Potentiale erkennen – Synergien nutzen. Fünf Jahre Zusammenarbeit mit der Hochschule Neubrandenburg

Denkmal des Monats März 2022

Abb. 1. Marihn, Lkr. Mecklenburgische Seenplatte, Blick in der Gutspark.Details anzeigen
Abb. 1. Marihn, Lkr. Mecklenburgische Seenplatte, Blick in der Gutspark.

Abb. 1. Marihn, Lkr. Mecklenburgische Seenplatte, Blick in der Gutspark.

Abb. 1. Marihn, Lkr. Mecklenburgische Seenplatte, Blick in der Gutspark.

Seit fünf Jahren gibt es eine Kooperation zwischen der Hochschule Neubrandenburg, Lehrstuhl Geschichte der Gartenkunst und Gartendenkmalpflege und dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern (LAKD M-V), auf dem Gebiet der Gartendenkmalpflege. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit sind in dieser Zeit mehrere Semester- und Bachelorarbeiten entstanden, die das Potential dieser Kooperation wiederspiegeln.

An der Hochschule Neubrandenburg wird im 7. Semester das Pflichtfach "Gartendenkmalpflege" gelehrt. Der Lehrinhalt dieses Kurses besteht darin, den Studierenden die praktische Anwendung des FLL-Fachberichtes "Leistungskatalog für die Erarbeitung Gartendenkmalpflegerischer Zielplanungen" näher zu bringen. Dafür wird in dieser Lehrveranstaltung, immer im Wintersemester, anhand eines konkreten Objektes, semsterbegleitend eine Denkmalpflegerische Zielstellung (DZ) erarbeitet. Hierzu sind folgende Schritte notwendig, die in Teamarbeit von den Studierenden über ein halbes Jahr mit fachkundiger Begleitung durch die Lehrende erarbeitet werden: Eine profunde Bestandsaufnahme des heutigen Ist-Zustandes der historischen Grünanlage, wobei alle vegetativen und auch baulichen Elemente der Grünanlage erfasst werden; die Einordnung in den historischen Kontext des Objektes durch intensives Archiv- und Quellenstudium; eine Einordnung der Denkmalwertigkeit des Bestandes, um daraus eine Zielstellung für das Objekt mit seiner Denkmalsubstanz zu entwickeln.

Ziel ist es, mit den Studierenden zusammen, für die Eigentümer der Grünanlage eine solche Fachplanung zu entwickeln, die letztendlich nach dem Denkmalschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern § 7 (Genehmigungspflichtige Maßnahmen), Absatz 2 und 3 durch das LAKD M-V ins Benehmen genommen werden kann.

Im Rahmen der Lehrveranstaltung sind folgende denkmalpflegerischen Zielstellungen erarbeitet worden:

Der Gutspark am Gutshaus von Marihn im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Abb. 1) weist sich durch einen sehr gut erhaltenen Altbaumbestand, sowie die für diese Anlagen typischen Elemente, wie einen noch begehbaren Belt Walk, eine sehr dominante Sichtbeziehung über die ausladenden Wiesenbereiche und eine Teichanlage in die freie Landschaft aus. Außerdem gibt es in Marihn einen ehemaligen Obstgarten, der bis heute anhand alter Obstbaumbestände gut zu erkennen ist. Bei dem Mahriner Gutspark stand insbesondere die Frage im Raum, in wie weit die Einbringungen der BUGA aus dem Jahr 2009 schon zum Denkmalbestand gezählt werden können.

Strukturell ähnliche Gutsparkanlagen wurden in den nachfolgenden Jahren untersucht.

Der Gutspark in Klein Lukow bei Neubrandenburg zeichnet sich zum einen durch einen beeindruckenden Altbaumbestand aus, allerdings ist dieser Park auch geprägt durch einen zu DDR-Zeiten im Park installierten Fußballplatz. Hier galt es, zwei sehr unterschiedliche Funktionen der Freifläche in Einklang zu bringen.

Ähnlich aufgebaut wie Klein Lukow ist der Gutspark in Neuenkirchen bei Neubrandenburg (Abb. 2). Das kurz nach 1900 entstandene neue Gutshaus ist umgeben von einem etwas älteren landschaftlich geprägten Gutspark, in dem sich neben einem geschwungenen Wegesystem mit Belt Walk und Green Belt auch die typischen topographischen Merkmale einer Teichanlage und freie Wiesenbereiche finden lassen. Ausgestattet ist dieses Zusammenspiel mit wunderschönen Altbäumen wie Buchen, Linden, Kastanien und Eichen. In der eher introvertierten, also auf das Innere ausgerichteten Anlage, konnte von den Studierenden auch die ehemalige Anlage eines Tennisplatzes aus den 1920 Jahren nachgewiesen werden, der heute zum Denkmalbestand mitgezählt werden kann.

Noch weiter zurück reicht die Geschichte des Gutsparks in Kölzow, Landkreis Rostock (Abb. 3). Hier findet sich als erste gestalterische Intervention ein alter Turmhügel aus dem 13. Jahrhundert. Er diente als Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der Gesamtanlage, die sich Anfang des 19. Jahrhunderts als Gutsanlage mit kleinen Gartenpartien in den Quellen nachweisen lässt. In der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde dann das neue Gutshaus errichtet, von welchem aus sich ein weitläufiger Park erstreckt, ganz im Stile des damaligen Zeitgeschmacks der landschaftlichen Gestaltung. Als Übergang zwischen diesem intensiv gestalteten Park und der umgebenden Landschaft hat es in Kölzow auch einen sogenannten Hirschgarten gegeben, der von den Besitzern als Jagdgebiet genutzt wurde. Diese Bereiche sind heute als Wald geschützt, was die Frage in der Lehrveranstaltung aufgeworfen hat, wie man die Idee von Gestaltung (Park) und Natur (Wald) in Einklang bringen kann.

Mit einem weiteren wichtigen Thema der Gartendenkmalpflege hat sich eine Gruppe von Studierenden im Jahr 2020 beschäftigt. Hier ging es um die Entwicklung und den heutigen Bestand der Außenanlagen des Krankenhauses von Ueckermünde (Landkreis Vorpommern-Greifswald). Die in Pavillonbauweise um 1900 entstandene Anlage zeigt die typischen Merkmale der neuen Erkenntnisse zum Zusammenhang zwischen medizinischer Versorgung und den dazu notwenigen Freiräumen. So sind u.a. an den Gebäuden durch Stellung der Seitengebäude kleine Hofanlagen angelegt worden, die mit ihrem sehr privaten Charakter der Abgeschiedenheit dem Aufenthalt für Tuberkulosekranke dienten. Hier konnte man auf Liegen, abgeschirmt von den anderen Patienten, frische Luft atmen, was erheblich zum Genesungsprozess beitrug.

Direkt vor der Haustür der Hochschule liegend, haben sich Studierenden mit dem für Neubrandenburg und auch anderen Städten in Mecklenburg-Vorpommern wichtigen Thema der Erhaltung von Wallanlagen auseinandergesetzt (Abb. 4). Bei diesem Projekt galt es in erster Linie, die vorliegende Denkmalpflegerische Zielstellung insbesondere im Bereich der Bestanderfassung zu überarbeiten. Weiterhin ging es auch darum, die neueste Idee der Nutzung des Walls zu bewerten. Dabei ging es vorrangig um die Frage, in wie weit eine Jahrhunderte alte Wallanlage, welche Garten- und Bodendenkmal ist, als Spielplatz und Freizeitort für heutige Nutzungen in die Planungen mit einbezogen werden darf. Insbesondere die Frage nach dem Schutz der uralten Hute-Eichen, die sich auf dem Wall in Neubrandenburg noch in erstaunlich hoher Menge finden lassen, stand bei diesem Jahrgangsprojekt im Mittelpunkt.

Die Außenanlagen der Wasserburg in Turow (Landkreis Vorpommern-Rügen), die erstmals 1387 erwähnt wurde, sind, wie die Bestandsaufnahme und das Quellenstudium eindeutig belegen konnten, geprägt von einem ursprünglich das Gebäude vollständig umfassenden Ringgraben. Im 19. Jahrhundert wurde zudem der gesamte Zugangs- bzw. Eingangsbereich, welcher südlich der Burg liegt, in eine Parkanlage im englischen Stil umgestaltet. Heute wird das Gelände größtenteils landwirtschaftlich genutzt, wobei die historischen Spuren der Ringwallanlage und der Parkanlage dabei erhalten werden.

Im Zuge von Bachelorarbeiten haben sich Studierende intensiv mit denkmalpflegerischen Fragestellungen auseinandergesetzt, die ebenfalls eine hohe Relevanz für die Arbeit des LAKD M-V aufwiesen: In einer solchen Abschlussarbeit zum Park in Neubukow (Landkreis Rostock) konnte differenziert nachgewiesen werden, dass es sich bei dieser Anlage um eine der wenigen erhalten Volksparkanlagen in Mecklenburg-Vorpommern handelt. Als Idee der grünen Oase und als Bewegungsausgleich in den Städten entstand Ende des 18. Jahrhunderts die Idee des Volksgartens. Er sollte ein Gegengewicht zu dem Druck der stetig wachsenden Bebauung während der Industrialisierung bilden. Der Volksgarten war für die breite Masse der Bevölkerung vorgesehen. Aus der Idee entwickelten sich Ende des 19. Jahrhunderts die so genannten Volksparks. Die Begriffstrennung symbolisiert, dass, anders als bei den Volksgärten, nicht mehr der optische Reiz im Vordergrund stand, sondern vermehrt die Bedürfnisse der Nutzer Berücksichtigung fanden. Zentrale Sport- und Spielflächen und ein reduziertes Wegesystem sind charakteristisch für Volksparks. Die Parkanlage "Neubukower Anlagen" im Süd-Westen der Stadt Neubukow entstand 1867 und wurde 1900 erweitert. Sie umfasst neben drei Gedenksteinen für Kriegsopfer eine teils historische Bepflanzung bzw. ein gut erkennbares Wegesystem. Außerdem gehören zu der Anlage auch zwei Rasensportflächen mit dazugehörigen Nebengebäuden.

Ein auch über ein Semester angelegtes Projekt, kombiniert mit einer sehr ausführlichen Bachelorarbeit hat sich im Jahr 2021 mit dem Thema der Auswirkungen des Klimawandels auf den Baumbestand in denkmalgeschützten Parkanalgen beschäftigt. Das prominente Untersuchungsgebiet – der Schlosspark von Hohenzieritz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) – bot dabei ein immens hohes Untersuchungspotential bezüglich der durch die klimatischen Veränderungen hervorgerufenen Schädigungen an Bäumen (Abb. 5). Neben der durch Trockenheit entstehenden Beeinträchtigungen an den Bäumen sind vor allem Pilze und Bakterien ein großer Schadensverursacher geworden. Die ausführlichen Ergebnisse dieser über ein Jahr lang geführten Untersuchungen lassen sich im aktuellen Heft "KulturERBE in Mecklenburg und Vorpommern", herausgegeben vom Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern, nachlesen.

Caroline Rolka

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