Raben Steinfeld – eine Parklandschaft im Focus einer interdisziplinären Zusammenarbeit von Denkmalpflege und Forst zur Umsetzung eines Konzeptes für einen Europabuchenwald

Denkmal des Monats Juli 2026

Abb. 5. Raben Steinfeld, Lkr. Ludwigslust-Parchim, Park, Sichtachse nach Schwerin, 2026.Details anzeigen
Abb. 5. Raben Steinfeld, Lkr. Ludwigslust-Parchim, Park, Sichtachse nach Schwerin, 2026.

Abb. 5. Raben Steinfeld, Lkr. Ludwigslust-Parchim, Park, Sichtachse nach Schwerin, 2026.

Abb. 5. Raben Steinfeld, Lkr. Ludwigslust-Parchim, Park, Sichtachse nach Schwerin, 2026.

Unter meinen alten Buchen, Die wie Himmelssäulen stehn, Möcht ich dich, o Ruhe, suchen, Möcht den Himmel wiedersehen, Wie er durch die dunklen Äste
Zwiefach schön und hehr erscheint. Dann seh ich gewiss das Beste,
Erd und Himmel eng vereint.
[…]

(Georg von Mecklenburg-Strelitz, Bei der Erinnerung des Buchenwaldes bei Lüttenhagen, 19. Jahrhundert)

Schon Georg von Mecklenburg-Strelitz (1779–1860) preist in seinem Gedicht aus der Mitte des 19. Jahrhunderts den Buchenwald bei Lüttenhagen als einen Ort, in dem die Bäume wie Säulen in den Himmel streben. Diese Beschreibung spiegelt poetisch die phänotypische Erscheinung von dichten Buchenwaldbeständen wider, oft auch als Hallenwald bezeichnet.

Zu finden ist ein solcher Hallenwald in Raben Steinfeld, am südlichen Ende des Schweriner Sees in Mecklenburg. Der heute denkmalgeschützte Park ist bereits auf einigen Kartenwerken aus dem 18. und frühen 19. Jahrhundert als Waldnutzfläche bzw. auch mit ersten Spazierwegen am Steilufer verzeichnet. Diese ersten parkähnlichen Strukturen werden ab 1851 durch die Planungen des Hofgärtners Theodor Klett (1808–1882), die über 10 Jahre bis zur Fertigstellung andauern, in einen zeittypischen Landschaftspark umgewandelt. Bis heute sind die prägenden Elemente dieser Gestaltung – die Topographie mit ihren raumübergreifenden Sichtbeziehungen, das Wegesystem, die Einzelbaumpflanzungen und auch die waldartigen Strukturen als Sichtbegrenzungen – deutlich ablesbar und erfahrbar.

Im Rahmen der Gesamtkomposition des Parks spielt die Buche als prägende Baumart dabei eine herausragende Rolle. Durch die, je nach Standort und Belichtungsverhältnissen, sehr unterschiedlichen Wuchseigenschaften von Buchen entsteht ein sehr charakteristisches Gestaltungsbild, das sich gerade in landschaftlich angelegten historischen Gärten, also der Historischen Kulturlandschaft, sehr großer Beliebtheit erfreut hat – die hallenartige Erscheinung durch im Engstand stehende Bäume in Kombination mit oftmals durch Schleppäste entstehenden dichten Saumbereichen und sehr prägnant wirkenden Einzelbäumen (Abb. 1-7).

In einem gemeinsamen Forschungsprojekt zur Etablierung eines Europabuchenwaldes1, initiiert vom Forstlichen Versuchswesen der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern, der Hochschule Neubrandenburg und der Gemeinde Raben Steinfeld soll in den kommenden Jahren eine wissenschaftlich fundierte, aber auch praxisorientierte Ziel- und Pflegeplanung für den Park in Raben Steinfeld in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen überwiegend heimischen Buchenwaldstrukturen erarbeitet werden. Dabei soll der besondere Fokus auf dem Erhalt des historischen Parkbestands mit seinen Denkmaleigenschaften liegen und diesen, den Park, gleichzeitig als Schutzgut des Naturschutzes bzw. des Waldes behandeln. Dies bedeutet einerseits, auf die natürlichen Veränderungsprozesse – z. B. tages- oder jahreszeitliche bzw. altersbedingte Veränderungen, die dem Wesen eines Gartens zugrunde liegen, durch Erhaltungs- und Pflegekonzepte zu reagieren. Andererseits werden diese natürlichen Veränderungsprozesse aber auch durch klimabedingte und biologische Kalamitäten verstärkt, welche insbesondere die Pflanzen erheblich schädigen können. Langfristig betrachtet führen diese Veränderungsprozesse zum Verlust der Denkmalsubstanz und gleichzeitig der Vegetation im Sinne ihrer ökologischen Wertigkeit. Auf diese Prozesse gilt es zu reagieren mit entsprechenden Langzeitkonzepten, die die Resilienz des Parks insgesamt stärken. Diese sowohl natürlichen als auch anthropogen verursachten Veränderungsprozesse erfordern deshalb Zielkonzepte zum Erhalt der historischen Anlage, die die naturschutzfachlichen, forstwirtschaftlichen und denkmalpflegerischen Ansprüche an das Objekt erfüllen.

Geregelt sind diese fachspezifischen Belange jeweils auf Grundlage der einzelnen Gesetzgebungen, zum einen in dem auf Landesebene geregelten Denkmalschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. Gleichzeitig untersteht der Schutz eines Gartens, eines Grünraumes als Naturgut, zum anderen aber auch der Gesetzgebung des Bundesnaturschutzgesetzes bzw. den jeweils geltenden Landesgesetzten. Es kann aber auch der Fall eintreten, dass, abhängig vom jeweiligen Schutzgutgegenstand, der denkmalgeschützte Grünraum durch das Bundeswaldgesetz bzw. den darauf reagierenden jeweiligen Landeswaldgesetzen geschützt ist, denn ein unter Denkmalschutz stehender Freiraum, als nach DSchG M-V eingetragenes Baudenkmal, unterliegt in der Regel gleichzeitig entweder auch der Gesetzesregelung des Naturschutzes oder des Forstrechtes. Die dafür notwendigen jeweiligen Fachberichte müssen im Vorfeld fachspezifisch ausgearbeitet werden, um dann, in einem zweiten Schritt und in der Regel als Kompromiss, zu einem gemeinsamen, inter- disziplinären Zielkonzept zusammengeführt zu werden.

Diese Zukunftsszenarien und auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein solches Projekt werden ausführlich im Rahmen des Denkmalgespräches am 02. September 2026 besprochen und sollen dort mit einem breiten Fachpublikum diskutiert werden.

Im Rahmen von Fachbeiträgen und einer Exkursion durch den Park werden die unterschiedlichen Blickwinkel auf das Projekt vorgestellt:

  • aus Sicht der Gemeinde als Antragstellerin für das Fördermittelprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz),
  • aus Sicht der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern als federführende Projektleitung bezüglich der Umsetzung des Konzeptes für die waldartigen Teilbereiche im Park von Raben Steinfeld,
  • aus denkmalfachlicher Sicht (Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern) bezüglich der Wahrung des Zieles zum Erhalt des denkmalgeschützten Parks Raben Steinfeld,
  • und schließlich auch aus praktischer Sicht zur aktuellen Bestandsanalyse insbesondere bezogen auf die gerade vorherrschenden Schadensbilder an den Bäumen im Park Raben Steinfeld.

Die Anmeldung für das Denkmalgespräch, das kooperativ mit der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird, wird demnächst auf der Seite des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege veröffentlicht.

Prof. Dr. Caroline Rolka

Fußnoten

1 In dem Projekt für einen Europabuchenwald Raben Steinfeld werden zur Neuaufforstung der im Park befindlichen Waldbereiche und auch Einzelstandorte Herkünfte von Buchen aus verschiedenen Regionen Europas verwendet, um so als Mischpflanzungen deren Anpassungsfähigkeit im Norddeutschen zu testen.

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