stand gesetzt werden. 2024 gingen die Eigentumsrechte per Rückauflassungsvertrag wieder an die Stadt über. Umso bedauerlicher ist es, dass die Feuerwehr das Innere der nunmehrigen Ruine 2025 nicht retten bzw. nur kontrolliert niederbrennen lassen konnte. Erster Lichtblick: Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bewilligte sehr kurzfristig 550.000 € für die Errichtung eines Notdaches, das das Gebäudeinnere zumindest vor Witterungsunbilden sichert und schützt.

Abb. 1: Herrenhaus Johannstorf, um 1930Details anzeigen
Abb. 1: Herrenhaus Johannstorf, um 1930

Abb. 1: Herrenhaus Johannstorf, um 1930

Abb. 1: Herrenhaus Johannstorf, um 1930

Fast ein Dreivierteljahrhundert zuvor, 1947, sorgte anderes Geschehen um Johannstorf für Unruhe. In den letzten Januartagen attackierte der Schönberger Kreisbaumeister Schmidtke den Dassower Bezirksbürgermeister auf das Heftigste, indem er ihn der Zerstörung des Landschaftsbildes bzw. zumindest ihrer Duldung beschuldigte. Einerseits habe sich der Letztgenannte bereits im Vorjahr damit einverstanden gezeigt, dass die gerade noch in einem bebilderten Artikel der „Landeszeitung“ gepriesene Allee von Dassow nach Lütgenhof für die Deckung von Holzbedarfen zerstört wurde. Andererseits vernachlässige er seine Schutzaufgabe für das Natur- und Landschaftsbild, indem er nichts unternehme gegen die nunmehr schon seit Monaten anhaltende Abholzung des Baumbestandes im Gutspark Johannstorf mit Hand- und Motorsägen. Der Kreisbaumeister konzedierte zwar durchaus die vorhandenen Nöte bei der Brennholzbeschaffung, aber diese könnten bzw. dürften nicht durch die kriminelle Vernichtung eines über Generationen gehegten Baumbestandes mit Naturdenkmalwert behoben werden. Als Täter, die über die Deckung des Eigenbedarfs hinaus offenbar auch mit dem Holz handelten, machte der Kreisbaumeister „Mitteilungen“ zufolge „geldgierige Umsiedler“ aus.

Das parallel informierte Landesdenkmalamt zeigte sich durchaus alarmiert. Es beauftragte daher noch in ersten Februartagen 1947 den Vertrauensmann für Naturschutz im Kreis Schönberg, den Everstorfer Forstmeister a.D. [Paul] Berlin, sich vor Ort ein Bild von der Lage zu machen und das Gespräch mit dem zuständigen Landrat zu suchen. Selbiger reichte den Auftrag wohl an Dr. Wiegandt weiter, der sich Ende April ziemlich gelassen gab: „Die Abholzungen [halten sich] in erträglichen Grenzen u. die Buchen & Eichen des französischen Teils des Parks [sind] noch erhalten.“ Ungeachtet dessen trug ihm die Landesdenkmalpflege auf, sich gelegentlich erneut über die örtlichen Verhältnisse zu unterrichten. Ende November 1947 ließ Landeskonservator Paul Viering den Forstmeister wissen, das Herrenhaus Johannstorf sei unter Denkmalschutz gestellt, der eventuell auf den Park ausgedehnt werden könne. Daher möge er diesen einer gelegentlichen Ortsbesichtigung unterziehen und sich dazu äußern.

Der Ortstermin wurde am 6. Februar 1948 im Beisein von Herrn Beltz und dem stellvertretenden Ortsbürgermeister wahrgenommen. Ihr Bericht, den eine händisch gefertigte, den in Rede stehenden Park grün umrandet zeigende Kartenskizze (Abb. 2) illustrierte, fiel jedoch alles andere als ermutigend aus. Die grün schraffierte Fläche im Nordosten des Parkes werde „seit Langem“ als Garten genutzt, die dort einmal befindliche „Reihe sehr starker Waldbäume“ sei bereits gefällt. Der Wald an der Kastanienallee südlich des Schlossgrabens gehöre zu den Parzellen der Bodenreformsiedler, auch hier sei „schon eine Anzahl starker Stämme geschlagen.“ Als „Park“ könne lediglich noch der „verhältnismäßig kleine Teil östlich des Herrenhauses“, d.h. die rot umrandete Rechteckfläche, angesehen werden. In diesem Nordteil des Parkes bestehe eine das Herrenhaus schützende geschlossene Lindenallee, weiterhin gebe es hohe Weißbuchenhecken und einzelne ältere Bäume. Die nach Norden gen Pötenitz laufende Kastanienallee, eingeteilt zu Garten- und Anbauflächen, bestehe aus überalterten und großteils kranken Bäumen, deren Stämme durch Windbruch geschädigt und nicht mehr erhaltenswert wären. Hingegen lautete die Empfehlung, die rote Rechteckfläche gemeinsam mit dem Herrenhaus unter Denkmalschutz zu stellen, zu pflegen und sauber zu halten.

Abb. 2: Handskizze des Gutsparks Johannstorf vom 6. Februar 1948Details anzeigen
Abb. 2: Handskizze des Gutsparks Johannstorf vom 6. Februar 1948

Abb. 2: Handskizze des Gutsparks Johannstorf vom 6. Februar 1948

Abb. 2: Handskizze des Gutsparks Johannstorf vom 6. Februar 1948

Allerdings fand die Empfehlung kein Gehör. Während das Gebäude tatsächlich auf einer 1946 von der Sowjetischen Militäradministration autorisierten Liste der wertvollsten Schlösser und Herrenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern zu finden ist, ist eine auf den Park bezogene Entscheidung nicht überliefert. Vielmehr verlor auch das Herrenhaus 1970 seinen Denkmalstatus, da es innerhalb der 500m-Sperrzone an der deutsch-deutschen Grenze lag.

Dr. Matthias Manke

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