Sehen und Gesehen-Werden - auf den Standort des Betrachters kommt es an

Denkmal des Monats August 2021

Berücksichtigung der landschaftsprägenden Denkmale und deren Erscheinungsbilder im Prozess der Bewertung der möglichen Beeinträchtigung durch raumwirksame Vorhaben

Abb. 1. Granzin, Lkr. Ludwigslust-Parchim, Ausschnitt Messtischblatt Nr. 2437 von 1919, Herzberg.Details anzeigen
Abb. 1. Granzin, Lkr. Ludwigslust-Parchim, Ausschnitt Messtischblatt Nr. 2437 von 1919, Herzberg.

Abb. 1. Granzin, Lkr. Ludwigslust-Parchim, Ausschnitt Messtischblatt Nr. 2437 von 1919, Herzberg.

Abb. 1. Granzin, Lkr. Ludwigslust-Parchim, Ausschnitt Messtischblatt Nr. 2437 von 1919, Herzberg.

Der Ausbau von regenerativen Energien in Form von Photovoltaik-, Solar- und Windkraftanlagen in der Kulturlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns führt zunehmend zu Herausforderungen im denkmalpflegerischen Abstimmungsprozess. Insbesondere Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von inzwischen bis zu 260 m können das Landschaftsbild weiter Teile der historischen Kulturlandschaft verändern, mit teilweise großen Auswirkungen auch für den Denkmalbestand des Landes.

Während für die Belange des Siedlungs- oder Waldschutzes beispielsweise feste Abstandsangaben bestimmt wurden gibt es solche für die Belange des Denkmalschutzes nicht. Hier ist es jeweils erforderlich, mögliche Auswirkungen geplanter Windkraftanlagen auf den Denkmalbestand im Rahmen von Einzelfallprüfungen zu untersuchen. Dabei sind insbesondere die raumwirksamen, bzw. auf Fernwirkung angelegten Denkmale, wie z.B. Guts- und Schlossanlagen, Kirchen oder Parkanlagen, nicht nur hinsichtlich ihrer Substanz, sondern auch in Bezug auf ihre Raumwirkung, also ihrer ´Ausstrahlung´ in die Umgebung, zu analysieren und vor Beeinträchtigungen zu schützen. Denn die historischen Sichtbeziehungen aus dem Denkmal in die Landschaft und umgekehrt, aus der Landschaft auf die Denkmale, sind substantieller Teil der Denkmaleigenschaft zahlreicher Kulturdenkmale. Die Frage, ob eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Denkmals durch die geplanten Windkraftanlagen zu erwarten ist, ist u.a. von der Bauweise des Denkmals, der topografischen Lage, der Lage im Ort, der bereits bestehenden Vorbelastungen sowie der unterschiedlichen Sichtbeziehungen innerhalb der Ortsstruktur und mit der umgebenden Landschaft abhängig.

Bei der Bewertung des Vorhabens auf die mögliche Denkmalbeeinträchtigung gewinnen neben entsprechenden Fachgutachten die GIS-basierte Sichtbarkeitsanalysen und die realitätsnahen Visualisierungen der geplanten Windkraftanlage immer mehr an Bedeutung. Im Frühjahr dieses Jahres konnte unter Mitwirkung des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern die Handreichung: "Gute fachliche Praxis für die Visualisierung von Windenergieanlagen", zu finden als Download auf der Webseite: www.fachagentur-windenergie.de, publiziert werden. Sie stellt eine gute Grundlage für die Erstellung entsprechend qualifizierter Visualisierungen dar und kann ergänzend für die Erarbeitung von möglichen denkmalgerechten Lösungsansätzen bei raumwirksamen Vorhaben hilfreich sein.

Für das Erscheinungsbild eines Denkmals ist es entscheidend, welche der möglichen Sichten die prägendsten und deshalb schutzwürdig sind. Die Bestimmung der Sichtbeziehungen ist ein Ergebnis der Auswertung bzw. Überlagerung der unterschiedlichen Zeitschichten und wird u.a. auf der Grundlage der historischen topografische Karten (Stadtpläne, Urmesstischblätter, Messtischblätter), des historischen Bildmaterials, historischen Postkarten, Luftbilder, Geländemodelle sowie der aktuellen Situation vor Ort durchgeführt. Die Praxis hat gezeigt, dass es sinnvoll ist, in Abstimmung mit den unteren Denkmalschutzbehörden und der Denkmalfachbehörde die relevanten und repräsentativen Denkmalansichten bzw. Betrachtungspunkte am Beginn einer Untersuchung abzustimmen, um eine sinnvolle Visualisierung erarbeiten zu können.

An den ausgewählten Beispielen von zwei ehemaligen Gutsanlagen in Schönfeld (Abb. 8-13) und Mühlen Eichsen (Abb. 14-19), der Kirche in Granzin (Abb. 1-7) als Landmarke sowie der Parkanlage in Hohen Luckow (Abb. 20-25) werden nachfolgend die vielfältigen Sichten, u.a. Hauptansicht, Gartenansicht, Blickachse, Aussicht, und ihre jeweilige Relevanz für die Erlebbarkeit des Denkmals exemplarisch veranschaulicht.

Dr. Ewa de Veer

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