Der Flugzeugabsturz bei Eldena am 18. April 1944. Oder: Als Herrn Jonas der Kragen platzte und Herr Jahnke eine Dusche bekam
Archivalie des Monats April 2026


Abb.: Freiwillige Feuerwehr Eldena mit Löschwasserpumpe auf Handkarren, ca. 1929
(LAMV, 13.2-5, Nr. 1/181)
Abb.: Freiwillige Feuerwehr Eldena mit Löschwasserpumpe auf Handkarren, ca. 1929
(LAMV, 13.2-5, Nr. 1/181)
Als der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr in Eldena 1936 die öffentliche Anerkennung seiner 30-köpfigen Gruppe als sogenannte Feuerlöschpolizei einleitete, bestand sie schon einige Jahre. Wohl um 1929 ließ sich die damals 15-köpfige Gruppe mit ihrer auf einen Handkarren montierten Löschwasserpumpe fotografieren. Offensichtlich erfuhr die Wehr in der ersten Hälfte der 1930er Jahre also einen kräftigen Aufwuchs. Dessen Hintergründe können ebenso wenig schlüssig erklärt werden, wie sich das Binnenleben oder die Löscheinsätze der Wehr reflektieren lassen. Im Unterschied dazu ist ein Einsatz vom 18. April 1944 dokumentiert, der einen recht guten Einblick in den mittlerweile vom Kriegsgeschehen beeinflussten Feuerwehralltag ermöglicht.
An jenem Tag stürzte ein alliierter Bomber nahe Eldena brennend ab – vermutlich die bei einem Angriff auf Oranienburg von der deutschen Flak abgeschossene B17 Flying Fortress 42-37733, deren Besatzung sich retten konnte und in Gefangenschaft geriet. Nebst der zu Löschzwecken eingetroffenen Feuerwehr fanden sich an der – aufgrund der Explosionsgefahr nicht ganz ungefährlichen – Absturzstelle offensichtlich auch Schaulustige zahlreich ein. „Jugendliche“, so ein Augenzeuge, „[machten] sich mit Werkzeugen an dem Flugzeug zu schaffen, [spielten] mit den Maschinengewehren, und [suchten] sich Munition aus.“ Dabei handelte es sich um Reichsbahnsekretär Jahnke aus Raddenfort bei Neu Kaliß, der „einmal um das Flugzeug gegangen“ war und „etwa 2-3 m vor den verbrannten Motoren“ stand. Mitglied der noch mit den Löscharbeiten beschäftigten Feuerwehr war er ebenso wenig wie sich seine Anwesenheit überhaupt begründen ließ. Ungeachtet dessen war es ihm natürlich gar nicht recht, „plötzlich heftig (ohne vorherige Warnung) von der Feuerwehr bespritzt“ und vom Wehrführer auch noch „heftig angefegt“ zu werden: „Ich solle mich entfernen, sonst würde sich ein weiterer Wasserstrahl über mich ergießen“ oder auch eine Strafverfügung über 20 RM ergehen.
So aber ließ Herr Jahnke nicht mit sich umspringen. Bereits vor Ort ließ er den Wehrführer wissen, er sei gar nicht aufgefordert gewesen, sich zu entfernen. Im Nachgang beschwerte er sich, ein wenig subtil argumentierend, beim zuständigen Landrat in Ludwigslust. Wäre es nicht die Pflicht des Wehrführers gewesen, die neben ihm bei den nicht zerstörten Flugzeugteilen stehenden Jugendlichen „wegzujagen um Unfälle zu vermeiden?“ Wäre es nicht „richtiger, Gefahren abzuwenden, als in die Zuschauermenge spritzen zu lassen,“ die wie er „nicht ein Stück angerührt“ habe und auch gar „nichts anfassen kann, weil alles verbrannt war wo die standen.“ Ob denn der Herr Jonas, also der Eldenaer Wehrführer, „wenn er nicht richtig gehandelt hat, auf die Fehler aufmerksam gemacht werden“ könne? Ganz offensichtlich war sich Herr Jahnke weder einer Gefahr für seine eigene Sicherheit noch eines in der Versperrung von Rettungswegen begründeten Fehlverhaltens bewusst.
Das sah Herr Possehl, der mit der Klärung der Angelegenheit betraute feuertechnische Aufsichtsbeamte des Landratsamtes, nach Rücksprache mit dem Eldenaer Wehrführer ganz anders. Sowohl dieser als auch der anwesende Gendarm hätten „die Neugierigen“ im Allgemeinen und den „dauernd zwischen den brennenden Flugzeugteilen umhergegangen[en]“ Reichsbahnsekretär im Besonderen mehrfach zur Entfernung von der Brandstelle aufgefordert. Es sei eine „Unverschämtheit, sich nach Aufforderung trotzdem nicht von der Brandstelle zu entfernen, sondern vielmehr zu protestieren.“ Statt einer kleinen „Dusche“ dicht neben einem brennenden Motor wäre angebracht gewesen, „diese neugierigen Herren einmal gründlich einzuweichen. Dieses wäre auch geschehen, wenn ich zur Stelle gewesen.“
Sodann schaltete der Kreisfeuerwehrführer jedoch einen Gang zurück und ließ sich in seinem Bericht wieder mehr von sachlicher Argumentation leiten. Zum einen gab er zu bedenken, „was sollte werden, wenn die Feuerwehr dauernd durch Neugierige […] in ihrer Arbeit behindert würde, oder gar verpflichtet sein sollte, diese Herren um Freigabe des nötigen Raumes zur Brandbekämpfung zu bitten?“ Zum anderen reagierte er auf die vom Reichsbahnsekretär aufgeworfenen Fragen. An der Absturzstelle waren sowohl Gendarmerie als auch Landwacht zugegen, so dass sich die Feuerwehr auf den Brand konzentrieren konnte und nicht für die Sicherheit der Umstehenden Sorge tragen musste. Vielmehr könne sie bei der Brandbekämpfung keine Rücksicht auf Neugierige nehmen und der „sehr besonnene ruhige [Wehr-]Führer“ habe nichts getan, „was von irgend einer Seite beanstandet werden könnte.“
Der Nerv des Landrates dürfte damit getroffen worden sein. Er ließ den Eisenbahner wissen, er habe aufgrund kriegsbedingter Personalknappheit und außerordentlicher Belastung seiner Dienststelle die Bearbeitung solcher nicht kriegswichtigen Sachverhalte einstellen lassen. Das sei sicherlich nachvollziehbar und im Übrigen ein schuldhaftes Verhalten des Eldenaer Feuerwehrmannes nicht festzustellen: „Wenn Schaulustige bei einem brennenden Flugzeug herumstehen, dürfen diese sich nicht wundern, wenn sie einen Wasserstrahl aus der Feuerlöschspritze erhalten.“ Ob es sich bei selbiger noch um das Gerät handelte, das auf dem Foto von 1929 zu sehen ist, ist nicht bekannt.
Dr. Matthias Manke
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