Von Fischern, Bauern und Büdnern - Die Büdnerei 165/166 in Wustrow auf dem Fischland

Denkmal des Monats Juli 2021

Abb. 1. Wustrow, Lkr. Vorpommern-Rügen, Fischlandhaus, Neue Straße 38, 2020Details anzeigen
Abb. 1. Wustrow, Lkr. Vorpommern-Rügen, Fischlandhaus, Neue Straße 38, 2020

Abb. 1. Wustrow, Lkr. Vorpommern-Rügen, Fischlandhaus, Neue Straße 38, 2020

Abb. 1. Wustrow, Lkr. Vorpommern-Rügen, Fischlandhaus, Neue Straße 38, 2020

In Wustrow und auf dem Fischland waren Landwirtschaft und Fischerei lange Zeit der einzige Broterwerb der Einwohner. Zunächst zu den Besitzungen des Klosters zu Ribnitz gehörend, gelangte das Fischland ab 1669 in domanialen Besitz und unterstand damit direkt der herzoglichen Landesherrschaft. Nach und nach gewann die Schifffahrt an Bedeutung vor der Fischerei und trug dazu bei, Wustrow und das Fischland im 18. und 19. Jahrhundert wirtschaftlich zu stärken. Ab dem Ende des 19. Jahrhunderts kam als weiterer Broterwerb der Tourismus hinzu, als Künstler das Fischland für ihre Malerei entdeckten, sich ansiedelten und dazu beitrugen, dass zunehmend Badegäste auf die landschaftlich reizvolle Region aufmerksam wurden. Die geschichtliche Entwicklung Wustrows wirkte sich prägend auf die Bebauung aus und lässt sich auch heute noch gut anhand der verschiedenen Baustile im Ortsbild ablesen.

Der älteste Kern Wustrows befand sich rund um die im südlichen Teil des Ortes gelegene Kirche sowie entlang der daran vorbeiführenden, nordsüdlich verlaufenden Hauptstraße (heute Ernst-Thälmann-Straße), einer Durchgangsstraße, die Wustrow mit Nie- und Althagen verbindet. Hier befand sich vom 15. bis zum frühen 18. Jahrhundert die älteste Bebauung, die zunächst aus Bauernhöfen und Katen bestand und in der Folge durch Büdnereien ergänzt wurde. In Wustrow war es den Bauern ab 1717 gestattet, Teile ihrer Pachtländereien an Büdner, sogenannte Kleinbauern, zu vergeben, so dass hier früher Büdnereien nachweisbar sind als im übrigen Mecklenburg. Erst der Erlass einer landesweiten Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern durch den Herzog im Jahr 1753 führte in ganz Mecklenburg zu einer verstärkten Bautätigkeit von Büdnereien mit dem Ziel, die Abwanderung der ländlichen Bevölkerung zu verhindern. Zu einer Büdnerei gehörte ein kleines Stück Ackerland, ein Hausgrundstück mit dem Wohnhaus und etwas Gartenland. Büdnereien waren reine Familienbetriebe, in denen die Büdnerfamilien ihren Lebensunterhalt mit der Landwirtschaft verdienten, oft jedoch zusätzlich einem weiteren Lohnerwerb nachgehen mussten, um ein Auskommen zu haben. Die Bauernhäuser, Büdnereien und Katen in Wustrow bestanden ursprünglich aus Fachwerk mit Lehmstakenwänden und waren mit Rohrdächern bedeckt. Bauernhäuser sind im Ort keine mehr überliefert, aber ein Katen nahe der Kirche, Karl-Marx-Straße 2, bezeugt noch diese frühe Siedlungsphase. Laut einer Balkeninschrift wurde er 1683 erbaut. Der Katen ist die kleinste Hausform in Wustrow, ein eingeschossiger Bau mit ursprünglich tief herabgezogenem Walmdach und traufseitiger Erschließung, also dem Eingang an der Längsseite. Die Bezeichnung "der Katen" oder "die Kate" ist im allgemeinen Sprachgebrauch auch ein Sammelbegriff für alle Häuser der Ortsansässigen, die einem sozial niedrigeren Stand angehörten, als dem des Bauern – zu diesen zählen beispielsweise der Hirten- oder Fischerkaten, das Schifferhaus sowie Büdnereien und Häuslereien.

Während es um 1580 insgesamt 24 Bauernhöfe in Wustrow gab – wie aus Archivalien hervorgeht – reduzierte sich die Anzahl nach 1700 auf 16 Höfe. Dafür stieg die Anzahl an Büdnereien kontinuierlich: 1731 waren es schon 57 Büdnereien, 1819 wurden bei einer Volkszählung 122 Büdnerstellen registriert. Vermutlich hatte die 1753 erlassene Verordnung des Herzogs zur Ansiedlung von Büdnern auch in Wustrow die Bautätigkeit von Büdnereien vorangetrieben. Dieser Haustyp unterscheidet sich vom üblichen Katen vor allem durch seinen Eingang, der stets an der Giebelseite liegt, und den daran anschließenden Flur mit der sogenannten "Hochdiele": Die hohe Diele ist ein charakteristisches Merkmal der Büdnereien, die im 18. und frühen 19. Jahrhundert in Wustrow und auf dem Fischland erbaut wurden. Für den Haustyp ist auch der Begriff "Fischlandhaus" oder "Hochdielenhaus" gebräuchlich. Das Hochdielenhaus ist im Ursprung ein kleines Bauernhaus, das in seiner Struktur einer verkleinerten Form des niederdeutschen Hallenhauses – das noch in Barnstorf erhalten ist – entspricht. Das Hochdielenhaus besitzt eine von der Giebelseite aus längs durchgehende Diele mit einer auf circa 3,5 Meter hochgesetzten Decke. Sie diente als Tenne, in der das Korn gedroschen werden konnte. Die Diele durchschnitt das Haus nicht mittig, sondern rechts der Diele gab es einen etwas größeren Teil mit Wohnstube und meist zwei größeren Kammern und links der Diele etwas kleinere Kammern, Stall sowie die Küche. Typische Kennzeichen des Hochdielenhauses auf dem Fisch­land sind neben der nahezu quadratischen Grundrissform und der hohen Diele außer­dem die Bauweise in Fachwerk mit Lehmstaken sowie das rohrgedeckte, tief herabgezogene und zugleich weit vorgezogene Krüppelwalm­dach, das einen relativ trockenen Eingangsbereich bei Regen gewährte. Im Giebelgeschoss über dem Eingang befand sich meist eine Luke oder ein Fenster zum Boden, um die Ernte direkt vom Wagen auf den Boden befördern zu können. Ein besonders gut erhaltenes und vor ein paar Jahren denkmalgerecht instand gesetztes Beispiel ist die ehemalige "Büdnerei 195" in der Neuen Straße 38, die heute Fischlandhaus heißt (Abb. 1). Sie wurde um 1750 erbaut und steht als Bibliothek, Galerie und für Veranstaltungen der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Im zweiten Drittel des 18. Jahrhunderts kam mit dem Wachstum der Schifffahrt ein dritter Haustyp, das Schifferhaus hinzu, ein massiv aus Backstein gebauter Katen mit rückwärtigem Stallanbau. Die Fassaden der Häuser sind entweder backsteinsichtig oder verputzt und gestrichen (Abb. 2 und 3). Der Ort expandierte baulich vor allem westlich der Hauptstraße in Richtung Ostsee, aber auch nach Osten, südlich der Kirche war er durch eine Bucht des Boddens und den Hafen begrenzt. Ein neues Ortszentrum entstand ab etwa 1850 westlich der Hauptstraße, als der Fremdenverkehr an Bedeutung gewann und sich Wustrow zum Seebad entwickelte. Aus dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts bis in die 1930er Jahre hinein zeugen auch die häufig zweigeschossigen, teilweise villenartig gestalteten Bauten, die mit Backstein oder Stuck verzierte Fassaden im Stil des Historismus aufweisen und einen eher städtisch geprägten Charakter haben (Abb. 4-5).

Die Büdnerei 165/166

Die ehemalige Büdnerei 165/166 liegt im Ortszentrum an der östlichen Seite der Ernst-Thälmann-Straße, der Hauptstraße des Ortes. Das heute als Wohnhaus dienende Gebäude ist besonders bemerkenswert, da es das einzige an der Hauptstraße noch verbliebene Hochdielenhaus ist, das die Tradition des Hausbaus in der Orts­mitte heute noch veranschaulicht. Mit seiner charakteristischen Giebelfassade mit dem weit vorgezogenen rohrgedeckten Krüppelwalmdach und durch seine von der Straßenflucht zurückgesetzte Lage veranschaulicht es die ursprünglich von Bauernhöfen und später Büdnerstellen geprägte Dorfstruktur (Abb. 6-8). Das vermutlich vor 1800 errichtete Gebäude diente 1844 als Doppelbüdnerei und hat auch heute noch je einen Eingang an der West- und der Ostgiebelseite. Wie auf einer historischen Karte um 1884 zu sehen ist, war die nach Osten gelegene Wohnung kleiner als die Wohnung auf der Westseite.

Das giebelständige, eingeschossige Gebäude wurde in Fachwerkbauweise errichtet und ist von einem großen Garten umgeben, der zur Straße hin von Obstbäumen gesäumt wird.

Der nach Westen zur Ernst-Thälmann-Straße orientierte Giebel ist die Hauptfront und besitzt einen vorkragenden, tief herabgezogenen Krüppelwalm, der durch zwei Kopfbänder an der Hauswand abgestützt ist. Im Erdgeschoss befindet sich die Eingangstür, eine einflügelige Rahmenfüllungstür aus Holz mit Oberlicht, die aber nicht aus der Erbauungszeit stammt. Rechts neben der Tür ist ein kleines Fenster angeordnet, das den dahinter liegenden Flur belichtet und rechts daneben sitzt ein größeres zweiflügliges Fenster, hinter der sich die Wohnstube befindet. Im darüber liegenden Giebelgeschoss haben sich zwei historische Fenster erhalten: über der Tür ein durch zwei Pfosten geteiltes, dreiflügeliges Sprossenfenster mit Einfachverglasung, das noch seine originalen Beschläge besitzt (Abb. 9). Rechts daneben befindet sich eine Luke mit einem einflügligen Holzladen.

Die historische Fachwerkkonstruktion ist an der zur Straße weisenden Westseite noch über­wiegend erhalten, wurde jedoch einheitlich mit den Wandflächen hell übertüncht. An den anderen drei Gebäudeseiten wurden die Fachwerkwände entfernt und das Mauerwerk massiv erneuert, verputzt und hell gestrichen.

Die innere Raumstruktur des Hochdielenhauses ist überwiegend erhalten. Die längs gerichtete Diele wird von zwei Reihen mit Ständern und Lehmstakenwänden seitlich begrenzt. Die Diele verläuft nicht genau mittig, sondern auf der linken, nördlichen Seite sind schmalere und überwie­gend kleinere Räume (ehemaliger Stall, Kammern) abgeteilt, während sich rechts der Diele größe­re Räume (Stube und Kammern) befinden. In der nördlichen Dielenwand haben sich zwei originale Brettertüren erhalten (Abb. 10). Die origina­len Fachwerkwände der Diele und zwischen den Räumen im Westteil des Hauses sind überwiegend erhalten. Die ursprüngliche Höhe der "hohen" Diele verbirgt sich heute hinter einem in Höhe des Rähms nachträglich eingezogenen Deckenboden, durch den ein halbgeschossiger Lagerraum unterhalb des Dachbodens gewonnen wurde (Abb. 11). Die Raumstruktur der kleineren, östlichen Wohnung wurde vor allem durch Umbauten in den 1950er bis 1980er Jahren stark verändert.

Der Dachstuhl ist im westlichen Bauteil überwiegend im Original erhal­ten, hier wurden lediglich einige Sparren erneuert (Abb. 12). Der Dachraum wird durch eine Lehmstaken-Fach­werkwand geteilt, bei der es sich vermutlich um die innere Trennwand zwischen den Bauteilen der westlichen und der östlichen Büdnerei handelt (Abb. 13).

Das Wohnhaus weist einen guten originalen Überlieferungszustand auf. Zwar wurden die Außenwände zum Teil erneuert, aber die äußere Kubatur, Grundrissdisposition und innere Raumstruktur des ursprünglichen Hochdielenhauses mit dem westseitigen Schaugiebel, dem rohrgedeckten Krüppelwalmdach und wesentlichen Teilen des historischen Dachstuhls sowie einigen historischen Fenstern und Türen sind erhalten und die Nutzung als Doppelwohnhaus ist am Gebäude deutlich ablesbar.

Mit dem Gebäude verknüpft sich zudem eine spannende Ortsgeschichte:

Im Zuge einer Gebietsreform fand 1840 bis 1846 die Regulierung der Feldmark und des Domanialdorfes Wustrow statt. Hierbei wurden von den vorhandenen 16 Bauernstellen vier Bauernhöfe gelegt und in Büdnereien umgewandelt sowie neue Straßen angelegt, auf denen Häuser für Neusiedler gebaut wurden. 1846 besaß Wustrow 12 Bauernhöfe und 235 Büdne­reien mit insgesamt 1083 Einwohnern.

Nach Recherchen der beiden aus Wustrow stammenden Autoren Joachim Permien und Ellen Bradhering zufolge (siehe Literaturangaben am Ende des Textes) befand sich auf den Grundstücken der heutigen Ernst-Thälmann-Straße 12 und 14 mutmaßlich das Gehöft "Hufe XIV", das vermutlich vor 1620 erbaut wurde. Das Gehöft wurde 1841 gelegt und in drei Büdnereien aufgeteilt: Das alte Bauernhaus stand damals auf dem Grundstück des heutigen Hauses Ernst-Thälmann-Straße 14 und wurde in die Büdnerei Nr. 164 umge­wandelt. Ein historisches Foto von 1963 zeigt, dass es sich dabei um ein nahezu gleich gestaltetes Hochdielenhaus wie die Doppelbüdnerei 165/166 handelte (Abb. 14). Die Büdnerei 164 wurde 1978/79 abgebrochen und durch einen Neubau im Typ EW 75 ersetzt. Beim Abriss entdeckten die Eigentümer Unterlagen, die den Vorgängerbau, das ursprüngliche Bauernhaus, auf eine Erbau­ungszeit um 1610 datierten.

Südwestlich der Büdnerei 164 wurde 1844 auf dem heutigen Grundstück Ernst-Thälmann-Straße 12 die Doppelbüdnerei 165/166 abgeteilt. Der westliche, größere Teil des Hauses war die Büdnerei Nr. 166, der östliche Nr. 165.

Bisher lässt sich nicht eindeutig klären, ob die Doppelbüdnerei auf der gelegten Hufe komplett neu erbaut wurde oder ob ihr ein älteres Gebäude zugrunde liegt. Einige Indizien sprechen dafür, dass der westliche Teil älter ist und bereits eine Einzelbüdnerstelle gewesen sein könnte, die 1844 nach Osten erweitert wurde. Ein Grund für die Annahme ist der erhaltene Dachstuhl im Westteil. Außerdem ist eine annähernd quadratische Grundrissform für Hochdielenhäuser auf dem Fischland typisch.

Die ehemalige Büdnerei in der Ernst-Thälmann-Straße 12 ist aus geschichtlichen Gründen erhaltenswert, da es die damalige Lebens- und Wirtschafts­weise der in Wustrow heimischen Büdner dokumentiert. Aufgrund seines guten originalen Überlieferungs­zustands ist sein Zeugniswert für die Geschichte des Ortes bedeutsam. Es weist die wesent­lichen Merkmale eines als Doppelbüdnerei genutzten Hochdielenhauses auf. Darüber hinaus liegt das Haus an der ältesten Hauptstraße des Ortes, an der zunächst vor allem Gehöfte standen. Vier der Höfe auf der östlichen Straßenseite wurden ab 1840 zu Büdnereien umgewandelt – die auf der westlichen Seite gelegenen Gehöfte sind einem Stadtbrand von 1860 zum Opfer gefallen und wurden durch massiv gebaute Wohn- und Geschäftshäuser, zum Teil im Bäderstil, ersetzt. Das Wohnhaus Ernst-Thälmann-Straße 12 ist das einzige an der Hauptstraße verbliebene Hochdielenhaus, das die Tradition des Hausbaus in der Orts­mitte noch veranschaulicht. Einige weitere Hochdielenhäuser sind noch in den älteren Nebenstraßen erhalten (z. B. Neue Straße und Grüne Straße). Die ehemalige Doppelbüdnerei 165/166 ist somit ein prägender ortsgeschichtlicher Bestandteil mit hohem Zeugniswert für die städtebauliche Entwicklung Wustrows. Der Haustyp des rohrgedeckten Krüppelwalm-Hochdielenhauses ist über Wustrow hinaus auch in Niehagen und Ahrenshoop in einigen Straßen erhalten geblieben und zählt zu den regionaltypischen Bauweisen des Fischlands. Somit besitzt das Haus Ernst-Thälmann-Straße 12 auch einen hohen Zeugniswert für die regionaltypische ländliche Architek­tur und Hauslandschaft auf dem Fischland.

Dr. Tanja Seeböck

Literatur:

  • C. J. F. Peters: Das Land Swante – Wustrow oder das Fischland, 4. verbesserte Auflage, bearb. u. hrsgg. von Heinrich Lange, Ribnitz 1934.
  • Bradhering, Ellen: Die Büdnereien und ihre Bewohner in Wustrow auf dem Fischland. 1860-1930. Eigenverlag Wustrow 2013.
  • Freitag, Ulla: Von Hufen, Höfen und Hausbäumen auf dem Fischland. 2. Aufl., Wustrow 2013.
  • Permien, Joachim; Bradhering, Ellen: Die ehemaligen Bauernhöfe und ihre Bewohner in Wustrow auf dem Fischland und die Bewohner der Höfe in Barnstorf. Eigenverlag Wustrow 2016.
  • Schulz, Friedrich: Wustrow auf dem Fischlande. Ahrenshoop 1990.
  • Viergutz, Werner und Gisela; Dillwitz, Peter: Althagen auf dem Fischland. Bewohner und Häuser zwischen gestern und heute. Eigenverlag Althagen 2012.

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