„… der beste Kern der Bürger, bis auf den dritten Theil des ganzen, legte sich schlafen“ – Ein Notfriedhof aus den Jahren 1637/38 in Anklam, Lkr. Vorpommern-Greifswald

Fund des Monats Dezember 2024

Abb. 1: Anklam, Lkr. Vorpommern-Greifswald. Grab 64 mit fünf Bestattungen. (Zuschnitt)Details anzeigen
Abb. 1: Anklam, Lkr. Vorpommern-Greifswald. Grab 64 mit fünf Bestattungen. (Zuschnitt)

Abb. 1: Anklam, Lkr. Vorpommern-Greifswald. Grab 64 mit fünf Bestattungen. (Zuschnitt)

Abb. 1: Anklam, Lkr. Vorpommern-Greifswald. Grab 64 mit fünf Bestattungen. (Zuschnitt)

Mit obenstehender Formulierung fasste der Anklamer Stadtsekretär und Historiker Carl Friedrich Stavenhagen im Jahr 1773 die Folgen einer Pestwelle zusammen, welche Anklam 1637/38 heimsuchte (STAVENHAGEN 1773, S. 273). Gleichzeitig litten die Einwohner in diesen Jahren unter Besatzung, Belagerung und Beschießung im Verlauf des Dreißigjährigen Kriegs. Aufgrund fehlender historischer Überlieferungen war bisher unklar, ob die innerhalb oder außerhalb der Stadt gelegenen Kirchhöfe alle Opfer dieser katastrophalen Jahre aufnehmen konnten.

Im Jahr 2011 kamen im Zusammenhang mit Fundamentsanierungen am Gebäude der 1905 als Lyzeum errichteten Käthe-Kollwitz-Schule erstmals zwei Bestattungen als Hinweise auf einen bis dahin unbekannten neuzeitlichen Notfriedhof zu Tage (SCHINDLER 2011, S. 417). Diese Örtlichkeit befindet sich auf den Grundstücken Baustraße 56–58 im Südosten der Altstadt innerhalb der Stadtmauer. Im Zuge der Neuerrichtung eines Erweiterungsbaus der Käthe-Kollwitz-Schule fanden hier in den Jahren 2020/21 weitere umfangreiche Erdarbeiten statt. Parallel dazu führte das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern archäologische Bergungs- und Dokumentationsarbeiten durch (Grabungsleitung Andrea Popp, Martina Manske und Renate Samariter).

Während dieser Ausgrabung wurden in 96 Grabgruben insgesamt 134 Bestattungen in situ dokumentiert. Der Friedhofshorizont überlagerte Schichten und bauliche Strukturen älterer Siedlungsphasen. Es ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Anlage des Bestattungsplatzes wüst gefallene Parzellen als Notfriedhof genutzt wurden.

Neben 71 Einzel- kamen auch 25 Mehrfachbestattungen zu Tage, bei denen zwei bis maximal fünf Individuen (Abb. 1) in einem Grab beerdigt wurden. Die Grablegungen erfolgten weitgehend in christlicher Tradition. So wurden die meisten Verstorbenen in Rückenlage mit einer West-Ost-Ausrichtung und ohne Grabbeigaben angetroffen. Während für einige Grablegungen eine Bestattung im Sarg nachgewiesen werden konnte, beerdigte man andere Verstorbene nur im Leichentuch oder Totenhemd.

Gegenüber regulären Friedhöfen wurde eine relativ hohe Anzahl von Bestattungen registriert, welche von christlichen Bestattungsnormen abweichen. Einige Bestattungen deuten auf eine eher eilige und unkontrollierte Ablage in der Grabgrube. So kamen sowohl Seitenlagen (Abb. 2) als auch Bauchlagen (Abb. 3) zu Tage. Diese wurden zum Teil, wie auch einige Bestattungen in annähernder Rückenlage (Abb. 4), mit angewinkelten Beinen angetroffen. Dabei handelt es sich um eine Ablagesituation der Verstorbenen in zu kurzen Grabgruben.

Mehrfachbestattungen erfolgten bei einigen Fällen ebenfalls in eigentlich zu kleinen Grabgruben. Dabei weisen sorgfältig drapierte Ablagepositionen, enge Berührungspunkte zwischen den Toten (Abb. 5) sowie Gräber, in denen Kinder und Erwachsenen zusammen in einer Grabgrube bestattet wurden, möglicherweise auf familiäre Bindungen zwischen den Verstorbenen hin. Hervorzuheben ist Grab 80, in dem drei Individuen angetroffen wurden. Die Bestattungssituation zeigte hier zwei Erwachsene, deren Blickrichtungen einem auf und zwischen ihnen abgelegten Kind zugewandt sind (Abb. 6).
Andere Mehrfachbestattungen machten einen eher nachlässigen Eindruck. In Grab 84 scheint in einer bereits belegten, aber noch offenen Grabgrube eine weitere verstorbene Person eilig und achtlos mitbestattet worden zu sein (Abb. 7).

Unklar bleibt, warum bei einigen Bestattungen nicht die West-Ost-Ablage eingehalten wurde. Während bei Nordwest-Südost bzw. Südwest-Nordost Ausrichtungen von einer nachlässigen Anlage der Grabgrube ausgegangen werden kann, wurden einzelne Verstorbene in Nord-Süd (Abb. 8) bzw. Südost-Nordwest Ausrichtung begraben.

Bei den wenigen Funden, die aus den Gräbern stammen, handelt es sich nicht um Grabbeigaben im eigentlichen Sinn. Diese waren bei christlichen Bestattungen weitgehend unüblich. In seltenen Fällen aufgefundene kleine Haken und Ösen sowie zwei Glasknöpfe werden Bestandteile der Totentracht gewesen sein. Bemerkenswert ist ein Konvolut aus Silber, das aus Grab 35 geborgen wurde (Abb. 9). Neben Accessoires und einem Hakenverschluss kam hier auch ein Fingerring, der ein Herz umschließende Hände zeigt (Abb. 10), zu Tage.

Generell gestaltet es sich schwierig, den Bestattungszeitpunkt von Verstorbenen auf spätmittelalterlichen und neuzeitlichen Bestattungsplätzen zu klären. Einige wenige Indizien gestatten es, relativchronologische Aussagen zu treffen, zum Beispiel, wenn ältere Bestattungen von jüngeren Gräbern gestört werden.

Von herausragender Bedeutung für die absolutchronologische Datierung des Bestattungsplatzes sind zwei Gräber, in denen Silbermünzen aufgefunden wurden. Für die Bestimmung der hier beschriebenen Münzen sei Dr. Heiko Schäfer/LAKD M-V, LA, gedankt.

Aus Grab 54 stammen zwei Münzen, die im Bereich des Schädels der Bestattung lagen. Bei diesen handelt es sich um einen dänischen Schilling aus dem Jahr 1615 (Abb. 11) und einen 1621 unter der Herrschaft des letzten Herzogs von Pommern-Wolgast, Phillip Julius (Reg. 1603–1625), geprägten Doppelschilling. Letzterer trägt einen Stralsunder Gegenstempel aus dem Jahr 1622 oder kurz danach (Abb. 12).

Insgesamt sieben Münzen wurden oberhalb des linken Beckenknochens der Bestattung im Grab 35 aufgefunden. Möglicherweise waren diese zum Zeitpunkt der Grablegung im Saum der Bekleidung oder in einen Gürtel eingenäht. Das älteste aufgefundene Exemplar ist ein dänischer Hvid (Abb. 13), geprägt unter Christian I. (Reg. 1448–1481). Bei einer weiteren dänischen Münze handelt es sich um einen Schilling aus dem Jahr 1611 (Abb. 14). Ein aus dem Herzogtum Mecklenburg-Güstrow stammender Sechsling wurde im Jahr 1624 geprägt (Abb. 15). Zwei Münzen, ein Witten aus dem Jahr 1619 (Abb. 16) und ein Schilling aus dem Jahr 1625 (Abb. 17), stammen aus dem Herzogtum Pommern-Wolgast. Bei den beiden jüngsten Münzen handelt es sich um einen Stralsunder Witten aus dem Jahr 1633 (Abb. 18) und einen im Jahr 1634 geprägten Solidus aus Elbing (Abb. 19).

Nach Auswertung der Befundlage und des geborgenen Fundmaterials aus den Gräbern ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Bestattungsplatz um einen neuzeitlichen Notfriedhof handelt. Dieser wurde angelegt, um eine große Zahl von Verstorbenen innerhalb kurzer Zeit zu beerdigen, die von den Kirchhöfen der Stadt nicht mehr aufgenommen werden konnten. Anhand der beiden jüngsten Münzen aus Grab 35, die 1633 und 1634 geprägt wurden, lässt sich die Belegung des Notfriedhofs in einen Kontext mit der Pestepidemie und den Kriegswirren der Jahre 1637/38 stellen.

Dipl.-Geogr. Peter Kaute, Martina Manske M. A. und Dipl.-Geol. Renate Samariter

Literatur:

SCHINDLER 2012
Giannina Schindler: Anklam, Landkreis Ostvorpommern, Fundplatz 252. In: Kurze Fundberichte. Jahrbuch für Bodendenkmalpflege in Mecklenburg-Vorpommern, Jahrbuch 59, 2011. Schwerin 2012, S. 417.

STAVENHAGEN 1773
Carl Friedrich Stavenhagen: Topographische und Chronologische Beschreibung der Pommerschen Kauf= und Handels= Stadt Anklam aus Urkunden und Historischen Nachrichten verfasset. Greifswald 1773.

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