Als der 1. Mai in Mecklenburg-Schwerin Feiertag war

Archivalie des Monats Mai 2025

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Abb.: Titelseite „Das Freie Wort. Sozialistisches Organ für Mittel-, Süd- und Westmecklenburg“ vom 1. Mai 1919

Abb.: Titelseite „Das Freie Wort. Sozialistisches Organ für Mittel-, Süd- und Westmecklenburg“ vom 1. Mai 1919

Abb.: Titelseite „Das Freie Wort. Sozialistisches Organ für Mittel-, Süd- und Westmecklenburg“ vom 1. Mai 1919

Die Arbeiter in Mecklenburg-Schwerin dürften den 1. Mai des Jahres 1919 sehr genossen haben. Auf Beschluss der in Weimar tagenden Nationalversammlung war dieses Datum erstmals in der deutschen Geschichte einmalig ein allgemeiner Feiertag, und auf vorherigen Beschluss des Verfassunggebenden Landtages von Mecklenburg-Schwerin überdies ein Landesfeiertag. Dem widmete das „Sozialistische Organ für Mittel-, Süd- und Westmecklenburg“, das in Schwerin erscheinende „Das Freie Wort“, erwartbar einen großen Leitartikel. Bemerkenswerter ist auf der Titelseite jedoch der Artikel „Unsere Frauen“, die nun auch erstmals Gelegenheit hätten, „das Maienfest in würdiger Weise zu begehen.“ Tatsächlich wird hier der Gleichberechtigung der Geschlechter das Wort geredet, denn Frauen erkämpften politische Freiheiten wie die des Maifeiertages ebenso wie Männer: „Ihr Kampf ist durch Sieg gekrönt worden. Dasselbe Wahlrecht, dieselbe Freiheit ist ihnen wie dem Manne. Aber auch dieselbe Not, unter der sie, wie jedes Glied unserer Gesellschaft leiden.“

Ungeachtet des erwähnten Landtagsvotums vom 10. April 1919 beantragte die SPD-Fraktion am 29. April 1920 neuerlich, den 1. Mai als staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag festzulegen. Sie monierte die Irritation in der entsprechenden Bekanntmachung der Landesregierung aus dem Vorjahr, die nur auf das Reichsgesetz vom 17. April 1919 reflektierte und damit die Beschlusslage im Landtag ignorierte. Während ersteres lediglich den 1. Mai 1919 zum Feiertag erhob, kannte letztere keine zeitliche Beschränkung und galt daher eigentlich über das Jahr hinaus. Aufgrund ihrer Stimmenmehrheit konnte sich die SPD der Annahme ihres neuerlichen Antrages sicher sein – er passierte den Landtag mit 30 Ja- zu 22 Nein-Stimmen. In Mecklenburg-Schwerin wurde damit, gleich acht weiteren der 18 deutschen Länder bzw. im Unterschied zum benachbarten Mecklenburg-Strelitz, der 1919 deklarierte Maifeiertag für das Jahr 1920 und darüber hinaus bestätigt.

Kontinuität ließ sich damit freilich nicht erzielen. Bereits am 17. Mai 1922 setzte die DNVP einen Gesetzentwurf auf die Tagesordnung des Landtages, der auf Aufhebung des Gesetzes über den 1. Mai als anerkanntem Feiertag zielte. Nach relativ kurzer Debatte mit lediglich zwei substantiellen Wortbeiträgen wurde der Antrag mit 30 : 28 Stimmen abgesetzt. Richard Moeller (DDP) verwies auf einen von seiner Partei in den Reichstag eingebrachten Prüfantrag zu den nationalen Feiertagen und ihrer Vereinheitlichung sowie eine derzeit gar nicht erforderliche Entscheidung über die Maifeier 1923. Ihm sekundierte [!] Magnus Knebusch (DNVP): 1922 käme der 1. Mai nicht wieder und wenn der Reichstag eine abschließende Regelung träfe, müsse in Schwerin nicht über mehrere Stunden disputiert werden, überdies seien sämtliche Abgeordnete des Dorfbundes an der Sitzungsteilnahme gehindert.

Die erste Attacke gegen den Maifeiertag war jedoch geritten, die mehrstündige Entscheidungsschlacht sollte knapp zwei Jahre später folgen. 1924, als die DNVP und nicht mehr die SPD die stärkste Landtagsfraktion stellte, brachten die Deutschnationalen ihr Gesetz zur Aufhebung des 1. Mai als staatlichem Feiertag nämlich erneut ein. Die erste Lesung am 19. März in der 3. Sitzung des Landtages war hochemotional, die Redner der Parteien schenkten sich nichts und vergaßen darüber bisweilen jeden Anstand. Die zweite Lesung am 26. März gestaltete sich harmonischer, in dritter Lesung fand das Gesetz ohne weitere Aussprache seine Mehrheit. Ungeachtet dessen trifft die später erhobene Behauptung, die neue Regierung aus DNVP und DVP habe nichts Eiligeres zu tun gehabt, als in ihrer ersten Amtshandlung den Maifeiertag abzuschaffen, nicht zu – sie hatte zuvor bereits zwei andere Gesetze auf den Weg gebracht.

Just am 19. März 1924 reichte im Übrigen auch die KPD einen Antrag auf Fortbestand des 1. Mai als Feiertag sowie Abschaffung der gesetzlichen Buß- und Bettage ein, der jedoch nicht ins Plenum gelangte. Vielmehr kam er erst am 24. März zur Diskussion, allerdings am 24. März 1925 und damit mehr als ein Jahr nach seiner Einreichung bzw. nach Abschaffung des Maifeiertages in Mecklenburg-Schwerin. Naheliegenderweise erhob der antragsbegründende KPD-Redner unmittelbar den Vorwurf, der deutschnationale Landtagspräsident habe den Antrag bewusst blockiert. Damit war der Ton für die nächsten zweieinhalb Stunden gesetzt, die Redner der Parteien ließen sich immer wieder von Zwischenrufen unterbrechen und in Wortgefechte mit den Störern verstricken. Offensichtlich wurden viele alte Rechnungen verbal beglichen, sodass – wie ausgerechnet NSDAP-Mitglied Friedrich Hildebrandt anmerkte – eher wenig über den 1. Mai geredet wurde. Die Fortsetzung der Debatte am Folgetag verlief deutlich zivilisierter, sodass nach gut zwei Stunden und acht Rednern abgestimmt werden konnte.

Erwartungsgemäß fand der KPD-Antrag ebenso wenig eine Mehrheit wie seine Pendants 1927 und 1928, 1932 forderte die SPD vergebens die Aufhebung des Verbotes öffentlicher Maiumzüge. Ein arbeitsfreier Feiertag wurde der 1. Mai in Deutschland erst ab 1933 mit dem von den Nationalsozialisten proklamierten „Tag der nationalen Arbeit“.

Dr. Matthias Manke

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