Als in Groß Laasch die Scheunen brannten. Die Bauerngehöfte Nr. 23 und Nr. 24 in den Jahren 1945/46

Archivalie des Monats November 2025

2025, als 80. Jahr der Beendigung des Zweiten Weltkrieges gewürdigt, wird auch als weiteres Jahr in die Geschichte eingehen, in dem keine 2.000 km östlich von Mecklenburg-Vorpommern Raketen und Drohnen völlig sinnfrei die Zivilbevölkerung der Ukraine terrorisieren. Ähnliche Erfahrungen machten, wenn auch unter gänzlich anderen Vorzeichen, 80 Jahre zuvor die Bewohner beispielsweise der Umgegend von Ludwigslust.

Abb. 1: Groß Laasch um 1915. Verlag der Kolonialhandlung J. SaffanDetails anzeigen
Abb. 1: Groß Laasch um 1915. Verlag der Kolonialhandlung J. Saffan

Abb. 1: Groß Laasch um 1915. Verlag der Kolonialhandlung J. Saffan

Abb. 1: Groß Laasch um 1915. Verlag der Kolonialhandlung J. Saffan

Am frühen Abend des 26. April 1945 stand Emma Saffan in der Küche ihres Bauerngehöfts Nr. 24 in dem knapp 6 km nordöstlich von Ludwigslust gelegenen Groß Laasch (Abb. 1) am Herd, um Kartoffeln zu kochen. Gegen 18.30 Uhr hörte sie „plötzlich einen Knall, lief nach der Haustür, und hörte gleich darauf rufen, daß es beim Bauern Heinrich Hamann, ihrem Nachbarn brenne.“ Feuer gefangen hatte „die massive Scheune“ auf dem Bauerngehöft Nr. 23, die „sofort in der ganzen Ausdehnung“ brannte. Zusammen mit der Scheune vernichtete das Feuer den Dreschkasten, die Strohpresse, die Schrotmühle, die Häckselmaschine, das Heugebläse, einen Elektromotor und landwirtschaftliches Kleingerät. Hinzu kamen der Verlust von 100 Zentnern Stroh, 50 Zentnern Heu, 25 Zentnern Hafer und eines Fohlens.

Abb. 2: Erbpachtgehöft Nr. 23 in Groß Lasch, Schulze Hamann, 1913Details anzeigen
Abb. 2: Erbpachtgehöft Nr. 23 in Groß Lasch, Schulze Hamann, 1913

Abb. 2: Erbpachtgehöft Nr. 23 in Groß Lasch, Schulze Hamann, 1913

Abb. 2: Erbpachtgehöft Nr. 23 in Groß Lasch, Schulze Hamann, 1913

Heinrich Hamann übernahm die Wirtschaft knapp 22-jährig zu Jahresbeginn 1919 von seinem gleichnamigen und nunmehr mit seiner Frau Luise geb. Grützmacher auf das lebenslang zugesicherte Altenteil wechselnden Vater mit den noch bestehenden Grund- und Hypothekenschulden sowie dem Eintrag einer Grundschuld für seine beiden Schwestern Martha Mangelsdorf und Ella Hamann. Das zugehörige Inventar bestand seinerzeit aus Dresch-, Häcksel- und Grasmähmaschine, Kornrummel, zwei Bau- und einem Federwagen, vier Pferdesielen und dem sogenannten lebenden Inventar: zwei Pferde, fünf Milchkühe, sechs Jungrinder, eine Zuchtsau, drei Ferkel und zehn Hühner. Im Lauf der Jahre hatte der ältere Heinrich Hamann, der auch als Ortsvorsteher bzw. Dorfschulze des 900-Seelen-Ortes amtierte, mehrere Neu-, Um- bzw. Anbauten der Gebäude auf seinem Gehöft in Auftrag gegeben. Die dafür angefertigten Pläne und Zeichnungen ermöglichen die Nachvollziehbarkeit der Hofsituation und die Lokalisierung der 1945 niedergebrannten Scheune. (Abb. 2/3)

Abb. 3: Erbpachtgehöft Nr. 23 in Groß Laasch, Schulze Hamann, 1909Details anzeigen
Abb. 3: Erbpachtgehöft Nr. 23 in Groß Laasch, Schulze Hamann, 1909

Abb. 3: Erbpachtgehöft Nr. 23 in Groß Laasch, Schulze Hamann, 1909

Abb. 3: Erbpachtgehöft Nr. 23 in Groß Laasch, Schulze Hamann, 1909

Der jüngere Heinrich Hamann war allerdings nicht der einzige Brandgeschädigte an jenem 26. April 1945. Seine Nachbarn auf dem Bauerngehöft Nr. 24, die bereits erwähnte Emma Saffan und ihr Mann Adolf, traf es ebenfalls. Ihre aus Lehmfachwerk bestehende und strohgedeckte Scheune „fing ebenfalls Feuer und brannte noch schneller herunter, als die erstere.“ Der Schaden umfasste hier eine Schrotmühle, eine Häcksel- und eine Grasmaschine, einen Rübenschneider, einen Ackerwagen und landwirtschaftliches Kleingerät sowie 50 Zentner Stroh, 30 Zentner Heu und 15-20 Zentner Hafer. „Außer vielleicht einigen Hühnern“ verbrannte jedoch nichts vom lebenden Inventar, da „durch das tatkräftige Eingreifen der Feuerwehr und der Wehrmacht das Feuer bei Eintritt der Dunkelheit abgelöscht“ und „alles Vieh gerettet werden konnte.“ Überdies, so der herbeigezogene Gendarmeriemeister vom Kreisposten Ludwigslust, waren beide Scheunen in der Landesbrandkasse versichert. Allerdings soll, als der Giebel der Scheune von Heinrich Hamann zusammenfiel, ein Wehrmachtsangehöriger ums Leben gekommen und ein weiterer leicht verletzt worden sein.

Die Ursache der Brände blieb in letzter Konsequenz unklar. Fest steht, dass „feindliche Flugzeuge“ im Luftraum über Ludwigslust und Groß Laasch operierten und von deutscher Flak beschossen wurden. Mehrere Einwohner hatten einen „Knall“ gehört und nahmen infolge dessen an, „daß entweder feindliche Brandbombe oder der Einschlag und das Krepieren eines Flakgeschosses die Scheune in Brand gesetzt hat. Das Letztere wird für das Wahrscheinlichste gehalten, da die Flugzeuge schon über Groß Laasch hinweggewesen sein sollen.“

Wie vormals sein Vater konnte Heinrich Hamann knapp ein Jahr nach Kriegsende bzw. kurz nach seinem 59. Geburtstag auf das Altenteil wechseln und seine Wirtschaft zunächst an den gleichnamigen Sohn übergeben, der zur Abfindung des zweiten Sohnes Bruno Hamann eine Grundschuld aufnahm. Auch in diesem Fall gehörte – vermutlich vor dem vorjährigen Brand gerettetes – Inventar zur Übergabe, nämlich ein Pferd, fünf Milchkühe, vier Schweine und zehn Hühner, des Weiteren eine Gras- und eine Getreidemähmaschine, je drei Wagen und Pflüge sowie zwei Eggen. Der gleichaltrige Adolf Saffan hingegen hatte mit seiner Altersplanung weniger Glück. Die Behörden verweigerten im Oktober 1945 die Zustimmung zur angedachten Verpachtung der Wirtschaft. Das Grundstück wäre, da er seit 1928 NSDAP-Mitglied (Nr. 105.546) war, für die Registrierung zur Beschlagnahme oder Enteignung vorgesehen, die dann auch tatsächlich erfolgte.

Allerdings war der nunmehrige Altenteiler seit 1931 ebenfalls NSDAP-Mitglied (Nr. 853.004). Als „Faschist“ fiel er daher unter die Enteignungsbestimmungen und die diesbezüglich angelegten Listen weisen ihn entsprechend aus, gleichwohl er das Gehöft gar nicht mehr zu eigen hatte. Jedoch erhielt sein Sohn Heinrich per 1. Juli 1947 die der Bodenreform anheim gefallenen Gebäude seiner Vorfahren und einen Teil ihres Landes von der Kreiskommission für die Bodenreform rückübertragen.

Dr. Matthias Manke

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