Als Mecklenburg seinen Stiefel verlor. 1950 wurde der Fürstenberger Zipfel brandenburgisch
Archivalie des Monats November 2024


Abb. 1: Verwaltungskarte des Landes Mecklenburg mit Einzeichnung der 1950 geänderten Grenze zum Land Brandenburg
(LHAS, R. 2.22)
Abb. 1: Verwaltungskarte des Landes Mecklenburg mit Einzeichnung der 1950 geänderten Grenze zum Land Brandenburg
(LHAS, R. 2.22)
Ähnlich dem ins Mittelmeer ragenden italienischen Stiefel streckte sich im mecklenburgischen Südosten der Fürstenberger Werder ins Brandenburgische hinein. 1348 von der Mark Brandenburg an das Herzogtum Mecklenburg gekommen, löste sich diese Konstellation nach mehr als sechs Jahrhunderten zum 1. Juli 1950 auf. Das südlich von Neustrelitz gelegene Gebiet um die namengebende Stadt wechselte vom Land Mecklenburg zum Land Brandenburg.
Gleich anderen Ländern in der Sowjetischen Besatzungszone, die im Osten an Polen grenzten, sah sich Mecklenburg-Vorpommern von Anfang an mit problematischen Kreisverwaltungsstrukturen konfrontiert. Daher votierte der Kommunalausschuss des Landtages bereits im Juli 1947 für eine Kreisgebietsreform und beauftragte die Regierung mit einem entsprechenden Gesetzentwurf, der im Oktober vorlag. Als nach Änderung einiger Gemeindegrenzen und Vereinheitlichung des Kreisverwaltungsrechtes der Boden für die Reform bereitet war, unterband ein von Walter Ulbricht auf der 1. Staatspolitischen Konferenz der SED am 23./24. Juli 1948 verfügter Grenzänderungsstopp alle Planungen. Bereits im Vorfeld hatte Brandenburg einen zu Jahresbeginn unterbreiteten Vorschlag aus Mecklenburg, das Fürstenberger Gebiet gegen brandenburgische Flächen zu tauschen, abgelehnt.
In der Folge hielten sich die staatlichen Gremien lange bedeckt zur aufgeschobenen Revision der Länder- und Kreisgrenzen. Im Gefolge der Dessauer Ländertagung am 3. März 1950 jedoch wurde den Ländern wie aus heiterem Himmel die Vorlage von Grenzänderungsplänen zum 18. des Monats diktiert. Ihre Beratung und Verabschiedung war für die nächste Ländertagung am 22./23. März vorgesehen, der Abschluss des Vorhabens am 30. Juni – der III. Parteitag der SED Ende Juli und die Volks(kammer)wahlen Mitte Oktober dämmerten am (Zeit-)Horizont herauf. Ungeachtet der illusionär scheinenden Terminierung sahen sich die Länderregierungen nicht gänzlich unvorbereitet vor die Beschlusslage gestellt, konnten sie doch auf immer wieder gestoppte, aber mehr oder weniger insgeheim präzisierte Vorarbeiten zurückgreifen.
Konkret wurde es für Fürstenberg und Umgebung am 5. Mai, als im DDR-Innenministerium Delegationen aus Mecklenburg und Brandenburg zur Besprechung der Änderung der Ländergrenzen zusammentrafen. Während der weitaus dringlicher zu regulierende Grenzverlauf im seinerzeitigen Kreis Randow strittig blieb, erzielten sie „über das Gebiet Fürstenberg Einigkeit“: Vorbehaltlich der Berlin vorbehaltenen endgültigen Entscheidung sollte der „Zipfel um Fürstenberg“ mit den sieben Gemeinden Barsdorf, Blumenow, Buchholz, Dannenwalde, Fürstenberg, Steinförde und Tornow aus dem mecklenburgischen Kreis Neustrelitz „an Brandenburg abgegeben“ und im Gegenzug der Groß Brückentiner See aus dem brandenburgischen Kreis Templin in den Kreis Neustrelitz „eingemeindet“ werden.


Abb. 2: Kreis Neustrelitz mit Einzeichnung der 1950 nordwestlich von Fürstenberg geänderten Grenze zum Land Brandenburg. Ausschnitt aus der Verwaltungskarte des Landes Mecklenburg
(LHAS, R. 2.22)
Abb. 2: Kreis Neustrelitz mit Einzeichnung der 1950 nordwestlich von Fürstenberg geänderten Grenze zum Land Brandenburg. Ausschnitt aus der Verwaltungskarte des Landes Mecklenburg
(LHAS, R. 2.22)
Am 15. Juni 1950 kamen in der Kreisverwaltung Neustrelitz die Landräte aller von der Grenzänderung betroffenen Landkreise mit Vertretern der beiden beteiligten Länderregierungen zusammen. Beabsichtigt war ein informatorischer Austausch einerseits über strukturelle Stärken und Schwächen aller zu transferierenden Gemeinden sowie die Festlegung roter Linien: „Es geht nicht an, daß evtl. vorher noch wichtige Geräte, Apparate und dergleichen verlagert werden.“ Nach brandenburgischer Lesart hatten mecklenburgische Stellen begonnen, Fürstenberg beispielsweise durch den Abzug der Traktoren der örtlichen MAS regelrecht „auszuplündern“. Andererseits galt es, sich auf einen „reibungslosen“ Vollzug von Übernahme und Übergabe „sofort nach Beschlußfassung der Volkskammer“ zu verständigen. Diesbezüglich „muß vor allen Dingen verhindert werden, daß gewisse Tendenzen in die Bevölkerung hineingetragen werden,“ sie habe „sich lediglich an den Ort der neuen Kreisverwaltung zu begeben“ und dort „irgendwelche Schwierigkeiten oder Nachfragen“ zu klären. Demnach würden lediglich Verwaltungseinheiten über Verwaltungsgrenzen verschoben, während über die Heimatregion hergestellte Identität offensichtlich außerhalb aller Überlegungen stand.
Mit dem Gesetz über Änderung von Grenzen der Länder vom 28. Juni 1950 beauftragte die Provisorische Volkskammer die DDR-Regierung, im Einvernehmen mit den Länderregierungen die Ländergrenzen dort zu verändern, wo es im Zusammenhang mit der Änderung der Kreisgrenzen aus wirtschafts- und bevölkerungspolitischen sowie verkehrstechnischen Gründen erforderlich erscheint. Die Details, d.h. die konkret von Kreis- und Länderwechseln betroffenen Gemeinden, enthielt dann die Durchführungsverordnung vom 13. Juli. Die Regierung in Schwerin kommunizierte die Grenzänderung im Regierungsblatt für Mecklenburg am 24. Juli lediglich in Form einer Bekanntmachung.
Bereits am 6. Juli hatte der Landrat von Templin die Inkludierung des Fürstenberger Zipfels in seinen Kreis proklamiert und am 2. August meldete schließlich auch der Rat des Kreises Neustrelitz an das Innenministerium in Schwerin, in seinem Zuständigkeitsbereich seien „die Änderungen der Kreis- und Gemeindegrenzen abgeschlossen.“ Negative Reaktionen aus der mecklenburgischen Bevölkerung sind, im Unterschied zu Austauschgemeinden in Nordostbrandenburg, nicht bekannt.
Dr. Matthias Manke
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