Im Himmel gibt’s kein Bier. Der mecklenburgische Hofrat Abraham Keyser und das Hildesheimer Braurecht

Archivalie des Monats Juni 2026

Bier galt lange Zeit als Grundnahrungsmittel. Da Wasser häufig verunreinigt war, gab man jenem nahrhaften Getränk den Vorzug. Allerdings darf nicht jeder in der Frühen Neuzeit Bier brauen. Eine ausdrückliche Genehmigung ist unabdingbar, um nicht den Ärger der Behörden auf sich zu ziehen. So stellt die Stadt Hildesheim Abraham Keyser am 25. Juni 1645 eine Urkunde aus, die ihm, seiner Frau und ihren Erben, geboren und ungeboren, das Recht zum Bierbrauen verleiht. Falls er oder seine Familie nach Hildesheim ziehen und sich dort niederlassen, dürfen sie und ihre Kinder wie andere Bürger das örtliche Braurecht und die Braugilde nutzen.

Abb. 1: Urkunde vom 25. Juni 1645. Bürgermeister und Rat der Stadt Hildesheim verleihen Dr. Abraham Keyser, fürstlich-mecklenburgischer Geheimer Rat und Hofrat, seiner Frau und ihren jeweiligen Erben das Braurecht der Stadt HildesheimDetails anzeigen
Abb. 1: Urkunde vom 25. Juni 1645. Bürgermeister und Rat der Stadt Hildesheim verleihen Dr. Abraham Keyser, fürstlich-mecklenburgischer Geheimer Rat und Hofrat, seiner Frau und ihren jeweiligen Erben das Braurecht der Stadt Hildesheim

Abb. 1: Urkunde vom 25. Juni 1645. Bürgermeister und Rat der Stadt Hildesheim verleihen Dr. Abraham Keyser, fürstlich-mecklenburgischer Geheimer Rat und Hofrat, seiner Frau und ihren jeweiligen Erben das Braurecht der Stadt Hildesheim

Abb. 1: Urkunde vom 25. Juni 1645. Bürgermeister und Rat der Stadt Hildesheim verleihen Dr. Abraham Keyser, fürstlich-mecklenburgischer Geheimer Rat und Hofrat, seiner Frau und ihren jeweiligen Erben das Braurecht der Stadt Hildesheim

Abb. 2: Das Siegel der Stadt Hildesheim in geöffneter KapselDetails anzeigen
Abb. 2: Das Siegel der Stadt Hildesheim in geöffneter Kapsel

Abb. 2: Das Siegel der Stadt Hildesheim in geöffneter Kapsel

Abb. 2: Das Siegel der Stadt Hildesheim in geöffneter Kapsel

Besiegelt wird dies mit dem Stadtsekret, wie es am Ende des Textes heißt, also mit dem „geheimen“ Stadtsiegel für vertrauliche Angelegenheiten. Es ist gut geschützt in einer Siegelkapsel aus gedrechseltem Holz verborgen. Nach vorsichtiger Öffnung ihres Deckels ist im dunklen Wachs der Abdruck des Stadtsiegels mit dem Wappen zu erkennen, das Kaiser Karl V. (1500–1558) 1528 der Stadt Hildesheim verleiht: Ein halber Reichsadler über einem quadrierten Schild.

Wer war Abraham Keyser? In der Urkunde wird er als fürstlich-mecklenburgischer Geheimer und Hofrat, Doktor beider Rechte, edel, fest und hochgelehrt, bezeichnet. Seinen bemerkenswerten Werdegang würdigt der Archivar Peter-Joachim Rakow im vierten Band des Biographischen Lexikons für Mecklenburg. Abraham Keyser, auch Kayser oder Keiser geschrieben, wird am 26. März 1603 in Soest in eine vermögende Familie geboren. Er besucht Hohe Schulen in Soest, Bremen, Hannover und in Hildesheim, wo er sich sechs Jahre lang bis 1622 aufhält und aufgrund seiner guten Leistungen gefördert wird. Nach einem Studium der Rechte in Helmstedt kehrt er knapp drei Jahre später zurück und wird zunächst Anwalt, danach Legationssekretär der Stadt. Der Dreißigjährige Krieg, der von 1618 bis 1648 dauerte, bestimmt ab jetzt über lange Zeit sein Leben. Im Jahr 1632 verliert er bei der Einnahme Hildesheims durch die kaiserlichen Truppen unter Führung von Gottfried Heinrich zu Pappenheim (1594–1632) Haus und Hof. Sein Weg führt anschließend über Braunschweig, an die Universität Rostock, nach England und Frankreich sowie an die Universität Leiden. Er erteilt Adligen und anderen Studenten Unterricht. Im Jahr 1638 geht er nach Hamburg, wo er als geschickter Anwalt auf sich aufmerksam macht. Herzog Adolf Friedrich I. von Mecklenburg-Schwerin (1588–1658) bestellt ihn daraufhin zunächst zu seinem Archivar, beauftragt den weitgereisten und erfahrenen Juristen jedoch alsbald mit der Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten. Der Landesherr ernennt den inzwischen zum Doktor beider Rechte promovierten Keyser 1643 zum Geheimen und Legationsrat. Im Jahr darauf entsendet er ihn als Vertreter der Herzöge von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow zum großen Friedenskongress der Kriegsparteien – dem Heiligen Römischen Reich, Frankreich und Schweden – nach Münster und Osnabrück. Fast alle großen europäischen Mächte und die Reichsstände schicken seinerzeit Gesandte dorthin, um Friedensverträge auszuhandeln. Die Hildesheimer Urkunde für Abraham Keyser wird genau zu dem Zeitpunkt ausgestellt, an dem sich die Verhandlungen, die das Ende des Dreißigjährigen Krieges bedeuten sollten, intensivieren. Vielleicht hofft er auf einen baldigen Abschluss und ersehnt sich ein ruhigeres Leben mit seiner Familie in Hildesheim, wo er schon einige Jahre als junger, angesehener Mann verbrachte. Seine Frau erhielt 1644 das dortige Bürgerrecht. Doch Keyser bleibt über den gesamten fünfjährigen Verhandlungszeitraum in Osnabrück, abgesehen von einigen Reisen nach Schwerin zwecks Beratungen über Kompromisslösungen. Seine Einflussmöglichkeiten auf die Verhandlungen sind aufgrund der aus dem Krieg hervorgegangenen Schwäche Mecklenburgs gering. Am 24. Oktober 1648 unterzeichnet er den Friedensvertrag, der als Westfälischer Friede in die Geschichte eingeht. Schweden erhält Wismar samt Seehafen, den Ämtern Poel und Neukloster als Reichslehen, Mecklenburg dagegen nur eine geringfügige Entschädigung.

Abb. 3: Porträt Abraham Keysers. Kupferstich von Cornelius Galle d. J. nach einem Gemälde von Anselm van Hulle, 1649Details anzeigen
Abb. 3: Porträt Abraham Keysers. Kupferstich von Cornelius Galle d. J. nach einem Gemälde von Anselm van Hulle, 1649

Abb. 3: Porträt Abraham Keysers. Kupferstich von Cornelius Galle d. J. nach einem Gemälde von Anselm van Hulle, 1649

Abb. 3: Porträt Abraham Keysers. Kupferstich von Cornelius Galle d. J. nach einem Gemälde von Anselm van Hulle, 1649

Gerade aus Osnabrück nach Schwerin zurückgekehrt, hat Herzog Adolf Friedrich I. weitere Aufgaben für Keyser, wie die Schlichtung von Erbstreitigkeiten seiner Frau Maria Katharina (1616–1665). Zudem weilt er zwischen 1649 und 1651 häufig als Diplomat am kaiserlichen Hof in Wien. Für die Familie Keyser gibt’s kein Bier. Ein Umzug nach Hildesheim und die Nutzung des Braurechtes kommen nicht zustande. Keyser scheint sich wohl weiterhin nach seiner Heimatregion zu sehnen. Als er 1652 in seiner Geburtsstadt Soest die Stelle als Syndikus anzunehmen gedachte, stimmt der Herzog dem nicht zu. Er möchte ihn weiterhin in seinen Diensten halten. Während Amtsgeschäften in Doberan stirbt Abraham Keyser 49-jährig am 30. September 1652 an „hitzigem Fieber“. Die letzte Ruhe findet er im Dom zu Ratzeburg. Seine Witwe Dorothea Sophia († vor Juli 1669), die zum Zeitpunkt seines Todes zum sechsten Mal schwanger ist, zieht mit ihren Kindern zunächst nach Ratzeburg, später nach Wanzka ins Herzogtum Güstrow.

Dr. Heike Krause

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